Norm: ASGG §58aAufwandersatzG §1IESG §1 Abs2 Z4
Rechtssatz: Der pauschalierte Aufwandersatz der gesetzlichen Interessenvertretung bzw der freiwilligen kollektivvertragsfähigen Berufsvereinigung (§ 1 AufwandersatzG) ist nicht durch das IESG gesichert. Entscheidungstexte 8 ObS 107/01w Entscheidungstext OGH 29.11.2001 8 ObS 107/01w Veröff: SZ 74/193 ... mehr lesen...
Norm: ASGG §58aAufwandersatzG §1IESG §1 Abs2 Z4
Rechtssatz: Der pauschalierte Aufwandersatz der gesetzlichen Interessenvertretung bzw der freiwilligen kollektivvertragsfähigen Berufsvereinigung (§ 1 AufwandersatzG) ist nicht durch das IESG gesichert. Entscheidungstexte 8 ObS 107/01w Entscheidungstext OGH 29.11.2001 8 ObS 107/01w Veröff: SZ 74/193 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1416IESG §1 Abs2 Z1
Rechtssatz: Bei mehreren fälligen, aber noch nicht eingeforderten Forderungen für laufendes Entgelt ist für die Anrechnung ungewidmeter Zahlungen die Rangfolge im Sinne der früheren Fälligkeit entscheidend. Entscheidungstexte 8 ObS 237/01p Entscheidungstext OGH 25.10.2001 8 ObS 237/01p 8 ObS 235/01v Ent... mehr lesen...
Norm: ABGB §1416IESG §1 Abs2 Z1
Rechtssatz: Bei mehreren fälligen, aber noch nicht eingeforderten Forderungen für laufendes Entgelt ist für die Anrechnung ungewidmeter Zahlungen die Rangfolge im Sinne der früheren Fälligkeit entscheidend. Entscheidungstexte 8 ObS 237/01p Entscheidungstext OGH 25.10.2001 8 ObS 237/01p 8 ObS 235/01v Ent... mehr lesen...
Norm: AngG §31IESG §1 Abs2 Z2
Rechtssatz: Ansprüche aus einem nicht angetretenen Arbeitsvertrag sind nicht gesichert. Entscheidungstexte 8 ObS 141/01w Entscheidungstext OGH 25.06.2001 8 ObS 141/01w Veröff: SZ 74/111 8 ObS 5/03y Entscheidungstext OGH 26.06.2003 8 ObS 5/03y 8 ObS 4/19z ... mehr lesen...
Norm: AngG §31IESG §1 Abs2 Z2
Rechtssatz: Ansprüche aus einem nicht angetretenen Arbeitsvertrag sind nicht gesichert. Entscheidungstexte 8 ObS 141/01w Entscheidungstext OGH 25.06.2001 8 ObS 141/01w Veröff: SZ 74/111 8 ObS 5/03y Entscheidungstext OGH 26.06.2003 8 ObS 5/03y 8 ObS 4/19z ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §74IESG §1 Abs2 Z1
Rechtssatz: Werden zur Stärkung des Eigenkapitals der Gesellschaft vom Gesellschafter-Arbeitnehmer Gehaltsansprüche teilweise nicht geltend gemacht und zur Finanzierung des Lebensunterhalts lediglich eine angemeldete und bezahlte Teilzeitbeschäftigung vereinbart, sind letztere Ansprüche gesichert. Entscheidungstexte 8 ObS 112/01f Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...
Norm: GmbHG §74IESG §1 Abs2 Z1
Rechtssatz: Werden zur Stärkung des Eigenkapitals der Gesellschaft vom Gesellschafter-Arbeitnehmer Gehaltsansprüche teilweise nicht geltend gemacht und zur Finanzierung des Lebensunterhalts lediglich eine angemeldete und bezahlte Teilzeitbeschäftigung vereinbart, sind letztere Ansprüche gesichert. Entscheidungstexte 8 ObS 112/01f Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs2 Z3
Rechtssatz: Miete und sonstige Kosten für die dem Arbeitgeber als "Zwischenlösung" als Büro vom Arbeitnehmer zur Verfügung gestellte eigene Wohnung sind nicht gesichert. Entscheidungstexte 8 ObS 77/01h Entscheidungstext OGH 12.04.2001 8 ObS 77/01h European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2001:R... mehr lesen...
Norm: AlVG §16IESG §1 Abs2
Rechtssatz: Vergleicht sich der Arbeitslose auf Grund seiner freien Dispositionsmöglichkeit über seinen Anspruch auf Kündigungsentschädigung mit dem Arbeitgeber auf einen Teilbetrag, dann kann die Arbeitslosenversicherung auf Grund des gesetzlich angeordneten Anspruchsübergangs nicht mehr fordern als der Arbeitslose selbst. Entscheidungstexte 8 ObS 244/00s En... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs2 Z3
Rechtssatz: Miete und sonstige Kosten für die dem Arbeitgeber als "Zwischenlösung" als Büro vom Arbeitnehmer zur Verfügung gestellte eigene Wohnung sind nicht gesichert. Entscheidungstexte 8 ObS 77/01h Entscheidungstext OGH 12.04.2001 8 ObS 77/01h European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2001:R... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs2 Z1IESG §1 Abs3 Z4IESG §1 Abs4
Rechtssatz: Ärztliche Sondergebühren, die von der Krankenanstalt kassiert und nicht weitergegeben wurden, unterliegen gleich dem Entgelt dem Grenzbetrag. Entscheidungstexte 8 ObS 301/00y Entscheidungstext OGH 29.03.2001 8 ObS 301/00y European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH... mehr lesen...