Norm
IESG §1 Abs2 Z1Rechtssatz
Ein vom Arbeitnehmer dem Arbeitgeber gewährtes Darlehen ist kein gesicherter Anspruch im Sinne des § 1 Abs 2 Z 1 und 3 IESG. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer zur Gewährung des Darlehens selbst einen Kredit aufgenommen hat, oder ob die Rückzahlung des Darlehens als zusätzlicher "Abfertigungsanspruch eigener Art" im Wege "besonderer Rechtsgestaltung" sichergestellt werden sollte. (§ 48 ASGG).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0076558Dokumentnummer
JJR_19920226_OGH0002_009OBS00004_9200000_001