Norm: IESG §1 Abs1IESG §1 Abs2IESG idF BGBl I 142/2000 §3a Abs1
Rechtssatz: Im Hinblick auf die Neuregelung des § 3a IESG bereits in der Fassung der Novelle BGBl I 142/2000 wird nunmehr regelmäßig im Rahmen des Fremdvergleiches allein aus der zeitlichen Komponente ein bedingter Vorsatz zum Missbrauch der Sicherungseinrichtung wohl kaum mehr zu erschließen sein. Entscheidungstexte 8 ObS 195/02... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs2
Rechtssatz: Die einem in einem anderen Beruf sozialversicherten Vertragsfußballer zugesagte Entschädigung ist dann nicht nach dem IESG gesichert, wenn die Parteien des Spielervertrages erkennbar davon ausgingen, die unter der Obergrenze gemäß Verordnung vom 10.2.1998, BGBl II Nr 41/1998 liegenden Einkünfte seien eine pauschale - nicht sozialversicherungspflichtige - Aufwandsentschädigung im Sinne dieser Verordnung. ... mehr lesen...