Norm
ABGB §364c B3Rechtssatz
Ein auf der ganzen Liegenschaft zu Gunsten der selben Berechtigten einverleibtes Belastungsverbot und Veräußerungsverbot bildet ein Hindernis für die Bewilligung der Exekution nach § 352 EO zur Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft, sofern nicht die Zustimmung der Verbotsberechtigten bereits im Exekutionsantrag urkundlich nachgewiesen wird.Ein auf der ganzen Liegenschaft zu Gunsten der selben Berechtigten einverleibtes Belastungsverbot und Veräußerungsverbot bildet ein Hindernis für die Bewilligung der Exekution nach Paragraph 352, EO zur Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft, sofern nicht die Zustimmung der Verbotsberechtigten bereits im Exekutionsantrag urkundlich nachgewiesen wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115228Dokumentnummer
JJR_20010425_OGH0002_0030OB00231_00T0000_001