Entscheidungen zu § 352 EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

147 Dokumente

Entscheidungen 61-90 von 147

RS OGH 1986/4/2 3Ob1007/86, 3Ob100/86

Norm: AußStrG §278 Abs2EO §352
Rechtssatz: Auf Grund der nach § 278 Abs 2 AußStrG auszustellenden Amtsurkunde kann der Ersteher nach Rechtskraft die Einverleibung seines Eigentums beantragen. Entscheidungstexte 3 Ob 1007/86 Entscheidungstext OGH 02.04.1986 3 Ob 1007/86 3 Ob 100/86 Entscheidungstext OGH 10.01.1988 3 Ob 100/86... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.04.1986

TE OGH 1986/4/2 3Ob1007/86

Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach der im Exekutionsverfahren zur Durchsetzung des Anspruches auf gerichtliche Versteigerung einer gemeinschaftlichen Liegenschaft zum Zwecke der Auseinandersetzung nach § 352 EO anzuwendenden Bestimmung des § 278 Abs. 1 AußStrG wird das unbewegliche Gut dem Meistbietenden oder, wenn nur ein Kauflustiger erschienen wäre, diesem zugeschlagen und der Kauf für unwiderruflich abgeschlossen angesehen. Zur Versteigerung gelangte... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 02.04.1986

TE OGH 1985/9/11 3Ob78/85

Begründung: Durch rechtskräftiges Urteil des Bezirksgerichtes B vom 20.4.1983, C 73/83, wurde die Eigentumsgemeinschaft der Parteien an 89 beweglichen Sachen (vornehmlich Hausratsgegenständen) durch gerichtliche Feilbietung aufgehoben. Auf Grund dieses Urteils wurde der betreibenden Partei mit Beschluß des Titelgerichtes vom 10.7.1984, ON 1, wider die Verpflichtete 'gemäß § 352 EO' die Exekution durch gerichtliche Feilbietung (der ihnen je zur Hälfte gehörenden) oben genannten Gegen... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.09.1985

RS OGH 1985/9/11 3Ob78/85

Norm: AußStrG §272B-VG Art118 Abs3 Z11B-VG Art119EO §352
Rechtssatz: Macht das Gericht im Einzelfall von der Ermächtigung des § 270 AußStrG Gebrauch, dann ist die Amtshandlung als Angelegenheit des übertragenen Wirkungsbereichs der Gemeinde nach Art 119 B-VG vom Bürgermeister zu besorgen. Es handelt sich dabei aber nicht um behördliche Aufgaben in Angelegenheiten der freiwilligen Feilbietung beweglicher Sachen, deren Besorgung der Gemeinde durc... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.09.1985

RS OGH 1985/9/11 3Ob78/85

Norm: AußStrG §272EO §352
Rechtssatz: Ähnlich wie auf die Vollstreckung des Anspruches auf gerichtliche Versteigerung einer gemeinschaftlichen Liegenschaft zum Zwecke der Auseinandersetzung nach der ausdrücklichen Anordnung im § 352 EO die §§ 272 bis 280 AußStrG anzuwenden sind, ist ein solcher Anspruch bei beweglichen Sachen unter sinngemäßer Anwendung des Siebenten Hauptstückes des Außerstreitgesetzes ("Von der freiwilligen Schätzung und Feil... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.09.1985

RS OGH 1985/9/11 3Ob78/85

Norm: ABGB §843 BAußStrG §272EO §352
Rechtssatz: Während die gerichtliche Versteigerung einer gemeinschaftlichen Liegenschaft zum Zwecke der Auseinandersetzung durch § 352 EO unter Verweisung auf die §§ 373 bis 280 AußStrG ausdrücklich geregelt ist, findet sich in der Exekutionsordnung keine ausdrückliche Regelung der exekutiven Zivilteilung beweglicher Sachen. Dabei handelt es sich um eine planwidrige, also nicht gewollte Lücke. Dies führt zur... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.09.1985

RS OGH 1985/9/11 3Ob78/85

Norm: AußStrG §270EO §352
Rechtssatz: Ob das Exektuionsgericht die exekutive Zivilteilung beweglicher Sachen zur Gänze selbst vornimmt oder die Durchführung der Versteigerung dem Bürgermeister aufträgt, ist in jedem einzelnen Fall im Interesse eines möglichst ökonomischen Verkaufsverfahren und - ergenisses zu entscheiden. Entscheidungstexte 3 Ob 78/85 Entscheidungstext OGH 11.09.1... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.09.1985

RS OGH 1985/9/11 3Ob78/85

Norm: AußStrG §270EO §352
Rechtssatz: Der erkennende Senat hält sowohl eine direkte Versteigerung durch das Exekutionsgericht als auch die Durchführung der Versteigerung durch den vomExekutionsgericht - unter sinngemäßer Heranziehung des § 270 AußStrG - beauftragten zuständigen Bürgermeister für zulässig. Erklärt sich die Gemeinde außerstande die Feilbietung durchzuführen hat das Exekutionsgericht im Interesse einer Verfahrensbeendigung die dir... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.09.1985

TE OGH 1985/7/11 6Ob572/84 (6Ob573/84, 6Ob574/84, 6Ob575/84, 6Ob576/84, 6Ob577/84)

Entscheidungsgründe: Alois A und Josef B sind je zur Hälfte Miteigentümer der Liegenschaft EZ 1306 II KG Arzl. Diese Liegenschaft besteht aus dem Baugrundstück 97 sowie den Grundstücken 61, 62/1, 845, 846/1, 1253/1, 1587, 1588 und 1732. Mit der am 15. Juli 1982 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte Alois A die Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft an dieser Liegenschaft 'durch freiwillige Feilbietung'. Er stellte schließlich (ON 5) das Urteilsbegehren, die Miteigentumsgemeinsch... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.07.1985

RS OGH 1984/10/10 3Ob106/84

Norm: EO §352
Rechtssatz: Ein den Schätzwert übersteigender Ausrufpreis aber darf nur mit Zustimmung aller Parteien bestimmt werden, weil ein solcher Vorgang zur Vereitelung der Versteigerung führen könnte. Entscheidungstexte 3 Ob 106/84 Entscheidungstext OGH 10.10.1984 3 Ob 106/84 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OG... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.10.1984

RS OGH 1984/10/10 3Ob106/84

Norm: EO §352
Rechtssatz: Sind die Parteien über die Höhe des Ausrufpreises zwar uneinig, begehren jedoch beide Teile die Bestimmung eines den Schätzwert übersteigenden Ausrufpreises, ist die Festsetzung des Ausrufpreises mit jenem Betrag, der dem Schätzwert näher kommt, mit Rücksicht auf die Veräußerungsmöglichkeiten im Interesse aller Teilhaber gelegen. Entscheidungstexte 3 Ob 106/84 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.10.1984

RS OGH 1984/10/10 3Ob106/84, 3Ob104/88, 3Ob18/91

Norm: EO §352
Rechtssatz: Das Gesetz enthält keine Bestimmungen über das geringste Gebot und über den Ausrufpreis. Der Ausrufpreis darf jedoch, wenn die Parteien nichts anderes vereinbaren, nicht unter dem Schätzwert festgesetzt werden; denn es käme sonst zu einer Verschleuderung der Liegenschaft und diese würde gegen die Bestimmungen des § 830 ABGB zum Nachteil der Teilhaber veräußert werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.10.1984

RS OGH 1984/10/10 3Ob106/84

Norm: EO §352
Rechtssatz: Nach der Exekutionsbewilligung ist eine Tagsatzung zur Feststellung der Versteigerungsbedinungen anzuordnen. Dieser Tagsatzung kommt besondere Bedeutung dadurch zu, daß es bei der Versteigerung einer gemeinschatlichen Liegenschaft nach § 352 EO Normativbedingungen, wie bei der Zwangsversteigerung, nicht gibt. Soweit sich die Parteien nicht einigen, oder der Titel darüber etwas enthält, setzt sie der Richter fest, wie d... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.10.1984

TE OGH 1984/2/29 2Ob534/84

Entscheidungsgründe: Die Parteien sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit den Grundstücken 300/1 Wohnhaus, 1327/3 Wiese und 1328/1 Acker. Bei dem Wohnhaus handelt es sich um ein altes Bauwerk mit sehr günstiger Ortslage. Der Beklagte erwarb seinen Liegenschaftsanteil am 8. 3. 1982 um 1 Mio S. Am 2. 7. 1982 wurde der Anteil der Klägerin aufgrund des Dienstbarkeitsvertrags vom 1. 7. 1982 mit dem lebenslänglichen Fruchtgenussrecht für ihren am 30. 3. 1961 geborenen ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.02.1984

RS OGH 1983/11/9 3Ob103/83

Norm: EO §35 HEO §65 EEO §352
Rechtssatz: Erfolgt die Einstellung und endgültige Beendigung der Exekution durch Versteigerung der gemeinschaftlichen Liegenschaft sowie die tatsächliche Durchführung einer Realteilung erst nach Schluß der Verhandlung erster Instanz des Oppositionsprozesses, kann nicht von einem Wegfall der Beschwer gesprochen werden, obwohl es der Revisionswerberin jetzt praktisch nur mehr um die für sich allein nicht anfechtbare... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.11.1983

RS OGH 1981/4/28 5Ob554/81, 2Ob534/84, 3Ob38/93, 3Ob125/95, 3Ob267/97d, 3Ob92/99x (3Ob93/99v), 3Ob18

Norm: ABGB §830 B2bABGB §830 B3EO §352
Rechtssatz: Der Umstand, dass die Miteigentumsanteile des auf Zivilteilung klagenden Miteigentümers mit dem lebenslänglichen Fruchtgenussrecht zugunsten seines Sohnes bücherlich belastet sind, bildet, wenn er nicht nur vorübergehen ist und bei einem angemessenen Aufschub nicht wegfiele, kein Teilungshindernis. Der Gefahr, dass die übrigen Miteigentümer bei der gerichtlichen Feilbietung der Liegenschaft dur... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.04.1981

RS OGH 1980/1/16 3Ob150/79

Norm: AußStrG §276 Abs2EO §352
Rechtssatz: Eine unmittelbare Anwendung der für die freiwillige Feilbietung geltenden Bestimmungen des § 376 Abs 2 AußStrG, wonach bereits in dem die Feilbietung anordnenden Beschluß anzugeben ist, was mit dem Erlös zu geschehen hat, ist auf die gerichtliche Feilbietung nach § 352 EO nicht möglich. Entscheidungstexte 3 Ob 150/79 Entscheidungstext OGH 16... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.01.1980

TE OGH 1979/4/18 1Ob574/79

Beim Erstgericht,war zu E 2005/77 ein Exekutionsverfahren zur Versteigerung der im Miteigentum der Streitteile je zur Hälfte entstandenen Liegenschaft EZ 3335 KG P anhängig; die Liegenschaft wurde am 6. Juni 1977 um das Meistbot von 800 000 S versteigert. Die Ersteher erlegten den Versteigerungsbedingungen gemäß das Meistbot, das sich unter Zuzählung von Zinsen auf 801 934 S belief, beim Erstgericht, über dessen Auftrag bei der Sparkasse P ein Sparkonto eröffnet über das nur mit Zusti... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.04.1979

RS OGH 1979/4/18 1Ob574/79, 1Ob528/81, 3Ob100/86, 1Ob523/90, 3Ob56/92, 3Ob231/00t, 3Ob178/03b, 5Ob95

Norm: EO §352
Rechtssatz: Da das Verfahren nach § 352 EO den Regeln der freiwilligen Versteigerung unterliegt, erfolgt der Eigentumserwerb des Erstehers nicht auf Grund eines staatlichen Hoheitsaktes, sondern wie bei einem Kauf im Sinne des Privatrechtes. Entscheidungstexte 1 Ob 574/79 Entscheidungstext OGH 18.04.1979 1 Ob 574/79 Veröff: SZ 52/61 = RZ 1980/2 S 36 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.04.1979

RS OGH 1979/4/18 1Ob574/79, 5Ob572/80, 3Ob25/99v, 3Ob63/06w

Norm: AußStrG §276AußStrG §279EO §352EO §352c
Rechtssatz: Wurde im Exekutionsverfahren auf gerichtliche Versteigerung einer gemeinschaftlichen Liegenschaft in den Versteigerungsbedingungen nicht geregelt, was mit dem Erlöse zu geschehen hat, und einigen sich die ehemaligen Miteigentümer auch nach dem Erlag des Versteigerungserlöses durch den Ersteher bei Gericht nicht über dessen Verteilung, muß der eine ehemalige Miteigentümer den anderen auf ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.04.1979

RS OGH 1979/4/18 1Ob574/79

Norm: AußStrG §279EO §78EO §352
Rechtssatz: Eine unmittelbare Anwendung der Bestimmungen des § 279 AußStrG auf das Verfahren nach § 352 EO ist insbesonders dann nicht möglich, wenn eine Bestimmung in den Versteigerungsbedingungen, was mit dem Erlös zu geschehen habe fehlt. Der Ersteher hat den Erlös nicht mehr nach dem Inhalt der Versteigerungsbedingungen bei Gericht zu hinterlegen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.04.1979

RS OGH 1979/4/18 1Ob574/79, 3Ob150/79, 3Ob125/95

Norm: EO §352
Rechtssatz: Keine analoge Anwendung der Bestimmungen über die Meistbotsverteilung im Zwangsversteigerungsverfahren auf das Verfahren nach § 352 EO. Entscheidungstexte 1 Ob 574/79 Entscheidungstext OGH 18.04.1979 1 Ob 574/79 RZ 1980/2,36 = SZ 52/61 3 Ob 150/79 Entscheidungstext OGH 16.01.1980 3 Ob 150/79 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.04.1979

RS OGH 1979/4/18 1Ob574/79

Norm: AußStrG §276AußStrG §279EO §352
Rechtssatz: Der Zweck des Verfahrens nach § 352 EO ist es, das Miteigentum mangels Durchführbarkeit der Realteilung dadurch aufzulösen, daß durch die Versteigerung die Möglichkeit geboten wird, den Erlös in Geld aufzuteilen. Der Sinn der Exekutionsführung wäre vereitelt, wenn wieder eine Miteigentumsgemeinschaft entstünde. Entscheidungstexte 1 Ob 574/79 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.04.1979

RS OGH 1979/4/18 1Ob574/79

Norm: AußStrG §272EO §352
Rechtssatz: Der Erlaß des Justizministerium vom 25.4.1905, Z 9244, über die Grundsätze bei Versteigerung einer gemeinschaftlichen Liegenschaft zum Zwecke der Auseinandersetzung ist keine Rechtsverordnung, sondern nur eine Mitteilung der Meinung des Ministeriums, wie man das Verfahren am besten gestalten könnte. Danach soll sich der Richter um eine einvernehmliche Regelung bemühen; nach dem Scheitern deiser Bemühungen i... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.04.1979

RS OGH 1979/4/18 1Ob574/79, 6Ob614/80, 1Ob676/86

Norm: ABGB §1425 IEO §152EO §352
Rechtssatz: Das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien und dem Gericht, bei dem ein Betrag erliegt, gehört dem öffentlichen Recht an. Das gilt nicht nur für den Gerichtserlag nach § 1425 ABGB und für das Meistbot im Zwangsversteigerungsverfahren (ZBl 1929,351), sondern auch für ein Meistbot im Exekutionsverfahren nach § 352 EO. Entscheidungstexte 1 Ob 574/7... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.04.1979

TE OGH 1977/4/29 2Ob510/77

Die Streitteile sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ 2139 KG Haus Nr. 2392, W Nr. 54. Die Anteile des Erstklägers und der Beklagten betragen je ein Viertel, der Anteil des Zweitklägers die Hälfte. Die Beklagte war die Ehefrau des Erstklägers; ihre Ehe wurde mit Urteil des Landesgerichtes Linz vom 19. April 1973 aus dem überwiegenden Verschulden des Erstklägers geschieden. Die Beklagte erhält derzeit vom Erstkläger keinen Unterhalt und hat auch keinen Exekutionstitel gegen ihn, sie h... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.04.1977

RS OGH 1976/11/23 3Ob144/76

Norm: ABGB §843 BEO §352
Rechtssatz: Die Teilhaber können einverständlich beim Außerstreitrichter um Durchführung der Versteigerung auch dann ansuchen, wenn auf sie durch Urteil erkannt worden ist und dadurch eine Exekutionsführung nach § 352 EO vermeiden. Entscheidungstexte 3 Ob 144/76 Entscheidungstext OGH 23.11.1976 3 Ob 144/76 Eu... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.11.1976

RS OGH 1976/11/23 3Ob144/76

Norm: ABGB §843 BEO §54EO §352
Rechtssatz: Die Vollstreckbarkeit des Teilungsurteiles hängt keineswegs davon ab, daß die Parteien eine Einigung über die Versteigerungsbedingungen versuchten. Der Mangel einer Einigung der Parteien muß daher auch im Exekutionsantrag nicht behauptet werden. Entscheidungstexte 3 Ob 144/76 Entscheidungstext OGH 23.11.1976 3 Ob 144/76 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.11.1976

TE OGH 1975/12/16 3Ob270/75

In einer Exekutionssache wegen Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft gemäß § 352 EO erteilte das Erstgericht dem Verpflichteten Franz B als Ersteher den Zuschlag; gleichzeitig ordnete es antragsgemäß die Anmerkung dieser Zuschlagerteilung im Grundbuch an. Das Rekursgericht hob infolge des nur gegen die Anordnung der Anmerkung der Zuschlagserteilung gerichteten Rekurses der betreibenden Partei mit dem angefochtenen Beschluß den erstgerichtlichen Beschluß in Ansehung dieser Anordnung au... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.12.1975

RS OGH 1975/12/16 3Ob270/75

Norm: AußStrG §272EO §183 Abs3EO §352
Rechtssatz: Bei einer gemäß § 352 EO iS der §§ 272 f AußStrG durchzuführenden Versteigerung ist § 183 Abs 3 EO nicht heranzuziehen. Entscheidungstexte 3 Ob 270/75 Entscheidungstext OGH 16.12.1975 3 Ob 270/75 SZ 48/134 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0003166 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.12.1975

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