Begründung: Der Kläger war vom 18. Mai 1999 bis 4. August 2000 im Unternehmen der Eleonore S***** beschäftigt, über deren Vermögen mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 26. 9. 2000 das Konkursverfahren eröffnet wurde. Die Gemeinschuldnerin betrieb ein Kunststoffunternehmen. Das Bruttomonatsgehalt des Klägers betrug S 34.000 (14 x jährlich). Die Gehaltszahlung für den Rumpfmonat Mai erhielt der Kläger am 8. Juni 1999. In der Folge wurden ihm - bis zu seinem vorzeitigen Austri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 3. 4. 1989 als Arbeiterin im Unternehmen der späteren Gemeinschuldnerin in der Abteilung Gießerei vollzeitbeschäftigt. Über Wunsch ihrer Arbeitgeberin vereinbarte die Klägerin eine Reduktion der wöchentlichen Normalarbeitszeit ab 1. 1. 1997 auf 30 Wochenstunden. Die Arbeitgeberin sicherte der Klägerin zu, dass ihr die bereits erworbenen Abfertigungsansprüche auf Basis der Vollzeitbeschäftigung erhalten bleiben. Nach Eröffnung des Konkurses... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 2. Jänner 1987 bei der späteren Gemeinschuldnerin ganztags beschäftigt, stieg jedoch am 22. Februar 1999 auf eine Teilzeitbeschäftigung im Ausmaß von 24 Wochenstunden um. Nach Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der Gemeinschuldnerin am 13. Februar 2001 erklärte sie mit 14. Februar 2001 ihren begründeten vorzeitigen Austritt gemäß § 25 KO. Der auf ihr Arbeitsverhältnis anzuwendende Kollektivvertrag für Angestellte der Industrie sieht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 6. 2. 1998 bis 1. 9. 2001 als Lehrling und in der Folge bis 14. 11. 2001 als Elektriker mit einem Bruttomonatslohn von S 17.652 bei der protokollierten Firma "Helmut F*****" in L***** beschäftigt. Mit Schreiben vom 29. 10. 2001 intervenierte die Arbeiterkammer L***** für den Kläger beim Arbeitgeber, weil dieser die Lehrlingsentschädigungen inklusive Überstunden für die Monate Juni bis August 2001, die Löhne September und Oktober 2001 und den... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden und den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Christoph Kainz und Erika Helscher als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Michael L*****, vertreten durch Dr. Sieglinde Gahleitner, Rec... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war vom 19. 10. 1998 bis 3. 3. 2000 im Betrieb des Unternehmens des Gemeinschuldners Kurt S***** in St*****, über dessen Vermögen am 27. 3. 2000 der Konkurs eröffnet wurde, als Tischlergeselle beschäftigt. Sein monatliches Nettogehalt betrug S 12.000 bei einer 40-Stunden-Woche. Seit Juli 1999 erhielt er mit Ausnahme von ein oder zwei Zahlungen, die auf seine Forderungen bis 30. 6. 1999 angerechnet wurden, kein Entgelt mehr. Er versuchte immer wieder die auss... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 11. 5. 1998 im Unternehmen der B***** GmbH als Angestellte beschäftigt. Vom 25. 8. 1998 bis 3. 9. 2000 befand sie sich im Mutterschutz- bzw Karenzurlaub. Mit Beschluss des Landesgerichtes Klagenfurt vom 7. 2. 2000 wurde über das Vermögen der Arbeitgeberin der Klägerin das Konkursverfahren eröffnet. Im Zuge des Konkurses erfolgte mit 13. 3. 2000 die Betriebsstilllegung. Die Klägerin erlangte erstmals Anfang August 2000 Kenntnis von der Konku... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 28. 3. 2001 ist über das Vermögen des Arbeitgebers der Klägerin der Konkurs eröffnet worden; ihr Arbeitsverhältnis endete per 28. 2. 2001. Streitgegenständlich ist die Frage, ob die Klägerin Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld für "Diäten" (Reisekosten- und Reiseaufwandentschädigung) hat, die außerhalb des Sechsmonatszeitraums des § 3a Abs 1 IESG vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses liegen. Streitgegenständlich ist die Frage, ob die Klägerin Anspruch auf I... mehr lesen...
Begründung: Unbestritten ist, dass der am 28. 2. 1983 geborene Kläger seit 1998 bei seinem Vater als Tischlerlehrling beschäftigt war. Weitere Dienstnehmer waren der Geselle Manfred R***** und der Lehrling Christoph K*****. Bis Ende Jänner 2000 erhielt der Kläger die Lehrlingsentschädigung mehr oder weniger regelmäßig ausbezahlt, dann nicht mehr. R***** erhielt ab Februar 2000 ebenfalls keinen Lohn mehr. Der Lehrling Christoph K***** erhielt ab diesem Zeitpunkt Teilbeträge, weil der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger, der Sohn des Firmengründers, war seit 1974 bei der A***** OHG, später GmbH beschäftigt und verblieb bis zu seinem am 31. 3. 1999 erklärten vorzeitigen Austritt wegen Vorenthaltens von Entgelt im Unternehmen der beklagten GmbH, über die am 23. 3. 1999 der Konkurs eröffnet worden war. Der Kläger hielt seit 1984 eine Stammeinlage von 12,8 %, ab 1992 von 18,75 % und ab 1996 von 25 % des Stammkapitals seiner Dienstgeberin, wobei eine Sperrminorität für de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Beide Kläger waren seit Jahren bei der A***** GmbH (in der Folge: GmbH) angestellt, beide sind mit dem Gründer und dem Geschäftsführer des Unternehmens verwandt, beide sind an der Gesellschaft beteiligt (Erstkläger: zunächst 12,5 %, ab 1996 25 %; Zweitkläger: zunächst 12,5 %, dann 18,75 %, ab 1996 25 %). Über die GmbH wurde am 23. 3. 1999 der Konkurs eröffnet. Das Arbeitsverhältnis der Erstklägers begann mit 2. 9. 1985 und dauerte mit einer Unterbrechung in der ... mehr lesen...
Begründung: Der seit 1984 als Elektriker beschäftigte Kläger stand mit seinem Arbeitgeber, dem späteren Gemeinschuldner in keinem verwandtschaftlichen oder sonstigen Naheverhältnis. Es kam immer wieder zu Zahlungsschwierigkeiten bei den Löhnen des Klägers, jedoch auch zu Nachzahlungen. Der Kläger urgierte auch immer wieder die fälligen Gehälter und wurde vom Arbeitgeber vertröstet. Für die Monate April 1999 bis Dezember 1999 erhielt der Kläger keinen Lohn. Die Löhne für den Jänner ... mehr lesen...
Begründung: Der seit 1983 bei Adolf P***** als Elektriker beschäftigte Kläger stand mit seinem Arbeitgeber, dem späteren Gemeinschuldner in keinem verwandtschaftlichem oder sonstigem Naheverhältnis. Es kam immer wieder zu Zahlungsschwierigkeiten bei den Löhnen des Klägers, jedoch auch zu Nachzahlungen. Der Kläger urgierte auch immer wieder die fälligen Gehälter und wurde vom Arbeitgeber vertröstet. Zuletzt hafteten noch die Löhne des Klägers für die Monate Jänner bis April 1996, Apr... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs1IESG §1 Abs2IESG idF BGBl I 142/2000 §3a Abs1
Rechtssatz: Im Hinblick auf die Neuregelung des § 3a IESG bereits in der Fassung der Novelle BGBl I 142/2000 wird nunmehr regelmäßig im Rahmen des Fremdvergleiches allein aus der zeitlichen Komponente ein bedingter Vorsatz zum Missbrauch der Sicherungseinrichtung wohl kaum mehr zu erschließen sein. Entscheidungstexte 8 ObS 195/02... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat den Anspruch des Klägers auf Insolvenzausfallgeld zutreffend verneint. Es reicht daher insofern aus, auf die
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend und klarstellend ist den Ausführungen der Revisionswerberin Folgendes entgegenzuhalten: Das Berufungsgericht hat den Anspruch des Klägers auf Insolvenzausfallgeld zutreffend verneint. Es reicht ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin, die mit 1% an der GesmbH., ihrer Arbeitgeberin, beteiligt war, hatte bis Oktober 1999 ihren Lohn bekommen. Im November 1999 wurde ihr nur mehr das halbe Gehalt ausbezahlt. Das Dienstverhältnis wurde am 16. 1. 2000 einvernehmlich gelöst. Die Klägerin hat dem Unternehmen, dessen Geschäftsanteile zu 99 % ihr Ehemann hielt, Mitte des Jahres 1999 dreimal je ATS 60.000.- und am 12. 1. 2000 ATS 180,000.- als Darlehen gewährt. Rechtliche Beurteilung... mehr lesen...
Begründung: Auszugehen ist davon, dass der Kläger, der als Angestellter in gehobener Position in der Baubranche seit 1. 9. 1998 bei der späteren Gemeinschuldnerin tätig war, seit 1. 6. 1999 Lohnrückstände hatte und ab 1. 8. 1999 keinerlei Lohn mehr erhielt; dennoch blieb er bis 15. 6. 2000, also noch 10 ½ Monate ohne jede Bezahlung im Unternehmen tätig, obwohl alle anderen Dienstnehmer bereits Anfang März 2000 ausgetreten waren, forderte nie ernstlich seinen Lohn ein, beglich vielm... mehr lesen...
Begründung: Auszugehen ist davon, dass der Kläger als Kellner (mit der Funktion eines "Geschäftsführers") im Betrieb des späteren Gemeinschuldners durch nahezu zehn Monate tätig war und überhaupt kein Entgelt erhalten hat; auf dieses war er auch nicht angewiesen, da er als Justizbediensteter netto S 25.000 verdiente. Auf dem vorliegenden Fall ist das IESG idF Nov BGBl 73/1999 (Konkurseröffnung 18. 6. 1999) anzuwenden. Auf dem vorliegenden Fall ist das IESG in der Fassung Nov Bundes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. 6. 1986 bis 15. 3. 1994 als technischer Angestellter und Prokurist bei der H***** Baugesellschaft mbH beschäftigt; er war für deren Filiale in Kärnten verantwortlich. Bis 1987 war Dipl.-Ing. Ernst H***** alleiniger Geschäftsführer der H***** Baugesellschaft mbH; 1987 wurde Dipl.-Ing. Hans R***** zum zweiten Geschäftsführer bestellt. Mit Ende des Jahres 1996 schied Dipl.-Ing. Hans H***** als Geschäftsführer aus. Als leitender Mitarbeiter e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Beschluss des zuständigen Landesgerichts vom 14. 12. 1999 wurde über das Vermögen eines Fußballvereins der Konkurs eröffnet. Der Kläger, der im Hauptberuf Finanzbeamter ist, schloss am 1. 7. 1999 für die Spielsaison 1999/2000 bis 30. 6. 2000 mit diesem Verein eine mündliche Vereinbarung folgenden Inhalts: "1. Leistung des Spielers: Der Spieler verpflichtet sich, die Trainingseinheiten mit der Mannschaft zu absolvieren sowie bei allen Meisterschafts- und Freu... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs2
Rechtssatz: Die einem in einem anderen Beruf sozialversicherten Vertragsfußballer zugesagte Entschädigung ist dann nicht nach dem IESG gesichert, wenn die Parteien des Spielervertrages erkennbar davon ausgingen, die unter der Obergrenze gemäß Verordnung vom 10.2.1998, BGBl II Nr 41/1998 liegenden Einkünfte seien eine pauschale - nicht sozialversicherungspflichtige - Aufwandsentschädigung im Sinne dieser Verordnung. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 15. 2. 1961 geborene Kläger war ab 1. 9. 1976 als LKW-Disponent bei der späteren Gemeinschuldnerin beschäftigt. Erstmals 1992 kam es zu Zahlungsschwierigkeiten bei den Gehältern des Klägers. Diese wurden nicht pünktlich bezahlt. Auch wenn in der Folge immer wieder Zahlungen geleistet wurden, so stieg doch der Gehaltsrückstand - über einen längeren Zeitraum betrachtet - kontinuierlich an. Im Einzelnen feststellbar war nur, dass bis Juli 1995 bereits ein Za... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Rahmen ihres Antrages auf Insolvenz-Ausfallgeld stellte die Klägerin ua auch das Begehren auf Zuspruch der Kosten des Antrages an die beklagte Partei im Ausmaß der tarifmäßigen Kosten nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz in Höhe von S 6.600,60, in eventu begehrte sie an Kosten für den Antrag S 750,-- zuzüglich 20 % USt, insgesamt sohin 900,--, in Analogie zur pauschalen Abgeltung bei Vertretung durch bevorrechtete Gläubigerschutzverbände iSd § 13c IESG. Dieser ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger arbeitete in der Zeit vom 31. 3. 1981 bis 24. 3. 1999 bei einer Spedition als LKW-Fahrer. Das Arbeitsverhältnis endete durch wegen Lohnrückständen erklärten vorzeitigen Austritt des Klägers. Am 26. 3. 1999 machte der Kläger seine offenen Gehaltsansprüche beim Arbeits- und Sozialgericht mit Klage geltend. Über das Vermögen des Speditionsunternehmens wurde am 1. 6. 1999 der Konkurs eröffnet. In diesem meldete der Kläger Forderungen in Höhe von ATS 506.766,93 und... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zutreffend ist, dass der Oberste Gerichtshof mit Beschluss vom 26. 4. 2001 zu 8 ObS 249/00a (= EvBl 2001/171 = ZIK 2001/229 = wbl 2001/224 ua) dem Gerichthof der Europäischen Gemeinschaften Fragen betreffend die Vereinbarkeit der Judikatur zum Eigenkapital ersetzenden Gesellschafterdarlehen mit der Richtlinie 80/987/EWG des Rates vom 20. Oktober 1980 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Schutz... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung soll das IESG die Arbeitnehmer gegen das Risiko des gänzlichen oder teilweisen Verlustes ihrer Entgeltansprüche, auf deren regelmäßige Befriedigung sie typischerweise zur Bestreitung ihres und ihrer Angehörigen Lebensunterhaltes angewiesen sind, bei Insolvenz des Arbeitgebers absichern (vgl zuletzt etwa OGH 24. 1. 2002 8 ObS 305/01p mwN = 16. 8. 2001 8 ObS 183/01x mwN; OGH 8 ObS 206/00b = RdW 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Vorverfahren machte der Kläger gegen den im Konkursverfahren über seinen Arbeitgeber bestellten Masseverwalter einerseits S 66.683,72 an Masseforderungen aus der Fortführung seines Arbeitsverhältnisses während des am 3. 7. 1998 eröffneten Konkurses von September 1998 bis 16. 12. 1998, und zwar an laufendem Entgelt samt Sonderzahlungen geltend. Darüber hinaus begehrte er die Feststellung von S 81.512,67 an Konkursforderungen und stützte dies darauf, dass er z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die seit 1. 1. 1995 bei der späteren Gemeinschuldnerin als kaufmännische Angestellte beschäftigte Klägerin hatte einen Monatsbruttolohn von zuletzt S 28.105. An der gemeinschuldnerischen GesmbH waren der Schwiegersohn der Klägerin zu 75 % - dieser war auch Geschäftsführer - und ihre Tochter mit 25 % beteiligt. Ab Jänner 1998 kam es zu Unregelmäßigkeiten bei der Gehaltsauszahlung. Ab Anfang 1999 arbeitete die Klägerin deshalb auch nur noch stundenweise, und zwar... mehr lesen...
Begründung: Am 14. 5. 1998 wurde der Konkurs über die Hans K***** GmbH eröffnet und die Beklagte als Masseverwalterin bestellt. Da diese für den Standort der Gemeinschuldnerin keine weiteren Mietzahlungen entstehen lassen wollte, beabsichtigte sie den Betrieb mit 31. 8. 1998 stillzulegen. Dies wurde den Dienstnehmern mitgeteilt. Im Hinblick darauf stellte die Beklagte einen Antrag auf Schließung des gemeinschuldnerischen Betriebes beim Konkursgericht; diese wurde mit Schließungsbesc... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht wies das nach dem IESG idF der Nov 1997 (Abweisung des Konkursantrages mangels Kosten deckenden Vermögen am 9. 3. 1999) zu beurteilende Klagebegehren auf Insolvenz-Ausfallgeld zur Gänze ab, weil das Verhalten des Klägers einem Fremdvergleich nicht standhalte. Er hatte nämlich bereits sechs Wochen nach Arbeitsbeginn kein Entgelt mehr erhalten, verblieb aber dennoch weitere 9 1/2 Monate, in denen er vom G... mehr lesen...