Norm
IESG §1 Abs2 Z3Rechtssatz
Miete und sonstige Kosten für die dem Arbeitgeber als "Zwischenlösung" als Büro vom Arbeitnehmer zur Verfügung gestellte eigene Wohnung sind nicht gesichert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115018Dokumentnummer
JJR_20010412_OGH0002_008OBS00077_01H0000_001