Entscheidungen zu § 2 Abs. 2 AuslBG

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Entscheidungen 31-60 von 137

RS UVS Burgenland 2002/04/10 019/05/01051

Rechtssatz: Lenkt ein ungarischer Staatsangehöriger, der bei einem ungarischen Tochterunternehmen eines österreichischen Transportunternehmens unter Arbeitsvertrag steht und in Ungarn sozialversichert ist, einen LKW, dessen Zulassungsbesitzer das österreichische Transportunternehmen ist und liegt ein Frachtbrief nicht vor, ergibt der wahre wirtschaftliche Gehalt ein Beschäftigungsverhältnis zwischen dem Ungarn und dem österreichischen Transportunternehmen, weil dieses wirtschaftlicher Nutz... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 10.04.2002

TE UVS Burgenland 2001/09/19 019/05/01023

Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid des Magistrates der Landeshauptstadt Freistadt Eisenstadt vom 22 05 2001, Zl St-27/002- 2001, wurde das gegen Herrn *** als verantwortlicher Beauftragter der *** GmbH mit Sitz in *** wegen des Verdachts der Übertretung des § 28 Abs 1 Z 1 lit b iVm § 18 Abs 1 AuslBG (unbefugte Inanspruchnahme der Arbeitsleistung des ungarischen Staatsangehörigen ***, geb ***, am 18 01 2001) geführte Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 45 Abs 1 Z 2 VStG eingestellt.   Dag... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 19.09.2001

RS UVS Kärnten 2001/08/27 KUVS-938/4/2001

Rechtssatz: Nach der ständigen Rechtssprechung des VwGH fallen Gefälligkeitsdienste nicht unter das Ausländerbeschäftigungsgesetz. Als Gefälligkeitsdienste können kurzfristige, freiwillige und unentgeltliche Dienste anerkannt werden, die vom Leistenden auf Grund spezifischer Bindungen zwischen ihm und dem Leistungsberechtigten erbracht werden. Der Übergang zwischen Gefälligkeitsdienst und kurzfristiger Beschäftigung im Sinne des AuslBG ist fließend. Es ist eine Würdigung aller Umstände des... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 27.08.2001

TE UVS Tirol 2001/06/26 2001/K1/001 bis 013-5

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 15.11.2000, Zahl B: Ub-2/1386/2000, wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der T. mit dem Sitz in R. zu verantworten, dass durch die genannte Gesellschaft der litauische Staatsangehörige E., geb. 22.12.1963, wohnhaft in L., am 09.05.2000 als Kraftfahrer für das Sattelkraftfahrzeug mit den amtlichen Kennzeichen KU- (A) und KU- (A) beschäftigt wurde, obwohl dem Unternehmen für diesen... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 26.06.2001

RS UVS Tirol 2001/06/26 2001/K1/001 bis 013-5

Rechtssatz: Die von der Liechtensteiner Firma überlassenen (angeblich) selbstständigen Fahrer sind deswegen als Fahrer des österreichischen Unternehmens des Berufungswerbers anzusehen, da sie seinen Weisungen unterworfen waren, seine Fahrzeuge und Einrichtungen benützt haben und keine unterschiedliche Arbeitsleistung im Vergleich zu den übrigen Fahrern geliefert haben. Mindestens die ersten drei Voraussetzungen (die bloß alternativ vorliegen müssen) des § 4 Abs 2 Arbeitsüberlassungsgesetz ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Tirol | 26.06.2001

TE UVS Niederösterreich 2001/05/22 Senat-WU-00-404

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerber spruchgemäß wie folgt bestraft:   ?Sie haben folgende Verwaltungsübertretung begangen:   Sie haben als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Firma **-Bau Ges.m.b.H mit dem Sitz in **** M**** L******, E*********** 14 (Tatort), zu verantworten, dass diese Gesellschaft die ungarischen Staatsbürger 1 C**** K*****, geb 23.06.1967, und 2 R****** H******, geb. 24.03.1967, vom 2... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 22.05.2001

RS UVS Niederösterreich 2001/05/22 Senat-WU-00-404

Rechtssatz: Eine persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit des Beschäftigten von einem Arbeitgeber mittels Weisungsgebundenheit liegt auch bei bloßer funktioneller Autorität des Arbeitgebers vor. Es genügt, dass der Arbeitnehmer irgendwie in einen von seinem Willen unabhängigen Arbeitsablauf eingegliedert ist und der Arbeitgeber potentiell die Möglichkeit hat, die Arbeit durch Weisungen zu organisieren, selbst wenn dies im Einzelfall wegen des Einsatzes spezieller Qualifikationen des Ar... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 22.05.2001

RS UVS Kärnten 2001/05/18 KUVS-K2-622/4/2001

Rechtssatz: Billigt der Beschuldigte die Vorgangsweise eines die Vorarbeiten für die Errichtung eines Wintergartens durchführenden Dritten, eine weitere Arbeitskraft zu dessen Unterstützung entgegen den Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes  anzustellen, ist er verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich, auch wenn ihm nicht bekannt war, dass es sich bei der betreffenden Person um einen Ausländer handelt. Dass zwischen dem Beschuldigten und dem ihm unbekannten Ausländer ein Beschäf... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 18.05.2001

TE UVS Niederösterreich 2001/03/19 Senat-KO-00-522

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerber ? soweit es die Übertretungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz betrifft ? wie folgt bestraft:   ?Sie haben folgende Verwaltungsübertretung begangen:   Zeit: **.**.*** um **,** Uhr Ort: **** S***, B*** ***   Tatbeschreibung 1 Sie haben als Arbeitgeber die *** Staatsbürgerin D*** Z***, geb **.**.****, entgegen § 3 AuslBG beschäftigt, obwohl für diese weder eine Beschäftigungsbewilligung erteilt, noch eine Anzeigebestätigun... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 19.03.2001

RS UVS Niederösterreich 2001/03/19 Senat-KO-00-522

Rechtssatz: Hat ein Arbeitgeber keinerlei Vorkehrungen für die Abdeckung eines plötzlichen und kurzfristigen vermehrten Arbeitskräftebedarfs getroffen und hat er es faktisch gebilligt, dass eine in seiner Firma beschäftigte Person andere Personen zur Besorgung von Tätigkeiten, die im Interessen der Firma lagen, in die Firma mitnahm und dort einsetzte, wurde die Arbeitgebereigenschaft des Berufungswerbers auch gegenüber einer solchen ?mitgenommenen? Person begründet. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 19.03.2001

TE UVS Wien 2000/12/04 07/A/36/526/99

Die Berufungswerberin (Bw) war zur Tatzeit unbestritten die handelsrechtliche Geschäftsführerin der A-GmbH, die in Wien, H-markt eine Bar (?M-Bar?) betreibt. In diesem Lokal fand am 5.3.1998 eine fremdenpolizeiliche Kontrolle statt, wobei mehrere Animiermädchen, die lediglich mit Dessous (Reizwäsche) bekleidet gewesen seien, angetroffen hätten werden können. Darunter hätten sich auch die tschechische Staatsbürgerin Pavlina Bu, die slowakische Staatsbürgerin Anita T und die ungarische Staat... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 04.12.2000

RS UVS Wien 2000/12/04 07/A/36/526/99

Rechtssatz: Eine Animierdame (wie die drei Ausländerinnen im vorliegenden Fall), die gegen Umsatzbeteiligung zur Unterhaltung der Gäste und zur Hebung des Konsumes in einem Nachtlokal tätig ist, steht in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis zum Lokalbetreiber und stellt deren Tätigkeit daher eine Beschäftigung iSd § 2 AuslBG dar (vgl zB die Erkenntnisse des VwGH vom 12.11.1999, Zl 97/09/0284, vom 7.4.1999, Zl 97/09/0013 und vom 10.2.1999, Zl 98/09/0331, und die dort jeweils zitierte Vorj... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 04.12.2000

TE UVS Steiermark 2000/11/06 303.12-25/2000

Die Bezirkshauptmannschaft Leibnitz als erste Instanz warf der Berufungswerberin vor, sie habe es als "persönlich haftender Gesellschafter" der F & R OEG in St. G zu verantworten, dass in dieser Firma der kroatische Staatsangehörige G R, vom 13.01.1998 bis 22.12.1999 ohne Beschäftigungsbewilligung oder Anzeigenbestätigung , Arbeitserlaubnis, Befreiungsschein oder Entsendebewilligung beschäftigt worden sei, und verhängte eine Geldstrafe von S 40.000,--. Die Beschuldigte berief: Sie sei ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 06.11.2000

RS UVS Steiermark 2000/11/06 303.12-25/2000

Rechtssatz: Erbringt ein ausländischer Gesellschafter für die Gesellschaft Arbeitsleistungen, die - wie LKW-Fahrten und -Reparaturen - typischerweise in einem Arbeitsverhältnis geleistet werden, ist dies dann keine Beschäftigung durch die Gesellschaft im Sinne des § 2 Abs 2 und § 28 Abs 1 z 1 lit a AuslBG, wenn der Gesellschafter auf Grund seiner Gesellschafterstellung die Ausübung der Dienstgeberfunktionen und damit die Gestaltung des eigenen Arbeitsplatzes mitregeln kann. In diesem Fall ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 06.11.2000

RS UVS Oberösterreich 1999/08/18 VwSen-250699/2/Lg/Shn

Rechtssatz: Der Beschuldigte ist mit der Auffassung, daß niemand zu sich selbst in einem Beschäftigungsverhältnis (§ 2 Abs.2 AuslBG) stehen kann, im Recht. Dies gilt - nach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt (§ 2 Abs.4 AuslBG) - auch bei Zwischenschaltung einer Gesellschaft. Schlagworte wahrer wirtschaftlicher Gehalt mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 18.08.1999

TE UVS Niederösterreich 1999/07/05 Senat-KO-98-502

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerber spruchgemäß wie folgt bestraft:   "Sie haben folgende Verwaltungsübertretung begangen:   Zeit: Vom 23.9.1997 bis 26.9.1997 Ort:  Ortsgebiet L*********, Gartengasse ohne Nummer   Tatbeschreibung: Als Arbeitgeber von vier Ausländer, welche nicht EWR-Bürger sind, wobei lediglich von Herrn N V, geb. 1.8.1968, die Identität bekannt ist, entgegen §3 Abs1 AuslBG beschäftigt, indem diese auf der genannten Baustelle bei der Errichtung ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 05.07.1999

RS UVS Niederösterreich 1999/01/14 Senat-GF-98-436

Rechtssatz: Aus § 2 Abs. 2 und Abs. 3 AuslBG folgt, daß der Begriff "Beschäftigung" im Ausländerbeschäftigungsgesetz nicht nur Arbeitsvertragsverhältnisse umfaßt und daß unter Arbeitgeber nicht nur der Vertragspartner eines Arbeitsvertrages zu verstehen ist. Die Verpflichtung zur Einholung einer Beschäftigungsbewilligung vor der Beschäftigungsaufnahme eines Ausländers trifft daher nach § 3 Abs. 1 AuslBG auch einen "Werkvertragsgeber", wenn die Grundlage für den Vertrag nicht gewerberechtli... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 14.01.1999

TE UVS Wien 1998/12/04 07/A/25/214/97

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerber schuldig erkannt, es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen Berufener der R-GesmbH zu verantworten zu haben, daß diese Gesellschaft als Arbeitgeberin mit Sitz in Wien, W-gasse, in ihrem dort befindlichen Handelsbetrieb in der Zeit vom 01.08.1995 bis 08.02.1996, die ausländische Dienstnehmerin Frau Elena M, geb am 8.6.1967, Staatsangehörigkeit: Rußland, als Sekretärin mit einem Monatslohn... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 04.12.1998

RS UVS Kärnten 1998/09/22 KUVS-669/3/98

Rechtssatz: Verantwortet sich der Beschuldigte damit, daß Gegenstand seiner Geschäftsbeziehung zum ausländischen Unternehmen und Arbeitgeber des A der Verkauf von verschiedenen Fleischwaren ab Werk ist, und der ausländische Vertragspartner den Kaufgegenstand selbst abholt, kann nicht davon gesprochen werden, daß das Unternehmen des Beschuldigten irgendwelche Arbeitsleistungen eines Ausländers in Anspruch nimmt. Daran ändert auch der Umstand nichts, daß dem ausländischen Vertragspartner im ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 22.09.1998

RS UVS Kärnten 1998/09/15 KUVS-982/3/98

Rechtssatz: Auch für die Dauer der Abwicklung des Erholungsurlaubes ist eine Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz erforderlich, weil davon auszugehen ist, daß Urlaub nur während des Bestandes eines Arbeitsverhältnisses verbraucht werden kann. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 15.09.1998

TE UVS Wien 1998/07/14 07/A/25/155/97

Begründung: Der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses hat folgenden Wortlaut: "Sie haben als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der A-Gesellschaft mbH zu verantworten, daß diese Gesellschaft als Arbeitgeber mit Sitz in Wien, H-Straße am 14.11.1995 in Wien, B-gasse, den Ausländer Jan S, geb am 15.8.1967, als Arbeitnehmer mit Durchführung von Schneeräumungsarbeiten beschäftigt hat, obwohl für diesen Ausländer vom zuständigen Lande... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 14.07.1998

RS UVS Kärnten 1998/03/12 KUVS-K1-1308/3/97

Rechtssatz: Der Arbeitgeber kann sich, der ihm nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz treffenden öffentlich rechtlichen Verpflichtung gemäß § 2 Abs 2 und 3, § 18 Abs 1 und § 19 Abs 3 AuslBG um Beschäftigungsbewilligung für ausländische Arbeitskräfte anzusuchen, nicht dadurch entziehen, daß er den Ausländer selbst beauftragt, sich die Bewilligungen zu besorgen und selbst sich in keiner Weise um das Bestehen einer Bewilligung zu kümmern und sich ohne weitere Kontrollmaßnahmen auf seine auslä... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 12.03.1998

RS UVS Kärnten 1998/01/27 KUVS-4/3/98

Rechtssatz: Überläßt ein Unternehmer einem Ausländer kurzfristig seinen gesamten Warenbestand - vorliegend Verkaufsstand auf einem Krämermarkt - durch längere Zeit und verkauft der Ausländer auch Waren aus diesem Warenbestand und hatte der Beschuldigte auch Arbeitskräftebedarf - vorliegend zweimalige Antragstellung auf Beschäftigungsbewilligung - so liegt ein arbeitnehmerähnliches Verhältnis vor, welches der Bewilligungspflicht nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz unterliegt. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 27.01.1998

RS UVS Kärnten 1997/11/25 KUVS-1515/3/97

Rechtssatz: Was als Beschäftigung im Sinne des Ausländerbeschäftigungsgesetzes gilt, ist im § 2 Abs 2 AuslBG normiert. Liegt zwischen dem Beschuldigten und der Ausländerin ein konkludent zustandegekommenes Rechtsgeschäft eines Präkariums vor, so ist diese Form der Rechtsbeziehung unter keine der im § 2 Abs 2 AuslBG aufgezählten Tatbestände zu subsumieren. (Einstellung des Verfahrens) mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 25.11.1997

RS UVS Kärnten 1997/07/08 KUVS-K1-688-698/3/97

Rechtssatz: Der Hinweis des Beschuldigten als handelsrechtlicher Geschäftsführer, daß die Arbeitskräfte ihm von einer weiteren Firma vertraglich zur Verfügung gestellt worden sind, er sich aber ausbedungen hätte, nur bewilligte Arbeitskräfte einzusetzen, exkulpiert nicht, zumal er sich vor Beschäftigung über die bestehende Bewilligung informieren muß. Unterläßt er dies, ist ein Verschulden gegeben. Die Abwälzung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit auf andere Personen - an den für die B... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 08.07.1997

RS UVS Vorarlberg 1997/03/11 1-0772/96

Rechtssatz: Aufgrund des Umstandes, daß die von der Gesellschaft beschäftigte Ausländerin zu drei Viertel an dieser Gesellschaft beteiligt ist, ist davon auszugehen, daß der Ausländerin ein beherrschender Einfluß auf die Geschäftsführung dieser Gesellschaft zukommt. Eine Beschäftigung im Sinne des §6 Abs2 AuslBG liegt daher nicht vor. Daß die Gesellschaft zum Tatzeitpunkt im Firmenbuch (noch) nicht eingetragen war, ist dabei nicht von Belang. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 11.03.1997

TE UVS Wien 1997/02/05 07/03/712/95

Begründung: 1. Das angefochtene Straferkenntnis hat folgenden
Spruch: "Sie haben als Arbeitgeber mit Standort in Wien, G-gasse, am 14.10.1994 in Wien, M-gelände, in der Halle X, den tschechischen Staatsangehörigen, Jiri M, den kroatischen Staatsangehörigen, Mirko N und die jugoslawischen Staatsangehörigen, Vladimir R und Mato K, und in der Halle Y die slowakischen Staatsangehörigen, Daniel G, Miroslav Br und Arnold Bu zum Aufbauen von Messeständen beschäftigt, obwohl für diese Ausländer we... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 05.02.1997

RS UVS Wien 1997/02/05 07/03/712/95

Rechtssatz: Der Feststellung eines Beschäftigungsverhältnisses steht auch der Umstand nicht entgegen, daß es sich bei den Ausländern um Arbeitskräfte gehandelt haben mag, die mit jenem Modulsystem, das bei der Errichtung der Messestände zur Anwendung kam, gewisse Erfahrungen hatten, da es auch für ein Beschäftigungsverhältnis geradezu typisch ist, daß es nur mit solchen Arbeitnehmern eingegangen wird, die die Befähigung für die von ihnen zu erbringenden Arbeitsleistungen haben. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 05.02.1997

TE UVS Burgenland 1996/11/26 19/05/96010

Gemäß § 28 Abs 1 Z 1 lit a) erster Strafsatz AuslBG in der zum vorgehaltenen Tatzeitpunkt geltenden Fassung ist bei erstmaliger unberechtigter Beschäftigung von höchstens drei Ausländern für jeden von diesen über den Arbeitgeber eine Geldstrafe von S 5000,-- bis S 60000,-- zu verhängen. Nach § 3 Abs 1 AuslBG darf ein Arbeitgeber einen Ausländer nur beschäftigen, wenn ihm für diesen eine Beschäftigungsbewilligung erteilt wurde oder wenn der Ausländer eine für diese Beschäftigung gültige Arb... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 26.11.1996

TE UVS Wien 1996/11/11 07/A/01/430/96

Begründung: 1. Das angefochtene Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 23.7.1996 ist gegen den Berufungswerber als Beschuldigten gerichtet und enthält folgenden
Spruch: "Sie haben als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der L-BaugesmbH zu verantworten, daß diese Gesellschaft als Arbeitgeber mit Sitz in Wien im Rahmen ihrer Gewerbeberechtigung Baumeister mit Standort in Wien, C-gasse am 11.12.1995 um 10:30 Uhr auf der Bauste... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 11.11.1996

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