RS OGH 1994/10/11 1Ob10/94, 1Ob45/95, 1Ob298/00f

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Veröffentlicht am 11.10.1994
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Norm

AHG §1 Cb

Rechtssatz

Eine Überschreitung des dem Gericht eingeräumten Ermessensspielraums liegt vor, wenn die Ermessensübung in Ausübung der richterlichen Unabhängigkeit als grob sachwidrig und unvertretbar erachtet werden muß.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0049986

Dokumentnummer

JJR_19941011_OGH0002_0010OB00010_9400000_006
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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