Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) beantragte mit nicht datiertem Fragebogen, bei der Behörde am 01.07.2021 einlangend, die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für seine Wohnung in XXXX . 2. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid des Heerespersonalamtes (belangte Behörde), wurde der Antrag des BF nach einem Ermittlungsverfahren gemäß § 31 Abs. 1 des Heeresgebührengesetzes 2001 (HDG 2001) abgewiesen. Begründend wurde darin im Wesentlichen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) beantragte am 04.06.2021 Wohnkostenbeihilfe für die Mietwohnung XXXX (in Folge: Wohnung). Mit Bescheid des Heerespersonalamtes vom 23.06.2021, Gz. P1705922/2-HPA/2021, wurde der Antrag abgewiesen, der Bescheid wurde dem Beschwerdeführer am 26.06.2021 persönlich ausgefolgt. Mit am spätestens 29.06.2021 im Dienstweg ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im gegenständlichen Verfahren beantragte der Beschwerdeführer am 22.06.2020 Wohnkostenbeihilfe für seine Wohnung in XXXX . Mit dem mit 06.07.2020 datierten Fragebogen betreffend die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe gab der Beschwerdeführer an, seinem Großvater als Hausinhaber für seine Wohnung monatlich € 297,80 mittels Barzahlung zu bezahlen. Dem Antrag beigefügt war ein zwischen d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) beantragte mit dem mit 21.09.2020 datierten Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für seine Wohnung in XXXX . 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) beantragte mit dem mit 21.09.2020 datierten Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für seine Wohnung in römisch 40 . 2. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid des Heere... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) beantragte mit dem mit 21.09.2020 datierten Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für seine Wohnung in XXXX . 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) beantragte mit dem mit 21.09.2020 datierten Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für seine Wohnung in römisch 40 . 2. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid des Heere... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im gegenständlichen Verfahren beantragte die Beschwerdeführerin am 29.10.2020 mit Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe und gab an, Mitbewohnerin in der verfahrensgegenständlichen Wohnung ihres Bruders zu sein. Sie müsse dafür die Hälfte der monatliche Miet- und Betriebskosten in Höhe von € 547,81 EUR bezahlen. Weiters legte der Beschwerdeführer Kontoauszüge und Lohnbestäti... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor dem Heerespersonalamt: Mit Antrag vom 29.07.2019 und 10.07.2019 ersuchte der Beschwerdeführer um Zuerkennung einer Wohnkostenbeihilfe. Im Zuge des Ermittlungsverfahrens brachte der Beschwerdeführer unter anderem einen Fragebogen bei und führte an, dass er die Wohnkostenbeihilfe für eine Wohnung, die er mit drei anderen Personen bewohnen würde, beantrage. Er würde di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor dem Heerespersonalamt: Mit Antrag vom 16.04.2019 ersuchte der Beschwerdeführer um Zuerkennung einer Wohnkostenbeihilfe. Mit Erledigungen vom 17.04.2019 und vom 09.05.2019 wurde der Beschwerdeführer von der belangten Behörde aufgefordert, ein Ermittlungsblatt auszufüllen bzw. die erforderlichen Unterlagen der belangten Behörde vorzulegen. Der Beschwerdeführer führte an,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor dem Heerespersonalamt: Mit Antrag vom 25.07.2019 ersuchte der Beschwerdeführer um Zuerkennung einer Wohnkostenbeihilfe für die näher bezeichnete Wohnung. Begründend führte der Beschwerdeführer an, er hätte eine eigene Wohnung. Unter anderem legte der Beschwerdeführer einen Untermietvertrag vom 19.06.2019 vor. 2. Der angefochtene Bescheid: Mit dem verfahrensgegenständlic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Im gegenständlichen Verfahren beantragte der Beschwerdeführer am 26.11.2020 Wohnkostenbeihilfe. Im Fragebogen für die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe gab der Beschwerdeführer an, seit 01.07.2020 Hauptmieter in einer bestimmten Wohnung zu sein. Er müsse dafür monatliche Wohnkosten in Höhe von EUR 794,00 und Stromkosten in Höhe von EUR 15,00 bezahlen. Seine Schwester würde ebenso in dies... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im gegenständlichen Verfahren beantragte der Beschwerdeführer am 20.01.2020 Wohnkostenbeihilfe für seine Wohnung in XXXX . Mit dem mit 03.03.2020 datierten Fragebogen betreffend die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe gab der Beschwerdeführer an, seiner Mutter für seine Wohnung monatlich € 686,44 mittels Barzahlung und Gegenverrechnung zu bezahlen. Dem Antrag beigefügt war ein zwischen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte am 23.10.2020 (beim Heerespersonalamt einlangend) die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe. Vom Beschwerdeführer wird darin angegeben, Mitbewohner im Eigenheim seines Vaters zu sein. Der Vater sei an der verfahrensgegenständlichen Adresse nicht gemeldet. Der Beschwerdeführer müsse monatliche Wohnkosten in Höhe von € 450,-- in bar bezahlen. Auch erklärte der B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im gegenständlichen Verfahren beantragte der Beschwerdeführer am 18.01.2020 mit Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe und gab an, Mitbewohner in der verfahrensgegenständlichen Wohnung seiner Schwester zu sein. Er müsse dafür monatliche Wohnkosten in Höhe von € 250 EUR bezahlen. Weiters legte der Beschwerdeführer Kontoauszüge und Lohnbestätigungen sowie den Hauptmietvertrag ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im gegenständlichen Verfahren beantragte der Beschwerdeführer am 16.03.2020 Wohnkostenbeihilfe. Im Fragebogen für die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe gab der Beschwerdeführer am 09.04.2020 an, seit 11.04.2019 Untermieter in der verfahrensgegenständlichen Wohnung zu sein. Er müsse dafür monatliche Wohnkosten in Höhe von 295,00 EUR bezahlen. Außer ihm würden noch drei weitere Mitbewoh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im gegenständlichen Verfahren beantragte der Beschwerdeführer am 20.04.2020 Wohnkostenbeihilfe. Im Fragebogen für die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe gab der Beschwerdeführer am 26.04.2020 an, seit 07.11.2019 Untermieter in der verfahrensgegenständlichen Wohnung zu sein. Er müsse dafür monatliche Wohnkosten in Höhe von 1490,41 EUR bezahlen. Außer ihm würden noch drei weitere Mitbewo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte mit dem am 22.07.2020 beim Heerespersonalamt eingelangten Antrag die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe. Vom Beschwerdeführer wird darin angegeben, seit 01.06.2018 Untermieter der verfahrensgegenständlichen Wohnung zu sein. Er müsse dafür monatliche Wohnkosten in Höhe von 448,00 EUR bezahlen. Außer ihm würden noch zwei Mitbewohner in der Wohnung wohnen. Ihm würde ein Schlafzimmer zur alleinigen Benutzung zur Verf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Im gegenständlichen Verfahren beantragte der Beschwerdeführer am 29.07.2020 Wohnkostenbeihilfe. Im Fragebogen für die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe gab der Beschwerdeführer an, seit 01.08.2019 Mitbewohner in der verfahrensgegenständlichen Wohnung zu sein. Er müsse dafür monatliche Wohnkosten in Höhe von 350,00 EUR bezahlen. Außer ihm würden noch zwei weitere Mitbewohner in der Wohnung wohnen. Ihm würde ein Schlafzimmer zur alleinigen Benut... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte am 24.07.2020 (eingelangt bei der Behörde am 29.06.2020) beim Heerespersonalamt die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe. Vom Beschwerdeführer wird darin angegeben, Hauptmieter einer von seinem Vater als Vermieter gemieteten Wohnung zu sein. Er müsse dafür monatliche Wohnkosten in Höhe von 720,00 EUR bezahlen. Bei ihm lebe auch seine Ehefrau und die gemeinsame minderjährige Tochter. Auch erklärte der Beschwerdeführ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) beantragte mit dem mit 31.01.2020 datierten Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für seine Wohnung in XXXX . 2. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid des Heerespersonalamtes (belangte Behörde), wurde der Antrag des BF nach einem Ermittlungsverfahren gemäß § 31 Abs. 1 des Heeresgebührengesetz 2001 (HDG 2001) abgewiesen. Begründend wurde darin im Wesentlichen ausgeführt, dass gemäß § 31 Abs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte mit dem mit 13.07.2020 datierten Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe. Vom Beschwerdeführer wird darin angegeben, Hauptmieter einer Wohnung zu sein, wobei die Eltern seiner Lebensgefährtin seine Vermieter seien. Er müsse dafür monatliche Wohnkosten in Höhe von 750,00 EUR bezahlen. Auch erklärte der Beschwerdeführer, dass er vor dem Monat, in dem der Einberufungsbefehl zugestellt worden ist, ein Einko... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang I.1. Der Einberufungsbefehl zur Ableistung des Grundwehrdienstes (Dienstantritt: 04.11.2019) wurde dem Beschwerdeführer am 14.02.2019 zugestellt. I.2. Mit Schreiben vom 27.02.2020 beantragte er die Gewährung einer Wohnkostenbeihilfe für das Eigenheim in XXXX brachte vor, dass er seit 03.10.2019 Eigentümer des verfahrensgegenständlichen Hauses sei. Er habe monatliche Wohnkosten in Höhe von ? 104,00 (E-Stmk Gas), ? 36,00 (E-Stmk Strom) und ? 25,05... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer wurde mit Bescheid vom 10.01.2020 zur Leistung des Zivildienstes ab 01.02.2020 zugewiesen. Mit Schreiben vom 23.01.2020 beantragte er die Gewährung einer Wohnkostenbeihilfe, wobei als Bemessungsgrundlage ein Drittel des Nettoeinkommens der letzten drei Monate zu Grunde gelegt wurde. Er brachte vor, dass er seit 01.01.2020 Mitbewohner in der verfahrensgegenständlichen Wohnung sei. Er hätte monatliche Wohnkosten in Höhe von ? 7... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte am 03.10.2019 die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid des Heerespersonalamtes vom 21.11.2019, zugestellt am 25.11.2019, wurde der Antrag des Beschwerdeführers gemäß § 56 AVG iVm § 31 Abs. 1 und 2 des Heeresgebührengesetzes 2001 (HGG 2001) abgewiesen. Begründend wird darin im Wesentlichen ausgeführt, dass Nutzungsberechtigter der Wohnung der Untervermieter des Beschwerdeführers ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP) beantragte mit mit 05.12.2019 datierten Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für eine Wohnung in XXXX , XXXX . Von der bP wurde angegeben ab März 2020 Mieter dieser Wohnung zu sein und dafür monatlichen Wohnkosten in Höhe von ? 573,26 zu bezahlen. Das Mietanbot sei am 24.10.2019 erstellt worden. 2. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid des Heerespersonalamtes (belangte Behörde) vom ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) beantragte mit dem mit 07.03.2019 datierten Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für die im
Spruch: angeführte Wohnung. Vom BF wurde darin angegeben, seit November 2019 Untermieter in der gegenständlichen Wohnung zu sein und dafür monatliche Wohnkosten in Höhe von € 500,- zu bezahlen. In der Wohnung gäbe es drei andere Bewohner, zu den ausschließlich durch ihn genützten Räumlichkeiten de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) beantragte mit dem mit 04.02.2019 datierten und ergänzten Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für seine Wohnung in XXXX . Vom BF wurde darin angegeben, seit 15.11.2018 (Einzug) Hauptmieter dieser Wohnung zu sein und dafür monatliche Wohnkosten in Höhe von € 254,-- zu bezahlen (EUR 264,-- laut Abbuchungsauftrag). 2. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid des Heerespersonalamtes (belangt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) beantragte mit dem mit 19.12.2018 datierten Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für seine Wohnung in XXXX . Vom BF wurde darin angegeben, seit 15.11.2017 Hauptmieter dieser Wohnung zu sein und dafür monatliche Wohnkosten in Höhe von ? 580,50 zu bezahlen. 2. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid des Heerespersonalamtes (belangte Behörde) vom 15.01.2019, wurde dem BF nach einem Ermittlungsver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP) beantragte mit dem mit 18.05.2019 datierten und ergänzten Fragebogen die Zuerkennung von Wohnkostenbeihilfe für die im
Spruch: angeführte Wohnung. Von der bP wurde dabei angegeben seit 01.07.2018 Mitbewohner von XXXX (Mieter in dieser Wohnung, im Folgenden: S) und XXXX (im Folgenden: A) zu sein und dafür ein Drittel der monatlichen Wohnkosten in Höhe von € 348,-- (darin inkludiert die Betrie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Im gegenständlichen Verfahren beantragte der Beschwerdeführer am 23.04.2019 Wohnkostenbeihilfe. Dem Antrag beigefügt war ein zwischen dem Beschwerdeführer als Hauptmieter und seinem Vater als Vermieter abgeschlossener undatierter Mietvertrag über eine Wohnung und die Lohnzettel des Beschwerdeführers für die Monate Dezember 2018 sowie Jänner und Februar 2019. Mit E-Mail vom 24.04.2019 erklärte der Beschwerdef... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Im gegenständlichen Verfahren beantragte der Beschwerdeführer am 24.04.2019 Wohnkostenbeihilfe. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid des Heerespersonalamtes, zugestellt am 27.06.2019 wurde der Antrag des Beschwerdeführers gemäß § 34 Zivildienstgesetz 1986 iVm dem fünften Hauptstück des Heeresgebührenversorgungsgesetz 2001 abgewiesen. Begründend wird darin im Wesentlichen ausgeführt, dass gemäß § 31 Abs. 1 H... mehr lesen...