Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Auslegung des Begriffes der "zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten" gemäß § 1 Abs 2 Z 4 IESG hängt im vorliegenden Fall von den Umständen des Einzelfalles ab. Das Berufungsgericht hat zutreffend Kostenersatzansprüche im Sinne der Rechtsprechung nur dann als gesichert angesehen, wenn sie ex ante unter Anlegung eines objektiven Maßstabes als notwendig erkannt werden, somit davon ausgegangen werde... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs2IESG §1 Abs3 Z2UrlG §3 Abs2 Z1UrlG §3 Abs3UrlG §12
Rechtssatz: Die vertragliche Anrechnung von Vordienstzeiten ist bei der Bemessung des gesicherten Urlaubsanspruches dann beachtlich, wenn es sich um tatsächlich zurückgelegte Zeiten handelt. Entscheidungstexte 8 ObS 236/99k Entscheidungstext OGH 11.11.1999 8 ObS 236/99k ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. 3. 1988 bis 17. 7. 1995 bei der C***** GmbH beschäftigt. Im Konkurs dieses Arbeitgebers erhielt der Kläger vom Insolvenz-Ausfallgeldfonds eine Abfertigung im Ausmaß von drei Monatsentgelten. Vom 18. 7. 1995 bis 29. 7. 1997 war der Kläger sodann bei der C***** beschäftigt. Mit "Dienstvertragänderung" vom 30. 4. 1996 wurden dem Kläger Vordienstzeiten im Ausmaß von 480 Monaten bei der Bemessung des Urlaubsausmaßes, der Entgeltfortzahlungsf... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs1IESG §1 Abs2IESG §3a
Rechtssatz: Aus der zeitlichen Limitierung des Anspruchs auf Insolvenz-Ausfallgeld für laufendes Entgelt für Zeiten vor der Konkurseröffnung ist nur zu schließen, daß nunmehr das Zuwarten mehr als sechs Monate (§ 3a IESG idF IESG-Nov 1997, BGBl I 107) zum Verlust der Sicherung führt. Daraus folgt nicht, daß ein Lohnrückstand von sechs Monaten für die Zeit vor Konkurseröffnung (oder einem nach § 1 Abs 1 IES... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Auslegung des Begriffes der "zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten "gemäß § 1 Abs 2 Z 4 IESG hängt im vorliegenden Fall von den Umständen des Einzelfalles ab. Das Berufungsgericht hat zutreffend Kostenersatzansprüche im Sinne der Rechtsprechung nur dann als gesichert angesehen, wenn sie ex ante unter Anlegung eines objektiven Maßstabes als notwendig erkannt werden, somit davon ausgegangen werde... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zweck des IESG ist in seinem Kernbereich das Hintanhalten der von den Arbeitnehmern typischerweise nicht abwendbaren und absichtbaren Gefahr des gänzlichen oder teilweisen Verlustes der Entgeltansprüche, auf die diese zur Bestreitung des Lebensunterhaltes angewiesen sind (SZ 64/54; 66/124; 67/14 und 142 uva). Ein "Fremdvergleich" zeigt, daß normalerweise ein Arbeitnehmer unter den gegebenen Umständen das Arbeitsverhält... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gemäß § 510 Abs 3 ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend ist anzumerken: Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gemäß Paragraph 510, Absatz 3, ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend ist anzumerken: Rechtliche Be... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Auslegung des Begriffes der "zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten "gemäß § 1 Abs 2 Z 4 IESG hängt im vorliegenden Fall von den Umständen des Einzelfalles ab. Das Berufungsgericht hat zutreffend Kostenersatzansprüche im Sinne der Rechtsprechung nur dann als gesichert angesehen, wenn sie ex ante unter Anlegung eines objektiven Maßstabes als notwendig erkannt werden, somit davon ausgegangen werde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger arbeitete vom 17. 4. 1989 bis 15. 3. 1996 bei seiner Ehegattin als Verkaufsberater mit einem monatlichen Entgelt von S 15.000,--, 14 mal jährlich und Spesen sowie Reisekostenersatz. 1992 geriet das Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten und es kam ab 1993 zu jährlichen Verlusten in Millionenhöhe. Grund hiefür war die - in der Folge nicht erfolgreiche - Entwicklung einer Anlage zur Reinigung von Biotonnen, in die ein Betrag von etwa S 3 bis... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1982, als das Unternehmen in Form einer nichtprotokollierten Einzelfirma gegründet wurde, im Betrieb seiner damaligen Gattin beschäftigt. Der Betrieb hatte im jahrelangen Durchschnitt nur zwei bis sechs Arbeitnehmer. Ein schriftlicher Dienstvertrag mit dem Kläger wurde nicht errichtet; ein Dienstzettel wurde ihm nicht ausgefolgt. Hauptaufgabe des Klägers war das Glasschleifen und Glasgravieren. Darüberhinaus vertrat der Kläger, wie auch a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 14. 10. 1965 geborene Klägerin stand vom 1. 10. 1985 bis zum 31. 12. 1993 als Arbeitnehmerin in einem Arbeitsverhältnis zur späteren Gemeinschuldnerin, einer GmbH, die sich gewerbsmäßig mit der Erzeugung und dem Vertrieb von Stickereien beschäftigte. Jedenfalls ab dem Jahre 1991 hielten die Mutter der Klägerin drei Viertel und der Vater ein Viertel des Stammkapitals dieser Gesellschaft als Gesellschafter. Alleiniger Geschäftsführer war ab diesem Zeitp... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs2
Rechtssatz: Auch vor Inkrafttreten der (auf den vorliegenden Fall noch nicht anwendbaren) IESG-Novelle 1997, BGBl I 107/1997, sind Forderungen aus lang zurückliegenden, ohne Anerkenntnis des Arbeitgebers verjährten Urlaubsansprüchen nicht in den Kreis der gesicherten Ansprüche einzubeziehen. Entscheidungstexte 8 ObS 133/99p Entscheidungstext OGH 27.05.1999 8 ObS 13... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs2 Z4 litaIESG §1 Abs2 Z4 litc
Rechtssatz: Es muß sich um Kosten zur Durchsetzung oder Hereinbringung an sich gesicherter, das heißt für den Fall ihrer Nichterfüllung durch den Arbeitgeber zur Beanspruchung von Insolvenzausfallgeld berechtigender Forderungen nach § 1 Abs 2 Z 1 bis 3 IESG handeln; daß für diese Forderungen tatsächlich Insolvenzausfall zu gewähren ist, ist hingegen nicht erforderlich. Entscheid... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 8. 10. 1986 langte der Antrag der Klägerin auf Leistung von Insolvenz-Ausfallgeld für Prozeß- und Exekutionskosten samt Zinsen im Ausmaß von insgesamt S 15.932,62 bei der beklagten Partei ein, wobei sie sich auf den Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck als Konkursgericht vom 22. 8. 1986, Se 1136/96v, stützte. Dieses Begehren erweiterte sie mit am 14. 11. 1996 bei der beklagten Partei eingelangtem Schriftsatz um Einschaltungskosten in Amtsblatt zur Wiene... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen der Arbeitgeberin, eine Haustechnik GesmbH, der beiden Kläger wurde am 7. 11. 1996 das Konkursverfahren eröffnet. Am 7. 1. 1997 erklärten beide Kläger gemäß § 25 KO ihren Austritt. Sie beantragten unter anderem bei der beklagten Partei Insolvenz-Ausfallgeld für Urlaubsentschädigungen im Ausmaß von 140 Tagen (Erstkläger) und 139,5 Tage (Zweitkläger). Mit stattgebenden Teilbescheid vom 4. 9. 1997 erhielt der Erstkläger unter anderem Urlaubse... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs2 Z4 litaIESG §1 Abs2 Z4 litc
Rechtssatz: Es muß sich um Kosten zur Durchsetzung oder Hereinbringung an sich gesicherter, das heißt für den Fall ihrer Nichterfüllung durch den Arbeitgeber zur Beanspruchung von Insolvenzausfallgeld berechtigender Forderungen nach § 1 Abs 2 Z 1 bis 3 IESG handeln; daß für diese Forderungen tatsächlich Insolvenzausfall zu gewähren ist, ist hingegen nicht erforderlich. Entscheid... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs2
Rechtssatz: Das Entgelt aus einem völlig atypisch gestalteten Arbeitsverhältnis, das nicht auf Erzielung von Entgelt für die Bestreitung des Lebensunterhalts gerichtet ist, kann nach den Bestimmungen des IESG nicht gesichert sein. Die Erwartung, auf Grund eines derartigen Arbeitsverhältnisses später eine höhere Pension zu beziehen, ist nicht vom Schutzzweck des IESG erfasst. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. 1. 1987 Angestellter einer in der Folge in Konkurs verfallenen Gesellschaft mbH. Da das Unternehmen in ernste wirtschaftliche Schwierigkeiten geriet, erhielt der Kläger in der Zeit vom 1. 10. 1994 bis 31. 5. 1995 keinerlei Gehaltszahlungen. Zwischen den Parteien des Arbeitsvertrages gab es zwar immer wieder Gespräche hinsichtlich der rückständigen Zahlungen, jedoch drohte der Kläger, dem die schlechte finanzielle Lage seines Arbeitgebe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin schloß am 5. 12. 1995 einen Arbeitsvertrag ab, in welchem als Arbeitgeber aufscheint: "I.V.E. Invest-Entertainment, H***** Heinz *****" und als Beginn des Dienstverhältnisses der 4. 12. 1995 angegeben ist. Am 19. 12. 1995 schlossen Heinz H***** sowie drei andere Personen einen Gesellschaftsvertrag zur Gründung der "IVE *****gesellschaft mbH". Heinz H***** wurde zum selbständig vertretungsbefugten Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt. Zu ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1984 in dem seinen Schwager gehörigen Betrieb als technischer Angestellter tätig, übernahm nach dem Tod seines Schwagers Ende 1989 neben den technischen Aufgaben, die er bis dorthin innehatte, auch die bisher von seinem Schwager geführten kaufmännischen Angelegenheiten und war seither voll über die finanzielle Situation des Unternehmens informiert. Seine Schwester, die nunmehrige Eigentümerin des Betriebes, mit der er im gemeinsamen Haush... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat den Beklagten zutreffend lediglich zur Bezahlung der Quote des Zwangsausgleichs verpflichtet. Insoweit ist auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat den Beklagten zutreffend lediglich zur Bezahlung der Quote des Zwangsausgleichs verpflichtet. Insoweit ist auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zwischen den Streitteilen besteht ein Rechtsschutzversicherungsvertrag, dem die ARB 1965/82 und die Sonderbedingungen für die Rechtsschutzversicherung zugrunde gelegt wurden. Zu den versicherten Risken zählen ua der Arbeitsgerichts-Rechtsschutz und der Sozialversicherungs-Rechtsschutz. Der Kläger wurde von der A***** HandelsgmbH & Co KG beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien auf Ersatz sämtlicher, während seiner Tätigkeit für diese als Angestell... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs2 Z4
Rechtssatz: Wird das Ausgleichsverfahren über das Vermögen des ehemaligen Dienstgebers vor Einbringung der Klage des ehemaligen Dienstnehmers eröffnet, stehen die Kosten für die Verfassung der Klage selbst dann nicht zu, wenn diese vor Ausgleichseröffnung in deren Unkenntnis erfolgte. Entscheidungstexte 8 ObS 107/98p Entscheidungstext OGH 17.09.1998 8 ObS 107/... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs2 Z4
Rechtssatz: Wird das Ausgleichsverfahren über das Vermögen des ehemaligen Dienstgebers vor Einbringung der Klage des ehemaligen Dienstnehmers eröffnet, stehen die Kosten für die Verfassung der Klage selbst dann nicht zu, wenn diese vor Ausgleichseröffnung in deren Unkenntnis erfolgte. Entscheidungstexte 8 ObS 107/98p Entscheidungstext OGH 17.09.1998 8 ObS 107/... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Gericht zweiter Instanz hat die Tatsachenrüge zu Recht als nicht gesetzmäßig ausgeführt erachtet, weil nicht dargestellt wurde, welche konkreten Feststellungen, nämlich welche anderen Spesen ersatzfähig sein sollten, zu treffen gewesen wären (vgl die ständige Rechtsprechung zum Inhalt einer Beweisrüge, zuletzt 1 Ob 213/97y). Die ... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs2 Z4
Rechtssatz: Kostenersatzansprüche im Sinne des § 1 Abs 2 Z 4 lit a bis lit g IESG sind nur dann gesichert, wenn sie ex-ante unter Anlegung eines objektiven Maßstabes als notwendig erkannt werden, somit davon ausgegangen werden kann, daß eine durchschnittliche sorgfältige und informierte Verfahrenspartei bei der gegebenen Sachlage den Kosten verursachenden Schritt gesetzt hätte. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs2 Z4IESG §6 Abs4IESG §8 Abs1
Rechtssatz: Die Verwaltungsbehörde ist an eine rechtskräftige gerichtliche Kostenentscheidung insoweit nicht gebunden, als sie selbständig die Notwendigkeit der Anrufung des Gerichts prüfen kann. Kosten einer Mahnklage gegen den Dienstgeber sind dann nicht im Sinne des § 1 Abs 2 Z 4 IESG gesichert, wenn gleichzeitig mit Einbringung der Mahnklage ein Antrag auf Zuerkennung von Insolvenz-Ausfallgeld... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Beschluß vom 8.1.1996 wies das Handelsgericht Wien den Antrag, über das Vermögen des Dienstgebers der Klägerin den Konkurs zu eröffnen, mangels hinreichenden Vermögens ab. Der Klagevertreter erhielt von diesem Beschluß am 15.3.1996 Kenntnis. Er stellte am 30.4.1996 bei der Beklagten den Antrag auf Zuerkennung von Insolvenz-Ausfallgeld in der Höhe von S 33.333,34 brutto. Diese Forderung wurde von der Beklagten mit dem ihr entsprechenden Nettobetrag von S ... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs2 Z4
Rechtssatz: Bei der Interpretation des Ausdrucks "zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige Kosten" ist auf § 41 ZPO zu rekurrieren. Danach ist nur die Prozeßhandlung notwendig, die das prozessuale Ziel der Partei mit dem geringeren Aufwand erreicht. Entscheidungstexte 8 ObS 412/97i Entscheidungstext OGH 18.05.1998 8 ObS 412/97i Veröff: SZ 71/86 ... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs2 Z4
Rechtssatz: Kostenersatzansprüche im Sinne des § 1 Abs 2 Z 4 lit a bis lit g IESG sind nur dann gesichert, wenn sie ex-ante unter Anlegung eines objektiven Maßstabes als notwendig erkannt werden, somit davon ausgegangen werden kann, daß eine durchschnittliche sorgfältige und informierte Verfahrenspartei bei der gegebenen Sachlage den Kosten verursachenden Schritt gesetzt hätte. Entscheidungstexte ... mehr lesen...