Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Dem Beschwerdeführer (BF) wurde am 24.05.2014 der Einberufungsbefehl zur Ableistung des Präsenzdienstes zugestellt. Er hat den Präsenzdienst am 07.07.2014 angetreten. römisch eins.1. Dem Beschwerdeführer (BF) wurde am 24.05.2014 der Einberufungsbefehl zur Ableistung des Präsenzdienstes zugestellt. Er hat den Präsenzdienst am 07.07.2014 angetreten. Am 26.05.2014 beantra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Bescheid vom 23.04.2014, Zl. 407183/15/ZD/0414, wurde der Beschwerdeführer (BF) dem XXXX zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes zugewiesen und der 05.05.2014 als Tag des Dienstantritts festgelegt. Mit Schreiben vom 20.05.2014 beantragte der BF die Gewährung einer Wohnkostenbeihilfe, wobei als Bemessungsgrundlage ein Zwölftel des Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor dem Monat, in dem der Zuweisu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer (BF) wurde mit 05.05.2014 zur Ableistung des Präsenzdienstes im Bundesheer einberufen. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (BF) wurde mit 05.05.2014 zur Ableistung des Präsenzdienstes im Bundesheer einberufen. Am 22.04.2014 ist bei der Behörde der Antrag des BF auf Wohnkostenbeihilfe und am 08.05.2014 der ausgefüllte Fragebogen zu diesem Antrag eingelang... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer (BF) wurde mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 17.02.2014, zugestellt am 20.02.2014, der Einrichtung "Johanniter Tirol Rettungs- und Einsatzdienste mildtätige GmbH" in 6020 Innsbruck zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes mit Dienstantritt am 01.04.2014 zugewiesen. Der Zuweisungszeitraum wurde mit 01.04.2014 bis 31.12.2014 bestimmt. römisch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer (BF) wurde mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 04.03.2014 der Einrichtung "Verein Menschenrechte Österreich - Geschäftsstelle Innsbruck" in 6020 Innsbruck zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes mit Dienstantritt 01.07.2014 zugewiesen. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (BF) wurde mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 04.03.2014 d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (BF) hat am 1.9.2013 seinen Ausbildungsdienst beim Österreichischen Bundesheer angetreten. Mit Schreiben vom 1.9.2013 beantragte er die Zuerkennung einer Wohnkostenbeihilfe für die Wohnung 2351 Wiener Neudorf, Anningerstraße 6 -10/3/6, welche er ab 1.1.2014 als Hauptmieter bewohnen werde. Die ihm entstehenden Wohnkosten von € 391,60 würden mittels Zahlschein an die XXXX bezahlt. Seine Mutter se... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (BF) hat am 1.9.2013 seinen Ausbildungsdienst beim Österreichischen Bundesheer angetreten. Mit Schreiben vom 1.9.2013 beantragte er die Zuerkennung einer Wohnkostenbeihilfe für die Wohnung 2351 Wiener Neudorf, Anningerstraße 6 -10/3/6, welche er ab 1.1.2014 als Hauptmieter bewohnen werde. Die ihm entstehenden Wohnkosten von € 391,60 würden mittels Zahlschein an die XXXX bezahlt. Seine Mutter se... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Bescheid vom 30.9.2013, Zl. 367681/17/ZD/0913, wurde der Beschwerdeführer (BF) dem Österreichischen Roten Kreuz, Landesverband Oberösterreich, zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes zugewiesen und der 3.2.2014 als Tag des Dienstantritts festgelegt. Mit Schreiben vom 4.1.2014 beantragte der BF die Gewährung einer Wohnkostenbeihilfe, wobei als Bemessungsgrundlage ein Drittel des Nettoeinkommens der letzten d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Dem Beschwerdeführer (BF) wurde am 09.08.2013 der Einberufungsbefehl zugestellt. Er trat am 07.01.2014 den Grundwehrdienst an. römisch eins.1. Dem Beschwerdeführer (BF) wurde am 09.08.2013 der Einberufungsbefehl zugestellt. Er trat am 07.01.2014 den Grundwehrdienst an. Am 29.01.2014 ist bei der Behörde der Antrag des Vaters des BF auf Wohnkostenbeihilfe und am 19.02.20... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Dem Beschwerdeführer (BF) wurde am 09.08.2013 der Einberufungsbefehl zugestellt. Er trat am 07.01.2014 den Grundwehrdienst an. römisch eins.1. Dem Beschwerdeführer (BF) wurde am 09.08.2013 der Einberufungsbefehl zugestellt. Er trat am 07.01.2014 den Grundwehrdienst an. Am 29.01.2014 ist bei der Behörde der Antrag des Vaters des BF auf Wohnkostenbeihilfe und am 19.02.20... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Am 17.03.2014 langte bei der Behörde der ausgefüllte Fragebogen zum Antrag des Beschwerdeführers (BF) auf Wohnkostenbeihilfe ein. Vom BF wird darin angegeben, seit 01.01.2014 Mieter der verfahrensgegenständlichen Wohnung zu sein. Vermieterin ist seine Mutter. Die Höhe der monatlichen Wohnkosten wird mit € 550,00 Miete (incl. Betriebskosten) angegeben. Der Wohnbereich glied... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (BF) hat am 7.1.2014 seinen Grundwehrdienst angetreten. Mit Schreiben vom 5.2.2014 beantragte er die Zuerkennung einer Wohnkostenbeihilfe gemäß § 31 HGG. Darin brachte er vor, dass er seit 16.1.2014 Mieter der Wohnung in 1160 Wien, Steinmüllergasse 19/9 sei. Vermieter sei Wiener Wohnen. Der Mietzins betrage € 76,14, die Betriebskosten € 125,02. Daraus ergebe sich (inkl. Umsatzsteuer) eine m... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer (BF) wurde mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 10.05.2013 der Einrichtung "Technische Leitung Floridsdorf-Donaustadt ASBÖ, Wallenberggasse 2, 1220 Wien, zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes mit Dienstantritt 02.09.2013 zugewiesen. Der Zuweisungszeitraum wurde mit 01.09.2013 bis 31.05.2014 bestimmt. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer (BF) wurde mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 10.05.2013 der Einrichtung "Technische Leitung Floridsdorf-Donaustadt ASBÖ, Wallenberggasse 2, 1220 Wien, zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes mit Dienstantritt 02.09.2013 zugewiesen. Der Zuweisungszeitraum wurde mit 01.09.2013 bis 31.05.2014 bestimmt. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer (BF) wurde mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 10.05.2013 der Einrichtung "Technische Leitung Floridsdorf-Donaustadt ASBÖ, Wallenberggasse 2, 1220 Wien, zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes mit Dienstantritt 02.09.2013 zugewiesen. Der Zuweisungszeitraum wurde mit 01.09.2013 bis 31.05.2014 bestimmt. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer (BF) wurde mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 20.08.2013 zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes für die Zeit vom 01.12.2013 bis 31.08.2014 zugewiesen. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (BF) wurde mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 20.08.2013 zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes für die Zeit vom 01.12.2013 bis 31.0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (BF) hat am 2.9.2013 seinen Grundwehrdienst angetreten. Mit Schreiben vom 4.11.2013 beantragte er die Zuerkennung einer Wohnkostenbeihilfe gemäß § 31 HGG. Darin brachte er vor, dass er seit 1.7.2012 Mieter der Wohnung in XXXXsei. Vermieter sei sein Vater, XXXX. Der Mietzins betrage € 556,10, die Betriebskosten € 120,- (insgesamt € 676,10). Er legte für den Zeitraum Juli 2012 bis November 20... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Am 28.11.2013 stellte der Beschwerdeführer (BF) einen Antrag auf Wohnkostenbeihilfe mit folgenden Angaben: römisch eins.1. Am 28.11.2013 stellte der Beschwerdeführer (BF) einen Antrag auf Wohnkostenbeihilfe mit folgenden Angaben: Er wohne seit 05.10.2012 als Mitbewohner in der Wohnung XXXX, der Wohnung seiner Lebensgefährtin XXXX. Die Hälfte der monatlichen Wohnkosten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Der Beschwerdeführer (BF) wurde mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 19.08.2013, GZ 392805/15/ZD/0813, der Einrichtung "XXXX" in XXXX zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes zugewiesen. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (BF) wurde mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 19.08.2013, GZ 392805/15/ZD/0813, der Einrichtung "XXXX" in römisch 40 zur Leistung des ordentlichen Zivildiens... mehr lesen...