Entscheidungen zu § 1 Abs. 2 IESG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

352 Dokumente

Entscheidungen 271-300 von 352

TE OGH 1993/1/27 9ObS17/92

Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Rechtsansicht des Berufungsgericht, daß die klagsgegenständliche Forderung gemäß "§ 3 Abs 6 IESG" (richtig: § 3 Abs 5 IESG idF vor der Novelle BGBl 1990/282) nicht gesichert ist, ist zutreffend (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers noch folgendes zu erwidern: Wie der Oberste Gerichtshof in der grundlegenden Entscheidung SZ 62/16 = RdW 1989, 310 (und zuletzt in 9 Ob S 17/91) aus... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.01.1993

TE OGH 1993/1/27 9ObS15/92

Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 3.April 1989 bis 30.November 1990 bei der I*****gesellschaft mbH, ***** als Angestellte beschäftigt. Diese Gesellschaft mbH war seit Oktober 1990 zahlungsunfähig. Mit Beschluß vom 29.Jänner 1991 wies das Landesgericht Salzburg den Antrag auf Eröffung des Konkurses mangels kostendeckenden Vermögens ab. Die letzte Gehaltszahlung erhielt die Klägerin für September 1990. Der Geschäftsführer und Alleingesellschafter der I***** GesmbH (AS 19) ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.01.1993

TE OGH 1992/4/8 9ObS1/92

Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon-Prof.Dr. Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier und Dr. Petrag sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Friedrich Stefan und Winfried Kmenta als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei J***** S*****, Friseurin, ***** vertreten durch ***** Rechtsanwälte *****, wider di... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.04.1992

TE OGH 1992/2/26 9ObS3/92

Entscheidungsgründe: Mit Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck vom 3. 8. 1990, GZ 19 Nc 671/90-15, wurde der Antrag der Tiroler Gebietskrankenkasse auf Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Arbeitgebers des Klägers, bei dem dieser in der Zeit von 1989 bis Mai 1990 beschäftigt war, mangels eines zur Deckung der Kosten des Konkursverfahrens voraussichtlich hinreichenden Vermögens gemäß § 72 Abs 3 KO abgewiesen. Mit Klage vom 19. 11. 1990 begehrte der Kläger zu 47 Cga 285/90 d... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.02.1992

RS OGH 1992/2/26 9ObS4/92

Norm: IESG §1 Abs2 Z3
Rechtssatz: Ansprüche auf Darlehensrückzahlung sind auch dann keine "sonstigen" Ansprüche gegen den Arbeitgeber" im Sinne des § 1 Abs 2 Z 3 IESG, wenn die Darlehensbedingungen in einem Sachzusammenhang mit der konkreten Entfaltung der für das Arbeitsverhältnis typischen wechselseitigen Verpflichtungen, wie zB mit der Entgeltzahlung nach Höhe und Fälligkeit oder mit Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses stehen. VwGH vo... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.02.1992

RS OGH 1992/2/26 9ObS4/92, 8ObS17/98b

Norm: IESG §1 Abs2 Z1IESG §1 Abs2 Z3
Rechtssatz: Ein vom Arbeitnehmer dem Arbeitgeber gewährtes Darlehen ist kein gesicherter Anspruch im Sinne des § 1 Abs 2 Z 1 und 3 IESG. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer zur Gewährung des Darlehens selbst einen Kredit aufgenommen hat, oder ob die Rückzahlung des Darlehens als zusätzlicher "Abfertigungsanspruch eigener Art" im Wege "besonderer Rechtsgestaltung" sichergestellt werden sollte. (§... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.02.1992

TE OGH 1992/2/26 9ObS4/92

Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier und Dr. Petrag sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Dr. Walter Zeiler und Dr. Heinz Nagelreiter als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei W***** G*****, Angestellter, ***** vertreten durch ***** Rechtsanwalt ***... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.02.1992

RS OGH 1992/2/26 9ObS4/92

Norm: IESG §1 Abs2 Z3
Rechtssatz: Ansprüche auf Darlehensrückzahlung sind auch dann keine "sonstigen" Ansprüche gegen den Arbeitgeber" im Sinne des § 1 Abs 2 Z 3 IESG, wenn die Darlehensbedingungen in einem Sachzusammenhang mit der konkreten Entfaltung der für das Arbeitsverhältnis typischen wechselseitigen Verpflichtungen, wie zB mit der Entgeltzahlung nach Höhe und Fälligkeit oder mit Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses stehen. VwGH vo... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.02.1992

RS OGH 1992/2/26 9ObS4/92, 8ObS17/98b

Norm: IESG §1 Abs2 Z1IESG §1 Abs2 Z3
Rechtssatz: Ein vom Arbeitnehmer dem Arbeitgeber gewährtes Darlehen ist kein gesicherter Anspruch im Sinne des § 1 Abs 2 Z 1 und 3 IESG. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer zur Gewährung des Darlehens selbst einen Kredit aufgenommen hat, oder ob die Rückzahlung des Darlehens als zusätzlicher "Abfertigungsanspruch eigener Art" im Wege "besonderer Rechtsgestaltung" sichergestellt werden sollte. (§... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.02.1992

RS OGH 1992/2/26 9ObS4/92, 8ObS17/98b

Norm: IESG §1 Abs2 Z1IESG §1 Abs2 Z3
Rechtssatz: Ein vom Arbeitnehmer dem Arbeitgeber gewährtes Darlehen ist kein gesicherter Anspruch im Sinne des § 1 Abs 2 Z 1 und 3 IESG. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer zur Gewährung des Darlehens selbst einen Kredit aufgenommen hat, oder ob die Rückzahlung des Darlehens als zusätzlicher "Abfertigungsanspruch eigener Art" im Wege "besonderer Rechtsgestaltung" sichergestellt werden sollte. (§... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.02.1992

TE OGH 1992/1/29 9ObS22/91

Entscheidungsgründe: Der Kläger war bis 28. Februar 1990 bei der R***** B***** AG beschäftigt. Ende 1989 kam es zu einem Gespräch zwischen dem Kläger und dem Geschäftsführer der V***** C***** Gesellschaft mbH, Dr. E***** P*****, über die
Begründung: eines Arbeitsverhältnisses zwischen dieser Gesellschaft und dem Kläger. Im Zuge dieser Gespräche wurde dem Kläger die Beschäftigung bei der V***** C***** GesmbH durch attraktive Entgeltangebote, vor allem aber dadurch schmackhaft gemacht,... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.01.1992

TE OGH 1992/1/29 9ObS17/91

Entscheidungsgründe: Das Dienstverhältnis des Klägers mit der Firma O***** bzw später D*****, über die am 5.8.1988 das Ausgleichsverfahren eröffnet worden war, wurde mit gerichtlicher Ermächtigung gemäß § 20 b und c AO am 23.9.1988 zum 23.1.1989 gekündigt. Auf Grund des Dienstvertrages hätte das Arbeitsverhältnis frühestens mit 31.3.1991 aufgelöst werden können. Mit 24.1.1989 nahm der Kläger eine andere Arbeit auf und erzielte aus diesem neuen Dienstverhältnis ein höheres Entgelt, a... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.01.1992

RS OGH 1992/1/29 9ObS22/91, 8ObS7/94, 8ObS162/98a, 8ObS49/00i, 8ObS14/09f, 8ObS2/10t

Norm: IESG §1 Abs2 Z2
Rechtssatz: Der Schaden, der durch Aufgabe eines Arbeitsverhältnisses anlässlich der
Begründung: eines neuen Arbeitsverhältnisses mit dem - nunmehr insolventen - Arbeitgeber entstanden ist, ist nicht als aus dem letzten Arbeitsverhältnis resultierender Schaden im Sinne des § 1 Abs 2 Z 2 IESG anzusehen. Entscheidungstexte 9 ObS 22/91 Entscheidungstext OGH 29.01.199... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.01.1992

RS OGH 1992/1/29 9ObS22/91, 8ObS7/94, 8ObS162/98a, 8ObS49/00i, 8ObS14/09f, 8ObS2/10t

Norm: IESG §1 Abs2 Z2
Rechtssatz: Der Schaden, der durch Aufgabe eines Arbeitsverhältnisses anlässlich der
Begründung: eines neuen Arbeitsverhältnisses mit dem - nunmehr insolventen - Arbeitgeber entstanden ist, ist nicht als aus dem letzten Arbeitsverhältnis resultierender Schaden im Sinne des § 1 Abs 2 Z 2 IESG anzusehen. Entscheidungstexte 9 ObS 22/91 Entscheidungstext OGH 29.01.199... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.01.1992

TE OGH 1991/11/6 9ObS19/91

Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 15. Mai 1987 bis zum 31. Oktober 1987 bei der G***** Betriebsgesellschaft mbH als Barmaid mit einem (originären) Nettomonatsgehalt von 12.000 S beschäftigt. Ihr Arbeitsverhältnis endete durch Kündigung am 31. Oktober 1987. Über die genannte Gesellschaft wurde im Lauf des Jahres 1988 der Konkurs eröffnet. Am 12. November 1988 meldete die Klägerin beim Handelsgericht Wien eine Forderung von 15.975 S netto an. In diesem Betrag waren 5.450 S Url... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 06.11.1991

RS OGH 1991/11/6 9ObS19/91

Norm: IESG §1 Abs2 Z2
Rechtssatz: Wird bei einer originären Nettolohnvereinbarung nicht die im Kollektivvertrag festgelegte Lohnabrechnung dem Arbeitnehmer ausgehändigt, sind Aufwendungen des Arbeitnehmers zur Feststellung bzw Überprüfung der Abrechnung ein Schaden, der durch Verletzung einer Vertragsverpflichtung des Arbeitgebers entstanden ist. Der Anspruch ist daher gemäß § 1 Abs 2 Z 2 IESG gesichert. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.11.1991

RS OGH 1991/11/6 9ObS19/91

Norm: IESG §1 Abs2 Z2
Rechtssatz: Wird bei einer originären Nettolohnvereinbarung nicht die im Kollektivvertrag festgelegte Lohnabrechnung dem Arbeitnehmer ausgehändigt, sind Aufwendungen des Arbeitnehmers zur Feststellung bzw Überprüfung der Abrechnung ein Schaden, der durch Verletzung einer Vertragsverpflichtung des Arbeitgebers entstanden ist. Der Anspruch ist daher gemäß § 1 Abs 2 Z 2 IESG gesichert. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.11.1991

TE OGH 1991/10/23 9ObS15/91

Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. April 1984 bis 17. März 1985 als Geschäftsführer und sodann bis 31. August 1988 als Angestellter der R*****-W*****gesellschaft mbH beschäftigt. Mit am 3. November 1987 bei Gericht eingelangter Klage machte der Kläger Gehaltsrückstände von S 403.133,33 (am 1. Februar 1988 ausgedehnt auf S 448.300,12) für den Zeitraum vom 2. Halbjahr 1984 bis einschließlich erstes Halbjahr 1987 geltend. Mit gerichtlichem Vergleich vom 8. Juni 1988 wurde folge... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.10.1991

RS OGH 1991/10/23 9ObS15/91, 8ObS28/95 (8ObS29/95 -8ObS36/95), 8ObS374/97a, 8ObS6/06z, 8ObS9/15d

Norm: IESG §1 Abs2 Z4 litdIESG §1 Abs2 Z4 lite
Rechtssatz: Das Honorar für die dem Abschluß eines gerichtlichen Vergleiches vorangegangenen vorprozessuale Tätigkeit ist nicht gesichert; gesichert ist lediglich das tarifmäßige Honorar für die Vertretung vor Gericht zuzüglich Einheitssatz. Entscheidungstexte 9 ObS 15/91 Entscheidungstext OGH 23.10.1991 9 ObS 15/91 Veröff: SZ 64/149 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.10.1991

RS OGH 1991/10/23 9ObS15/91, 8ObS28/95 (8ObS29/95 - 8ObS36/95)

Norm: IESG §1 Abs2 Z4 lite
Rechtssatz: Aus der Regelung des § 1 Abs 2 Z 4 lit e IESG ergibt sich, daß die dem außergerichtlichen Vergleichsabschluß vorangegangene weitere außergerichtliche Tätigkeit jedenfalls mit dem gemäß § 23 RAT zu TP 2 RAT gebührenden Einheitssatz für Nebenleistungen abgegolten sein sollte; dasselbe muß wohl bei Orientierung an der vom Gesetzgeber beabsichtigten Gleichstellung von gerichtlichem und außergerichtlichem Vergl... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.10.1991

RS OGH 1991/10/23 9ObS15/91, 8ObS28/95 (8ObS29/95 -8ObS36/95), 8ObS374/97a, 8ObS6/06z, 8ObS9/15d

Norm: IESG §1 Abs2 Z4 litdIESG §1 Abs2 Z4 lite
Rechtssatz: Das Honorar für die dem Abschluß eines gerichtlichen Vergleiches vorangegangenen vorprozessuale Tätigkeit ist nicht gesichert; gesichert ist lediglich das tarifmäßige Honorar für die Vertretung vor Gericht zuzüglich Einheitssatz. Entscheidungstexte 9 ObS 15/91 Entscheidungstext OGH 23.10.1991 9 ObS 15/91 Veröff: SZ 64/149 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.10.1991

RS OGH 1991/10/23 9ObS15/91, 8ObS28/95 (8ObS29/95 - 8ObS36/95)

Norm: IESG §1 Abs2 Z4 lite
Rechtssatz: Aus der Regelung des § 1 Abs 2 Z 4 lit e IESG ergibt sich, daß die dem außergerichtlichen Vergleichsabschluß vorangegangene weitere außergerichtliche Tätigkeit jedenfalls mit dem gemäß § 23 RAT zu TP 2 RAT gebührenden Einheitssatz für Nebenleistungen abgegolten sein sollte; dasselbe muß wohl bei Orientierung an der vom Gesetzgeber beabsichtigten Gleichstellung von gerichtlichem und außergerichtlichem Vergl... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.10.1991

TE OGH 1991/9/11 9ObS16/91

Entscheidungsgründe: Der Kläger war a) vom 15.8.1969 bis 30.4.1970 bei der Kommanditgesellschaft Verlag F***** H*****, K***** (21 HRA 541 des Amtsgerichtes K*****), und b) vom 1.5.1970 bis 31.12.1976 in der Zweigniederlassung dieses Verlages in Wien als Angestellter beschäftigt. c) Vom 9.12.1970 bis 9.11.1984 war der Kläger Geschäftsführer der "Verlag F***** H***** Gesellschaft mbH" (HRB 9.241 des Handelsgerichtes Wien), die 1965 als Tochtergesellschaft der Firma Verlag F*****... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.09.1991

TE OGH 1991/5/29 9ObS12/91

Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 15.11.1988 bis 24.3.1990 als Arbeiter bei A***** C***** beschäftigt, die ein Erdbewegungsunternehmen betrieb. Mit Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck vom 23.3.1990, 19 Nc 218/90, wurde der Antrag der Tiroler Gebietskrankenkasse auf Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der A***** C***** mangels eines zur Deckung der Kosten des Konkursverfahrens voraussichtlich hinreichenden Vermögens gemäß § 72 Abs 3 KO abgewiesen. Mit Klage vom 25.4.... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.05.1991

TE OGH 1991/5/29 9ObS11/91

Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1.2.1990 bis 24.3.1990 als Arbeiter bei Adelheid C***** beschäftigt, die ein Erdbewegungsunternehmen betrieb. Mit Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck vom 23.3.1990, 19 Nc 218/90, wurde der Antrag der Tiroler Gebietskrankenkasse auf Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der Adelheid C***** mangels eines zur Deckung der Kosten des Konkursverfahrens voraussichtlich hinreichenden Vermögens gemäß § 72 Abs 3 KO abgewiesen. Mit Mahnklage vom... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.05.1991

TE OGH 1991/5/8 9ObS4/91

Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 2.September 1968 bis 28.März 1989 als Angestellte bei A***** V***** beschäftigt, über dessen Vermögen am 1.März 1989 beim Handelsgericht Wien der Konkurs eröffnet wurde. Die Klägerin nahm noch während des aufrechten Arbeitsverhältnisses Kredite von je 120.000 S bei der Creditanstalt-Bankverein sowie der Zentralsparkasse und Kommerzialbank Wien mit einer Rückzahlungssumme von 138.492 S und 157.440 S auf, die zum Zeitpunkt der Konkurseröffnung... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.05.1991

RS OGH 1991/5/8 9ObS4/91, 9ObS16/91, 9ObS22/91, 9ObS15/92, 9ObS24/93, 9ObS32/93, 8ObS8/94, 8ObS7/94,

Norm: EStG §67 Abs8 litgIESG §1IESG §1 Abs2 Z2
Rechtssatz: Zweck des IESG ist eine sozialversicherungsrechtliche Sicherung von Entgeltansprüchen und sonstigen aus dem Arbeitsverhältnis erwachsenden Ansprüchen von Arbeitnehmern im Falle der Insolvenz ihres Arbeitgebers. Versichertes Risiko ist demnach im Kernbereich die von den Arbeitnehmern typischerweise nicht selbst abwendbare und absicherbare Gefahr des gänzlichen oder teilweisen Verlustes i... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.05.1991

RS OGH 1991/5/8 9ObS4/91, 9ObS16/91, 9ObS22/91, 9ObS15/92, 9ObS24/93, 9ObS32/93, 8ObS8/94, 8ObS7/94,

Norm: EStG §67 Abs8 litgIESG §1IESG §1 Abs2 Z2
Rechtssatz: Zweck des IESG ist eine sozialversicherungsrechtliche Sicherung von Entgeltansprüchen und sonstigen aus dem Arbeitsverhältnis erwachsenden Ansprüchen von Arbeitnehmern im Falle der Insolvenz ihres Arbeitgebers. Versichertes Risiko ist demnach im Kernbereich die von den Arbeitnehmern typischerweise nicht selbst abwendbare und absicherbare Gefahr des gänzlichen oder teilweisen Verlustes i... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.05.1991

RS OGH 1991/5/8 9ObS4/91

Norm: IESG §1 Abs2KautSchG §3KautSchG §4
Rechtssatz: Der Anspruch auf Rückzahlung eines nach § 3 KautSchG nichtigen Darlehens des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber ist nicht nach dem IESG gesichert. Entscheidungstexte 9 ObS 4/91 Entscheidungstext OGH 08.05.1991 9 ObS 4/91 Veröff: SZ 64/54 = RdW 1991,333 = WBl 1991,328 = ecolex 1991,636 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.05.1991

TE OGH 1991/2/27 9ObS3/91

Entscheidungsgründe: Die
Begründung: der angefochtenen Entscheidung ist zutreffend, so daß es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend wird den Revisionsausführungen der Klägerin folgendes entgegengehalten: Die Klägerin trat nach der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen ihrer Arbeitgeberin (6.5.1988) am 27.5.1988 gemäß § 25 Abs 1 KO vorzeitig aus. Da sie damals Mitglied des Betriebsrates war, hätte sie frühestens zum 28.5.1989 gekündigt werden könn... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.02.1991

Entscheidungen 271-300 von 352

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