Norm
GmbHG §74Rechtssatz
Werden zur Stärkung des Eigenkapitals der Gesellschaft vom Gesellschafter-Arbeitnehmer Gehaltsansprüche teilweise nicht geltend gemacht und zur Finanzierung des Lebensunterhalts lediglich eine angemeldete und bezahlte Teilzeitbeschäftigung vereinbart, sind letztere Ansprüche gesichert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115455Dokumentnummer
JJR_20010528_OGH0002_008OBS00112_01F0000_001