Norm
AHG §1 CbRechtssatz
Eine Überschreitung des dem Gericht eingeräumten Ermessensspielraums liegt vor, wenn die Ermessensübung in Ausübung der richterlichen Unabhängigkeit als grob sachwidrig und unvertretbar erachtet werden muß.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0049986Dokumentnummer
JJR_19941011_OGH0002_0010OB00010_9400000_006