RS OGH 1996/2/27 1Ob45/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.02.1996
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Norm

AHG §1 Cd13
PVG §25 Abs2

Rechtssatz

Der Personalvertreter hat zwar keinen Rechtsanspruch auf Rechtsakte, die seine Laufbahn nicht benachteiligen, dem Beamten können aber aus einer Benachteiligung Schadenersatzansprüche nach dem Amtshaftungsgesetz entstehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102406

Dokumentnummer

JJR_19960227_OGH0002_0010OB00045_9500000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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