Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am 14.11.2014 der Einberufungsbefehl zugestellt. 2. Am 02.02.2015 beantragte der BF den Zuspruch von Wohnkostenbeihilfe. Anlässlich der Antragstellung gab er unter der Rubrik Hauptwohnsitz " XXXX " an. Weiters gab er an, dass er ledig sei und seine Wohnung mit 01.03.2015 beziehen werde. Der Antrag langte am 03.02.2015 beim Bundesministerium für Landesverteidi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Verfahren vor dem Heerespersonalamt Mit Antrag vom 23.01.2015, eingelangt am 27.01.2015, beantragte der Beschwerdeführer die Gewährung einer Wohnkostenbeihilfe. Er wurde daraufhin aufgefordert, dazu binnen eines Monats nähere Angaben zu machen. Im Fragebogen zum Antrag auf Wohnkostenbeihilfe vom 07.03.2015, eingelangt am 10.03.2015, brachte der Beschwerdeführer vor, dass er seit 2014 als Untermieter in d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer wurde mit Bescheid vom Juli 2015 zur Leistung des Zivildienstes ab 01.11.2015 zugewiesen. Mit Schreiben vom 01.08.2015 beantragte er die Gewährung einer Wohnkostenbeihilfe, wobei die Heranziehung der Mindestbemessungsgrundlage zur Berechnung der Bemessungsgrundlage beantragt wurde. Er brachte vor, dass er seit 03.06.2015 als Hauptmieter in der Wohnung in XXXX wohne. Der Wohnbereich gliedere... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde mit Bescheid vom 06.09.2012 zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes der Einrichtung "XXXX" zugewiesen. Der Zuweisungszeitraum wurde mit 01.10.2012 bis 30.06.2013 festgelegt. 2. Am 04.10.2012 brachte der BF beim Heerespersonalamt (im Folgenden: belangte Behörde) einen Antrag auf Wohnkostenbeihilfe ein. Dabei gab er als Wohnanschrift "XXXX" an. Er sei ledig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Dem Beschwerdeführer (BF) wurde am 06.03.2015 der Einberufungsbefehl zur Ableistung des Präsenzdienstes zugestellt. Er hat den Präsenzdienst am 01.09.2015 angetreten. römisch eins.1. Dem Beschwerdeführer (BF) wurde am 06.03.2015 der Einberufungsbefehl zur Ableistung des Präsenzdienstes zugestellt. Er hat den Präsenzdienst am 01.09.2015 angetreten. Der BF beantragte mit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer (BF) wurde mit Einberufungsbefehl vom 31.01.2015 zur Ableistung des ordentlichen Präsenzdienstes mit Dienstbeginn 06.07.2015 verpflichtet. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (BF) wurde mit Einberufungsbefehl vom 31.01.2015 zur Ableistung des ordentlichen Präsenzdienstes mit Dienstbeginn 06.07.2015 verpflichtet. Mit Schreiben vom 15.06.2015 beantra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer (BF) wurde mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 25.02.2015 der Einrichtung Mosaik Ges. zur Betreuung, Förderung und Beratung behinderter Menschen mbH in Graz für den Zuweisungszeitraum 01.06.2015 bis 29.02.2016 zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes zugewiesen. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (BF) wurde mit Bescheid der Zivildiensts... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer (BF) wurde mit Einberufungsbefehl vom 08.01.2015 zur Ableistung des ordentlichen Präsenzdienstes mit Dienstbeginn 06.07.2015 verpflichtet. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (BF) wurde mit Einberufungsbefehl vom 08.01.2015 zur Ableistung des ordentlichen Präsenzdienstes mit Dienstbeginn 06.07.2015 verpflichtet. Am 22.02.2015 ist bei der Behörde de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer wurde für den 04.05.2015 zum Grundwehrdienst einberufen. Mit Schreiben vom 29.01.2015 beantragte er die Gewährung einer Wohnkostenbeihilfe bzw. von Familienunterhalt, wobei als Bemessungsgrundlage ein Drittel des Nettoeinkommens der letzten drei Monate zu Grunde gelegt wurde. Er brachte vor, dass er für seinen Vater, seine Mutter und seine drei Schwestern kraft Gesetzes Unterhalt leisten müs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Verfahren vor der belangten Behörde Mit Bescheid vom 03.06.2014 wurde der Beschwerdeführer für den Zeitraum 01.08.2014 bis 30.04.2015 zur Leistung seines ordentlichen Zivildienstes einer näher bezeichneten Einrichtung zugewiesen. Mit Schreiben vom 23.06.2014, eingelangt am 27.06.2014, beantragte der Beschwerdeführer die Gewährung einer Wohnkostenbeihilfe. Im Fragebogen zum Antrag auf Wohnkostenbeihilfe brac... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Am 30.09.2013 wurde dem Beschwerdeführer der Einberufungsbefehl zum Grundwehrdienst zugestellt. Sein Präsenzdienst begann am 03.02.2014. Mit Schreiben vom 18.02.2014 beantragte er die Gewährung einer Wohnkostenbeihilfe. Dazu brachte er vor, dass er seit 27.01.2014 als Mitbewohner in der Wohnung in XXXX, wohne. Hauptmieterin sei seine Freundin XXXX (Adresse w.o.). An monatlichen Wohnkosten seien insgesamt € 46... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Bescheid vom 30.04.2014 wurde der Beschwerdeführer für den Zeitraum 01.09.2014 bis 31.05.2015 zur Leistung seines ordentlichen Zivildienstes einer näher bezeichneten Einrichtung zugewiesen. Mit Schreiben vom 25.05.2014 beantragte er die Gewährung einer Wohnkostenbeihilfe. Im Fragebogen zum Antrag auf Wohnkostenbeihilfe brachte der Beschwerdeführer vor, dass er seit 01.06.2013 als Mitbewohner in der Wohnun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Bescheid vom 30.04.2014 wurde der Beschwerdeführer für den Zeitraum 01.09.2014 bis 31.05.2015 zur Leistung seines ordentlichen Zivildienstes einer näher bezeichneten Einrichtung zugewiesen. Mit Schreiben vom 28.05.2014 beantragte er die Gewährung einer Wohnkostenbeihilfe. Im Fragebogen zum Antrag auf Wohnkostenbeihilfe brachte der Beschwerdeführer vor, dass er seit dem Jahr 2013 als Mitbewohner in der Woh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Bescheid vom 26.06.2014 wurde der Beschwerdeführer für den Zeitraum 01.10.2014 bis 30.06.2015 zur Leistung seines ordentlichen Zivildienstes einer näher bezeichneten Einrichtung zugewiesen. Mit Schreiben vom 26.07.2014, eingelangt am 28.07.2014, beantragte er die Gewährung einer Wohnkostenbeihilfe. Im Fragebogen zum Antrag auf Wohnkostenbeihilfe brachte der Beschwerdeführer vor, dass er seit 01.05.2014 al... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Am 05.09.2014 wurde dem Beschwerdeführer der Einberufungsbefehl zum Grundwehrdienst zugestellt. Sein Präsenzdienst begann am 07.01.2015. Mit Schreiben vom 17.09.2014 beantragte er die Gewährung einer Wohnkostenbeihilfe. Im Fragebogen zum Antrag auf Wohnkostenbeihilfe vom 01.10.2014, eingelangt am 14.10.2014, brachte der Beschwerdeführer vor, dass er seit 01.10.2014 gemeinsam mit seiner Mutter XXXX in der Wohn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Am 07.11.2014 wurde dem Beschwerdeführer der Einberufungsbefehl zum Grundwehrdienst zugestellt. Als Beginn des Präsenzdienstes ist der 04.05.2015 vorgesehen. Mit Schreiben vom 19.11.2014 beantragte er die Gewährung einer Wohnkostenbeihilfe. Im Fragebogen zum Antrag auf Wohnkostenbeihilfe vom 26.12.2014, eingelangt am 30.12.2014, brachte der Beschwerdeführer vor, dass er seit dem Jahr 2014 als Mitbewohner in d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Dem Beschwerdeführer (BF) wurde am 26.09.2014 der Einberufungsbefehl zugestellt. Er hat den Präsenzdienst am 02.03.2015 angetreten. Am 21.11.2014 langte bei der Behörde der ausgefüllte Fragebogen zum Antrag auf Wohnkostenbeihilfe ein. Vom BF wurde darin angegeben: römisch eins.1. Dem Beschwerdeführer (BF) wurde am 26.09.2014 der Einberufungsbefehl zugestellt. Er hat den Pr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor dem Heerespersonalamt: Mit einem ausgefüllten Fragebogen zum Antrag auf Wohnkostenbeihilfe vom 11.12.2014, gab der Beschwerdeführer an, dass er Einkommen aus nicht selbständiger Erwerbstätigkeit bezöge, ein Drittel des Nettoeinkommens der letzten drei Monate vor dem Monat, in dem der Einberufungsbefehl zugestellt worden ist, als Bemessungsgrundlage für die Wohnkostenbeihilfe heranzuziehen wä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer (BF) hat den Präsenzdienst am 03.11.2014 angetreten. Der den Einberufungsbefehl vom 08.11.2013 abändernde Einberufungsbefehl vom 20.02.2014 wurde dem BF am 24.02.2014 zugestellt. Er bewohnt mit einer weiteren Person als Mieter die verfahrensgegenständliche Mietwohnung. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (BF) hat den Präsenzdienst am 03.11.2014 angetr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer wurde mit Bescheid vom 22.09.2014 zur Leistung des Zivildienstes ab 01.01.2015 zugewiesen. Mit Schreiben vom 21.10.2014 beantragte er die Gewährung einer Wohnkostenbeihilfe, wobei als Bemessungsgrundlage ein Drittel des Nettoeinkommens der letzten drei Monate zu Grunde gelegt wurde. Er brachte vor, dass er seit 01.05.2014 als Untermieter in der Wohnung in XXXX, wohne. Hauptmieterin sei XXXX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer wurde für den 01.09.2014 zum Grundwehrdienst einberufen, wobei der Einberufungsbefehl am 29.03.2014 zugestellt worden war. Mit Schreiben vom 21.10.2014 beantragte er die Gewährung einer Wohnkostenbeihilfe, wobei als Bemessungsgrundlage ein Drittel des Nettoeinkommens der letzten drei Monate zu Grunde gelegt wurde. Er brachte vor, dass er seit 01.08.2014 Eigentümer des Hauses in XXXX, sei. E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Dem Beschwerdeführer (BF) wurde am 25.05.2014 der Einberufungsbefehl zugestellt. Er hat den Präsenzdienst am 03.11.2014 angetreten. Am 17.10.2014 langte bei der Behörde der ausgefüllte Fragebogen zum Antrag auf Wohnkostenbeihilfe ein. Vom BF wurde darin angegeben: römisch eins.1. Dem Beschwerdeführer (BF) wurde am 25.05.2014 der Einberufungsbefehl zugestellt. Er hat den Pr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer wurde mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 26.06.2014, Zl. 400592/15/ZD/0614, der Bereichsstelle Wien der Johanniter-Unfallhilfe, 1180 Wien, Herbeckstraße 39, zur Ableistung des ordentlichen Zivildienstes (Dienstantritt am 01.10.2014) zugewiesen. Mit Schreiben vom 14.09.2014 beantragte der Beschwerdeführer die Zuerkennung einer Wohnkostenbeihilfe für seine eigene Wohnung. Er bra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer wurde mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 11.06.2014, Zl. 408791/15/ZD/0614, der XXXX, zur Ableistung des ordentlichen Zivildienstes (Dienstantritt am 01.07.2014) zugewiesen. Der Beschwerdeführer wurde mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 11.06.2014, Zl. 408791/15/ZD/0614, der römisch 40 , zur Ableistung des ordentlichen Zivildienstes (Dienstantritt am 01.07.2014) zugew... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Dem Beschwerdeführer (BF) wurde am 03.06.2014 der Einberufungsbefehl zugestellt. Er hat den Präsenzdienst am 01.09.2014 angetreten. Am 01.08.2014 ist bei der Behörde der ausgefüllte Fragebogen zum Antrag auf Wohnkostenbeihilfe eingelangt. römisch eins.1. Dem Beschwerdeführer (BF) wurde am 03.06.2014 der Einberufungsbefehl zugestellt. Er hat den Präsenzdienst am 01.09.2014 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer wurde für den 01.09.2014 zum Grundwehrdienst einberufen. Mit Schreiben vom 18.07.2014 beantragte er die Gewährung einer Wohnkostenbeihilfe, wobei als Bemessungsgrundlage ein Drittel des Nettoeinkommens der letzten drei Monate zu Grunde gelegt wurde. Er brachte vor, dass er seit 01.07.2013 als Untermieter in der Wohnung in XXXX, wohne. Vermieterin sei die Mutter seiner Freundin XXXX (Adr. w.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Dem Beschwerdeführer (BF) wurde am 23.11.2013 der Einberufungsbefehl zur Ableistung des Präsenzdienstes zugestellt. Er hat den Präsenzdienst am 05.05.2014 angetreten. römisch eins.1. Dem Beschwerdeführer (BF) wurde am 23.11.2013 der Einberufungsbefehl zur Ableistung des Präsenzdienstes zugestellt. Er hat den Präsenzdienst am 05.05.2014 angetreten. Der BF beantragte mit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Dem Beschwerdeführer (BF) wurde am 23.11.2013 der Einberufungsbefehl zur Ableistung des Präsenzdienstes zugestellt. Er hat den Präsenzdienst am 05.05.2014 angetreten. römisch eins.1. Dem Beschwerdeführer (BF) wurde am 23.11.2013 der Einberufungsbefehl zur Ableistung des Präsenzdienstes zugestellt. Er hat den Präsenzdienst am 05.05.2014 angetreten. Der BF beantragte mit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Dem Beschwerdeführer (BF) wurde am 07.05.2014 der Einberufungsbefehl zugestellt und leistet er seit 01.09.2014 den ordentlichen Präsenzdienst. römisch eins.1. Dem Beschwerdeführer (BF) wurde am 07.05.2014 der Einberufungsbefehl zugestellt und leistet er seit 01.09.2014 den ordentlichen Präsenzdienst. Am 12.06.2014 ist bei der Behörde der ausgefüllte Fragebogen zu seinem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer (BF) wurde mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 02.04.2014 der Einrichtung "AIDS-Hilfe Steiermark" in 8010 Graz zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes mit Dienstantritt am 04.08.2014 zugewiesen. Der Zuweisungszeitraum wurde mit 01.08.2014 bis 30.04.2015 bestimmt. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (BF) wurde mit Bescheid der Zivildiens... mehr lesen...