RS OGH 1992/2/26 9ObS4/92, 8ObS17/98b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.02.1992
beobachten
merken

Norm

IESG §1 Abs2 Z1
IESG §1 Abs2 Z3

Rechtssatz

Ein vom Arbeitnehmer dem Arbeitgeber gewährtes Darlehen ist kein gesicherter Anspruch im Sinne des § 1 Abs 2 Z 1 und 3 IESG. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer zur Gewährung des Darlehens selbst einen Kredit aufgenommen hat, oder ob die Rückzahlung des Darlehens als zusätzlicher "Abfertigungsanspruch eigener Art" im Wege "besonderer Rechtsgestaltung" sichergestellt werden sollte. (§ 48 ASGG).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0076558

Dokumentnummer

JJR_19920226_OGH0002_009OBS00004_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten