Norm
IESG §1 Abs2Rechtssatz
Auch vor Inkrafttreten der (auf den vorliegenden Fall noch nicht anwendbaren) IESG-Novelle 1997, BGBl I 107/1997, sind Forderungen aus lang zurückliegenden, ohne Anerkenntnis des Arbeitgebers verjährten Urlaubsansprüchen nicht in den Kreis der gesicherten Ansprüche einzubeziehen.Auch vor Inkrafttreten der (auf den vorliegenden Fall noch nicht anwendbaren) IESG-Novelle 1997, Bundesgesetzblatt Teil eins, 107 aus 1997,, sind Forderungen aus lang zurückliegenden, ohne Anerkenntnis des Arbeitgebers verjährten Urlaubsansprüchen nicht in den Kreis der gesicherten Ansprüche einzubeziehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112066Im RIS seit
26.06.1999Zuletzt aktualisiert am
26.06.2020