Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG; VwGG §30 Abs2; VwGG § 30 heute VwGG § 30 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VwGG § 30 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl... mehr lesen...
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Norm: AuslBG; VwGG §30 Abs2; VwGG § 30 heute VwGG § 30 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VwGG § 30 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG; VwGG §30 Abs2; VwGG § 30 heute VwGG § 30 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VwGG § 30 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG; VwGG §30 Abs2; VwGG § 30 heute VwGG § 30 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VwGG § 30 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde über den Beschwerdeführer wegen Übertretungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes in sechs Fällen Geldstrafen in der Höhe von jeweils EUR 4.000,-- und Ersatzfreiheitsstrafen von jeweils 144 Stunden verhängt und ihm die Bezahlung der Kosten des Verwaltungsstrafverfahrens auferlegt. § 30 Abs. 1 und 2 VwGG lautet: Paragraph 30, Absatz eins, und 2 VwGG lautet: "(1) Absatz eins, Den Be... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde über den Beschwerdeführer wegen Übertretungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes in zwei Fällen Geldstrafen in der Höhe von jeweils EUR 1.000,-- und Ersatzfreiheitsstrafen von jeweils einem Tag verhängt und ihm die Bezahlung der Kosten des Verwaltungsstrafverfahrens auferlegt. § 30 Abs. 1 und 2 VwGG lautet: Paragraph 30, Absatz eins, und 2 VwGG lautet: "(1) Absatz eins, Den Besch... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer Beschwerde auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegen stehen und nach Abwägung aller berührter Interessen mit dem Vollzug des Bescheids für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer Beschwerde auf Antrag des Beschwerdeführe... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer Beschwerde auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegen stehen und nach Abwägung aller berührter Interessen mit dem Vollzug des Bescheids für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer Beschwerde auf Antrag des Beschwerdeführe... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde im Instanzenzug Anträge des Beschwerdeführers, eines polnischen Staatsangehörigen, ihm für seine drei in Polen wohnhaften Kinder Familienbeihilfe im Umfang einer Differenzzahlung zu gewähren, für bestimmte Monate der Jahre 2004, 2006 und 2007 ab. Für bestimmte Monate der Jahre 2006 und 2007 gab die belangte Behörde der Berufung des Beschwerdeführers statt und sprach aus, der "angefochtene Bescheid wird abgeändert", ohne den Inha... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG; B-VG Art131 Abs1 Z1; VStG §53b Abs2; VStG §54b Abs3; VwGG §30 Abs2; B-VG Art. 131 heute B-VG Art. 131 gültig ab 27.02.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2024 ... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde über den Beschwerdeführer wegen einer Übertretung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 2.500,-- und eine Ersatzfreiheitsstrafe von drei Tagen und zwölf Stunden verhängt und ihm die Bezahlung der Kosten des Verwaltungsstrafverfahrens auferlegt. § 30 Abs. 1 und 2 VwGG lautet: Paragraph 30, Absatz eins, und 2 VwGG lautet: "(1) Absatz eins, Den Besch... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurden über den Beschwerdeführer wegen einer Übertretungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes zwei Geldstrafen in der Höhe von jeweils EUR 2.300,-- und Ersatzfreiheitsstrafen von jeweils zwei Tagen und zehn Stunden verhängt und ihm die Bezahlung der Kosten des Verwaltungsstrafverfahrens auferlegt. § 30 Abs. 1 und 2 VwGG lautet: Paragraph 30, Absatz eins, und 2 VwGG lautet: "(1) Absatz ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG; VwGG §30 Abs2; VwGG § 30 heute VwGG § 30 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VwGG § 30 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG; VwGG §30 Abs2; VwGG § 30 heute VwGG § 30 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VwGG § 30 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG; VwGG §30 Abs2; VwGG § 30 heute VwGG § 30 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VwGG § 30 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer Beschwerde auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegen stehen und nach Abwägung aller berührter Interessen mit dem Vollzug des Bescheids für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer Beschwerde auf Antrag des Beschwerdeführe... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Asylrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28;FrPolG 2005 §53 Abs2 Z7 idF 2011/I/038;FrPolG 2005 §54 Abs1 idF 2011/I/038;FrPolG 2005 §54 Abs2 idF 2011/I/038;FrPolG 2005 §54 Abs3 idF 2011/I/038; VwGG §42 Abs2 Z1; AuslBG § 28 heute AuslBG § 28 gültig ab 01... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid erließ die belangte Behörde gegen den Beschwerdeführer, einen türkischen Staatsangehörigen, ein auf § 54 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 sowie § 53 Abs. 2 Z 7 Fremdenpolizeigesetz 2005 (FPG) gestütztes, auf die Dauer von fünf Jahren befristetes Rückkehrverbot. Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid erließ die belangte Behörde gegen den Beschwerdeführer, einen türkischen Staatsangehörigen, ein auf Paragraph 54, ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28; VStG §27 Abs1; VStG §27 Abs2; VStG §32 Abs2; AuslBG § 28 heute AuslBG § 28 gültig ab 01.07.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2020 AuslBG § 28 gültig von 01.10.2017 bis 30.06.2020 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28; VStG §27 Abs1; VStG §27 Abs2; AuslBG § 28 heute AuslBG § 28 gültig ab 01.07.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2020 AuslBG § 28 gültig von 01.10.2017 bis 30.06.2020 zule... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheides steht folgender Sachverhalt fest: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen Berufener der G GmbH, etabliert in W, zu verantworten, dass diese Gesellschaft auf der Baustelle in E drei näher bezeichnete ungarische Staatsangehörige zu näher angeführten Zeite... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 2. November 2009 wurde der Mitbeteiligte schuldig erkannt, er habe es als das gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ (handelsrechtlicher Geschäftsführer) der J-GmbH mit Sitz in A, somit als Arbeitgeber, zu verantworten, dass diese Gesellschaft drei näher bezeichnete polnische Staatsangehörige am 15. April 2009 gegen 14.10 Uhr mit Bauhilfsarbeiten beim Zusammenbau einer Holzkonstruktion für eine Terrasse in G beschäftigt habe, obwohl für diese k... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28;AuslBG §3;AVG §68 Abs1;VStG §45 Abs1 Z2;VStG §9 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2012/09/0012 E 4. Oktober 2012 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/11/0133 E 20. Jänner 1998 RS 2 Stammrechtssatz Aufgrund der subjektiven Grenzen der Recht... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer Beschwerde auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegen stehen und nach Abwägung aller berührter Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer Beschwerde auf Antrag des Beschwerdeführ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist polnischer Staatsbürger und seit 13. Juni 2005 in Österreich gemeldet. Seine Ehefrau lebt mit den gemeinsamen Kindern, geboren in den Jahren 1994 und 1996, in Polen. Am 9. Mai 2007 stellte der Beschwerdeführer beim Finanzamt für den 9., 18. und 19. Bezirk und Klosterneuburg den Antrag auf Gewährung einer Ausgleichszahlung für das Kalenderjahr 2006. Die Gattin des Beschwerdeführers habe seit 1. August 2005 keine berufliche Tätigkeit ausgeübt und in dieser Zeit ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid entzog die belangte Behörde dem Beschwerdeführer gemäß § 87 Abs. 1 Z.3 GewO 1994 die Gewerbeberechtigung für ein - näher bezeichnetes - Sicherheitsgewerbe gemäß § 94 Z. 62 GewO 1994, weil der Beschwerdeführer aufgrund von insgesamt 23 (wiederholt begangenen) Verwaltungsübertretungen (Übertretungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes und des § 11 Abs. 1 ASVG) die für die Gewerbeausübung erforderlich Zuverlässigkeit nicht mehr ... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer Beschwerde auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegen stehen und nach Abwägung aller berührter Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer Beschwerde auf Antrag des Beschwerdeführ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG; VwGG §30 Abs2; VwGG § 30 heute VwGG § 30 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VwGG § 30 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer Beschwerde auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegen stehen und nach Abwägung aller berührter Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer Beschwerde auf Antrag des Beschwerdeführ... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer Beschwerde auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegen stehen und nach Abwägung aller berührter Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer Beschwerde auf Antrag des Beschwerdeführ... mehr lesen...