Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) beantragte mit dem mit 03.08.2018 datierten Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für seine Wohnung in XXXX 2. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid des Heerespersonalamtes (belangte Behörde), wurde der Antrag des BF nach einem Ermittlungsverfahren gemäß § 31 Abs. 1 und 2 des Heeresgebührengesetz 2001 (HDG 2001) abgewiesen. Begründend wurde darin im Wesentlichen ausgeführt, dass gemäß... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer leistete in der Zeit von 03.04.2018 bis 04.10.2018 seinen Grundwehrdienst, wobei der Einberufungsbefehl am 04.10.2017 zugestellt wurde. Mit Schreiben vom 12.03.2018 beantragte er eine Wohnkostenbeihilfe gemäß § 31 HGG. Darin brachte er im Wesentlichen vor er wäre seit Juli 2015 Untermieter der Wohnung XXXX . Vermieter sei XXXX . An Wohnkosten € 480,-- an, die mit Dauerauftrag bzw. in bar ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Im gegenständlichen Verfahren beantragte der Beschwerdeführer am 17.09.2018 Wohnkostenbeihilfe. Am 23.10.2018 hielt das Heerespersonalamt in einem Aktenvermerk fest, dass der Beschwerdeführer telefonisch aufgefordert worden sei, einen schriftlichen Nachweis der Vermieterin, über den Zeitpunkt der verbindlichen Zusage (Mietanbot) zu übermitteln. Am 28.10.2018 hielt das Heerespersonalamt in einem weiteren Ak... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP) beantragte mit dem mit 05.06.2018 datierten Fragebogen unter anderem die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für die im
Spruch: angeführte Wohnung. Von der bP wurde darin angegeben, Mieter in dieser Wohnung zu sein und dafür monatlichen Wohnkosten in Höhe von € 500,44 an den Vermieter die Stadt XXXX zu bezahlen. 1. Die beschwerdeführende Partei (im Folgenden: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte mit dem mit 11.06.2018 datierten Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe. Vom Beschwerdeführer wird darin angegeben, Hauptmieter einer Wohnung zu sein, wobei seine Eltern die Vermieter seien. Er habe in dem Monat, in dem er der Einberufungsbefehl zugestellt worden sei, als Schüler kein Einkommen bezogen. Er müsse dafür monatliche Wohnkosten in Höhe von € 400,- bezahlen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte mit dem mit 07.05.2018 datierten und ergänzten Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe. Vom Beschwerdeführer wird darin angegeben, seit Februar 2016 Untermieter der angeführten Wohnung zu sein und dafür die Hälfte der monatlichen Wohnkosten in Höhe von € 450,00 an seinen Untervermieter bzw. Mitbewohner zu bezahlen. Beigeschlossen waren Lohn- bzw. Gehaltabrechnungen, un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte mit dem mit 10.03.2018 bzw. 13.04.2018 datierten und ergänzten Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe. Vom Beschwerdeführer wird darin angegeben, Hauptmieter einer Wohnung zu sein und dafür monatliche Wohnkosten in Höhe von € 445,42, monatliche Energiekosten in Höhe von € 120,50, Kosten für die Haushaltsversicherung in Höhe von € 13,20 und Internetkosten in Höhe von €... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 in der Fassung BGBl. I Nr. 24/2017 (in Folge: VwGVG), kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß § 29 Abs. 2a VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) beantragte mit dem mit 28.08.2017 datierten und ergänzten Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für die im
Spruch: angeführte Wohnung. Vom BF wurde darin angegeben, seit 03.07.2017 Mitbewohner der gegenständlichen Wohnung zu sein und dafür monatliche Wohnkosten in Höhe von € 487,53 zu bezahlen. Zu den ausschließlich durch ihn genützten Räumlichkeiten machte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) beantragte mit dem mit 04.09.2017 datierten Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für die im
Spruch: angeführte Wohnung. Vom BF wurde darin angegeben, seit April 2017 Mitbewohner der gegenständlichen Wohnung zu sein und dafür monatliche Wohnkosten in Höhe von € 290,- an seinen Freund XXXX zu bezahlen. Zu den ausschließlich durch ihn genützten Räumlichkeite... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) beantragte mit dem mit 13.09.2017 datierten und ergänzten Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für die im
Spruch: angeführte Wohnung. Vom BF wurde darin angegeben, seit der Geburt Mitbewohner des gegenständlichen Eigenheims zu sein und dafür monatliche Wohnkosten in Höhe von € 340,- an die Eltern zu bezahlen. Neben einem Wohn- und einem Schlafzimmer würde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor dem Heerespersonalamt: Mit Bescheid vom 12.06.2017 wurde der Beschwerdeführer zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes ab 01.10.2017 zugewiesen. Mit am 29.06.2017 bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben beantragte der Beschwerdeführer Wohnkostenbeihilfe für seine Wohnung in XXXX . Mit am 29.06.2017 bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben beantragte der Beschwerdeführe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer wurde mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 11.09.2017, GZ 370686/21/ZD/0917, mit Wirksamkeit vom 01.01.2018 einer näher bezeichneten Einrichtung zur Dienstleistung zugewiesen. Mit Schreiben vom 04.10.2017 beantragte er eine Wohnkostenbeihilfe gemäß § 31 HGG. Darin brachte er im Wesentlichen vor er wäre seit dem Jahr 2015 Hauptmieter der Wohnung XXXX. Vermieterin sei die Wohnungs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer wurde mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 11.09.2017, GZ 456411/15/ZD/0917, mit Wirksamkeit vom 01.01.2018 einer näher bezeichneten Einrichtung zur Dienstleistung zugewiesen. Mit Schreiben vom 04.10.2017 beantragte er eine Wohnkostenbeihilfe gemäß § 31 HGG. Darin brachte er im Wesentlichen vor er wäre seit 01.11.2016 Untermieter der Wohnung XXXX Vermieter sei sein Bruder, XXXX ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP) beantragte mit mit 04.09.2017 datierten und später ergänztem Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für die im
Spruch: angeführte Wohnung. Von der bP wurde darin angegeben, seit 01.06.2017 Mieter in dieser Wohnung zu sein und dafür monatlichen Wohnkosten in Höhe von € 460,-- zu bezahlen. Der Mietvertrag sei am 08.05.2015 abgeschlossen worden. 2. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP) beantragte mit mit 04.09.2017 datierten und später ergänztem Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für die im
Spruch: angeführte Wohnung. Von der bP wurde darin angegeben, seit 01.06.2017 Mieter in dieser Wohnung zu sein und dafür monatlichen Wohnkosten in Höhe von € 460,-- zu bezahlen. Der Mietvertrag sei am 08.05.2015 abgeschlossen worden. 2. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer leistet seit 03.04.2017 seinen Grundwehrdienst ab. Mit Schreiben vom 31.03.2017 beantragte er die Gewährung einer Wohnkostenbeihilfe, wobei die Heranziehung der Mindestbemessungsgrundlage zur Berechnung der Bemessungsgrundlage begehrt wurde. Er brachte vor, dass er seit seiner Kindheit in der Wohnung in XXXX , wohnhaft sei. Diese Wohnung werde ihm von seiner Großmutter bzw. seinen Eltern ve... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid des HEERESPERSONALAMTS (im Folgenden: HPA) vom 27.02.2017, GZ P1207525/5-HPA/2017, wurde der Antrag des XXXX auf Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe nach einem Ermittlungsverfahren gemäß § 56 AVG iVm § 31 Abs. 1 Heeresgebührengesetz 2001 (HGG) abgewiesen. 1. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid des HEERESPERSONALAMTS (im Folgenden: HPA) vom 27.02.2017, GZ P1207525/5-HPA/2017, wur... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Dem Beschwerdeführer (BF) wurde am 25.03.2017 der Einberufungsbefehl zur Ableistung des Präsenzdienstes zugestellt. Er hat den Präsenzdienst am 10.07.2017 angetreten. römisch eins.1. Dem Beschwerdeführer (BF) wurde am 25.03.2017 der Einberufungsbefehl zur Ableistung des Präsenzdienstes zugestellt. Er hat den Präsenzdienst am 10.07.2017 angetreten. Der BF beantragte mit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP, Antragsteller oder Wehrpflichtiger) beantragte mit dem mit 26.05.2017 datierten und ergänzten Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für die im
Spruch: angeführte Wohnung. Von der bP wurde darin angegeben, seit 07.10.2012 (Einzug) Hauptmieter dieser Wohnung zu sein und dafür monatlichen Wohnkosten in Höhe von € 620,-- zu bezahlen. 2. Mit dem im S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP) beantragte mit dem mit 20.04.2017 datierten und ergänzten Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für die im
Spruch: angeführte Wohnung. Von der bP wurde angegeben seit 20.06.2016 (Meldung) neben Nemanja XXXX (im Folgenden: E.), Mitbewohner von Andreas XXXX (Mieter in dieser Wohnung, im Folgenden: A.) zu sein und dafür ein Drittel der monatlichen Wo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer (BF) beantragte mit ausgefülltem Formblatt vom 19.01.2017 die Zuerkennung von Familienunterhalt und Wohnkostenbeihilfe. Darin gab er an, dass er seit 01.12.2016 Mitbewohner der verfahrensgegenständlichen Wohnung sei. Die monatlichen Wohnkosten in der Höhe von € 508,- bezahle er per Dauerauftrag an die Wohnbaugesellschaft. Mieterin der Wohnung sei seine... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor dem Heerespersonalamt: Mit Bescheid vom 04.05.2016, Zl. 437349/15/ZD/0516, wurde der Beschwerdeführer für den Zeitraum 01.08.2016 bis 30.04.2017 zur Leistung seines ordentlichen Zivildienstes einer näher bezeichneten Einrichtung zugewiesen. Mit am 18.07.2016 bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben beantragte er die hier gegenständliche Gewährung von Wohnkostenbeihilfe. Im Frage... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer (BF) hat am 09.01.2017 den Grundwehrdienst angetreten. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (BF) hat am 09.01.2017 den Grundwehrdienst angetreten. Er beantragte mit ausgefülltem Formblatt vom 29.11.2016 die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe. Darin gab er an, dass er mit XXXX Mitbewohner der verfahrensgegenständlichen Wohnung sei. Die monatlichen W... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer (BF) wurde mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 07.12.2016 zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes zugewiesen. Der Bescheid wurde ihm am 15.12.2016 zugestellt. Er hat den Präsenzdienst am 03.04.2017 angetreten. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (BF) wurde mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 07.12.2016 zur Leistung des ordent... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 04.04.2017 Norm: HGG 2001 §23 Abs3 HGG 2001 §31 Abs1 Z1 ZDG §34 Abs2 Z3 HGG 2001 § 23 heute HGG 2001 § 23 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 181/2013 HGG 2001 § 23 gültig von 01.01.2010 bis 31.12.2013 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer wurde mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 3. November 2016 zur Leistung des Zivildienstes zugewiesen. Mit Schreiben vom 14.11.2016 beantragte er die Gewährung einer Wohnkostenbeihilfe. Er brachte vor, dass er seit dem Jahre 2014 als Hauptmieter in der Wohnung in XXXX, wohne. Die monatlichen Wohnkosten würden sich auf € Er brachte vor, dass er seit dem Jahre 2014 als Hauptmieter... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte mit dem mit XXXX datierten und ergänzten Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe. Vom Beschwerdeführer wird darin angegeben, seit XXXX (Einzug XXXX) Untermieter in dieser Wohnung zu sein und dafür einen Teil der monatlichen Wohnkosten in Höhe von € 482,- an seine Mutter zu bezahlen. In der Wohnung lebe auch noch seine Schwester. Der Beschwerdeführer beantragte mit dem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor dem Heerespersonalamt: Mit Bescheid vom 02.06.2016 wurde der Beschwerdeführer ab 01.10.2016 zur Leistung seines ordentlichen Zivildienstes einer näher bezeichneten Einrichtung zugewiesen. Mit am 19.07.2016 bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben, beantragte er Wohnkostenbeihilfe für die Wohnung in XXXX. Mit am 19.07.2016 bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben, beantragt... mehr lesen...