Norm: ABGB §1162bAngG §29 II3AO §20dKO §25 Abs2IESG §1 Abs2 Z1IESG §3 Abs3
Rechtssatz: Auf den Schadenersatzanspruch des § 25 Abs 2 KO ist ebenso wie auf jenen des § 20d AO im Unterschied zur Kündigungsentschädigung gemäß § 1162b ABGB, § 29 AngG das anderwärtig Verdiente oder das Ersparte von Anfang an voll anzurechnen. Entscheidungstexte 8 ObS 2080/96g Entscheidungstext OGH 29.08.1996 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162bAngG §29 II3AO §20dKO §25 Abs2IESG §1 Abs2 Z1IESG §3 Abs3
Rechtssatz: Auf den Schadenersatzanspruch des § 25 Abs 2 KO ist ebenso wie auf jenen des § 20d AO im Unterschied zur Kündigungsentschädigung gemäß § 1162b ABGB, § 29 AngG das anderwärtig Verdiente oder das Ersparte von Anfang an voll anzurechnen. Entscheidungstexte 8 ObS 2080/96g Entscheidungstext OGH 29.08.1996 ... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs2 Z4 litf
Rechtssatz: Kosten der Vertretung, die dem Arbeitnehmer aus der Beantragung oder Teilnahme am Konkursverfahren erwachsen, sind nur im Umfang des § 1 Abs 2 Z 4 lit f IESG gesichert; dem Arbeitnehmer gebühren daher auch bei umfangreichen Besprechungen und Telefonaten, die sein Vertreter zwecks Anerkennung der Forderungen im Konkurs geführt hat (§§ 108 f KO) nur die tarifmäßigen Verfahrenskosten und der Ersatz der Baraus... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs2 Z4 litf
Rechtssatz: Kosten der Vertretung, die dem Arbeitnehmer aus der Beantragung oder Teilnahme am Konkursverfahren erwachsen, sind nur im Umfang des § 1 Abs 2 Z 4 lit f IESG gesichert; dem Arbeitnehmer gebühren daher auch bei umfangreichen Besprechungen und Telefonaten, die sein Vertreter zwecks Anerkennung der Forderungen im Konkurs geführt hat (§§ 108 f KO) nur die tarifmäßigen Verfahrenskosten und der Ersatz der Baraus... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs2
Rechtssatz: Die Verjährung von Ansprüchen ist eine von Amts wegen zu prüfende Anspruchsvoraussetzung. Entscheidungstexte 8 ObS 14/95 Entscheidungstext OGH 22.06.1995 8 ObS 14/95 8 ObS 42/95 Entscheidungstext OGH 17.10.1996 8 ObS 42/95 Auch 8 ObS 234/97p Entschei... mehr lesen...
Norm: ABGB §1358ABGB §1392 AABGB §1423IESG §1 Abs2IESG §7 Abs6
Rechtssatz: Mit dem Begriff "Übertragung" wollte der Gesetzgeber nur die in der Regel im Interesse des Arbeitnehmers erfolgte und seine Haftung für die Einbringlichkeit begründende rechtsgeschäftliche Zession, nicht aber den Übergang der Ansprüche des Arbeitnehmers nach den §§ 1358 und 1423 ABGB erfassen. Entscheidungstexte 8 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1502IESG §1 Abs2
Rechtssatz: Auch wenn der Verjährungseinwand des Arbeitgebers selbst mit der Replik des Verstoßes gegen Treu und Glauben entkräftet werden kann, kann dies gegenüber dem Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen nicht durchschlagen. Entscheidungstexte 8 ObS 14/95 Entscheidungstext OGH 22.06.1995 8 ObS 14/95 8 Ob... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs2 Z1IESG §3 Abs1IESG §3 Abs3 litaIESG §3cIESG §6 Abs1MuttSchG §15 Abs4
Rechtssatz: Die sozialpolitische Begünstigung gemäß § 3 Abs 3 a IESG besteht in der zusätzlichen Gewährung des laufenden Entgelts für vier Wochen (gemäß § 15 Abs 4 MuttSchG) und gebietet zur Vermeidung von Nachteilen gegenüber nicht besonders geschützten Arbeitnehmern die Berücksichtigung einer auch später fällig werdenden Abfertigung. En... mehr lesen...
Norm: IESG §3 Abs1 idF BGBl 1990/282 IESG §1 Abs2 Z2 idF BGBl 1990/282 KO §14KO §15
Rechtssatz: Ein Schadenersatzanspruch eines Arbeitnehmers, der aus der rechtswidrigen, schuldhaften und nicht vollständigen Abfuhr tatsächlich zu entrichtender Sozialversicherungsbeiträge resultiert, wodurch der Arbeitnehmer eine geringere Pension bezieht als er bei ordnungsgemäßer Entrichtung der Beträge erhalten hätte, ist bereits im Zeitpunkt der schädigenden... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs2 Z2KO §15
Rechtssatz: Für den Schadenersatzanspruch, der aus der rechtswidrigen, schuldhaften und nicht vollständigen Abführung der tatsächlich zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge resultiert, wodurch eine geringere Invaliditätspension bezogen wurde, gebührt Insolvenz - Ausfallgeld. Entscheidungstexte 8 ObS 11/95 Entscheidungstext OGH 27.04.1995 8 ObS ... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs2 Z1IESG §3 Abs1IESG §3 Abs3 litaIESG §3cIESG §6 Abs1MuttSchG §15 Abs4
Rechtssatz: Die sozialpolitische Begünstigung gemäß § 3 Abs 3 a IESG besteht in der zusätzlichen Gewährung des laufenden Entgelts für vier Wochen (gemäß § 15 Abs 4 MuttSchG) und gebietet zur Vermeidung von Nachteilen gegenüber nicht besonders geschützten Arbeitnehmern die Berücksichtigung einer auch später fällig werdenden Abfertigung. En... mehr lesen...
Norm: IESG §3 Abs1 idF BGBl 1990/282 IESG §1 Abs2 Z2 idF BGBl 1990/282 KO §14KO §15
Rechtssatz: Ein Schadenersatzanspruch eines Arbeitnehmers, der aus der rechtswidrigen, schuldhaften und nicht vollständigen Abfuhr tatsächlich zu entrichtender Sozialversicherungsbeiträge resultiert, wodurch der Arbeitnehmer eine geringere Pension bezieht als er bei ordnungsgemäßer Entrichtung der Beträge erhalten hätte, ist bereits im Zeitpunkt der schädigenden... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs2 Z2KO §15
Rechtssatz: Für den Schadenersatzanspruch, der aus der rechtswidrigen, schuldhaften und nicht vollständigen Abführung der tatsächlich zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge resultiert, wodurch eine geringere Invaliditätspension bezogen wurde, gebührt Insolvenz - Ausfallgeld. Entscheidungstexte 8 ObS 11/95 Entscheidungstext OGH 27.04.1995 8 ObS ... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs2 Z3
Rechtssatz: "Sonstige Ansprüche gegen den Arbeitgeber" sind vertraglich zugesicherte echte Aufwandsentschädigungen oder Auslagenersätze, die dem Arbeitnehmer aus der Erbringung der ihm obliegenden Arbeitsleistung erwachsen, somit solche Ansprüche, die zwar ihre Wurzel im Arbeitsverhältnis haben, jedoch nicht der Wechselbeziehung von Leistung und Gegenleistung entspringen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...