RS OGH 2001/4/12 8ObS244/00s

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Veröffentlicht am 12.04.2001
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Norm

AlVG §16
IESG §1 Abs2

Rechtssatz

Vergleicht sich der Arbeitslose auf Grund seiner freien Dispositionsmöglichkeit über seinen Anspruch auf Kündigungsentschädigung mit dem Arbeitgeber auf einen Teilbetrag, dann kann die Arbeitslosenversicherung auf Grund des gesetzlich angeordneten Anspruchsübergangs nicht mehr fordern als der Arbeitslose selbst.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115102

Dokumentnummer

JJR_20010412_OGH0002_008OBS00244_00S0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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