Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Norm: EO §152EO §352
Rechtssatz: Jedenfalls bei Fehlen für die Bewertung der Liegenschaftsanteile maßgebender Belastungen kann in der Exekution nach §§352ff EO (idF der EO-Novelle 2000) einem bisherigen Miteigentümer, der den Zuschlag erhalten hat, in sinngemäßer Anwendung des §152 Abs1 dritter und vierter Satz EO der Erlag des auf seinen bisherigen Anteil entfallenden Teils des Meistbots vom Exekutionsgericht auch ohne Zustimmung der übrigen b... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c B3ABGB §364c C1EO §352
Rechtssatz: Ein auf der ganzen Liegenschaft zu Gunsten der selben Berechtigten einverleibtes Belastungsverbot und Veräußerungsverbot bildet ein Hindernis für die Bewilligung der Exekution nach § 352 EO zur Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft, sofern nicht die Zustimmung der Verbotsberechtigten bereits im Exekutionsantrag urkundlich nachgewiesen wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §352ABGB §843
Rechtssatz: Zwar muß grundsätzlich bei Unterbleiben einer "Depurierung" das Verfahren eingestellt werden, es ist aber dann fortzusetzen, wenn der sonst benachteiligte Miteigentümer trotzdem der Versteigerung zustimmt, dies unter Inkaufnahme von Nachteilen. Entscheidungstexte 46 R 1874/96w Entscheidungstext LG für ZRS Wien 17.04.1997 46 R 1874/96w ... mehr lesen...
Norm: EO §352
Rechtssatz: Über den Auftrag zur Depurierung der zu versteigernden Liegenschaft darf erst entschieden werden, wenn die Versteigerungsbedingungen festgestellt wurden und damit vor allem über den Ausrufspreis entschieden wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 130/95 Entscheidungstext OGH 13.03.1996 3 Ob 130/95 European Case Law ... mehr lesen...
Norm: EO §187EO §352AußStrG §9 Q
Rechtssatz: Die Rekursbeschränkungen des § 187 EO gelten nicht für die gerichtliche Versteigerung einer gemeinschaftlichen Liegenschaft. Entscheidungstexte 3 Ob 125/95 Entscheidungstext OGH 13.03.1996 3 Ob 125/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103119 ... mehr lesen...
Norm: EO §352
Rechtssatz: Ändert sich gegenüber den Versteigerungsbedingungen vor der gerichtlichen Versteigerung einer gemeinschaftlichen Liegenschaft in einem wesentlichen Punkt (hier: Belastung der Miteigentumsanteile der betreibenden Partei durch ein Fruchtgenußrecht) darf die Versteigerung nicht durchgeführt werden; der Wert des Fruchtgenußrechtes ist in den neu festzustellenden Versteigerungsbedingungen anzugeben. Ents... mehr lesen...