RS OGH 1996/3/13 3Ob130/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.03.1996
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Norm

EO §352

Rechtssatz

Über den Auftrag zur Depurierung der zu versteigernden Liegenschaft darf erst entschieden werden, wenn die Versteigerungsbedingungen festgestellt wurden und damit vor allem über den Ausrufspreis entschieden wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0101997

Dokumentnummer

JJR_19960313_OGH0002_0030OB00130_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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