Norm: ABGB §94 EheG §69 Abs2 ABGB § 94 heute ABGB § 94 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ABGB § 94 gültig von 01.01.2000 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/1999 ABGB § 94 gültig von 01.01.1976 bis 3... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile waren miteinander verheiratet. Ihre 1967 geschlossene Ehe wurde über Klage des Mannes mit Urteil vom 14. April 1983 aus dem Grund des § 55 Abs 3 EheG mit dem Ausspruch geschieden, daß das Verschulden an der Zerrüttung der Ehe im Sinne des § 61 Abs 3 EheG den Mann treffe. Die Streitteile waren miteinander verheiratet. Ihre 1967 geschlossene Ehe wurde über Klage des Mannes mit Urteil vom 14. April 1983 aus dem Grund des Paragraph 55, Absatz 3, EheG mit d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Rechtsstreit 1 C 1/87 des Erstgerichtes, in welchem die Beklagte vom Kläger den gesetzlichen Ehegattenunterhalt begehrte, schlossen die Streitteile am 29. Oktober 1987 einen gerichtlichen Vergleich, wonach sich der Kläger ab 2. Jänner 1987 unter anderem verpflichtete, der Beklagten einen monatlichen "eigentlichen" Unterhaltsbetrag von 12.000 S zu zahlen. Zur Hereinbringung des für die Monate April und Mai 1988 geschuldeten Unterhalts von zusammen 24.000 S... mehr lesen...
Begründung: Der Verpflichtete brachte am 4.6.1981 beim Erstgericht gegen die betreibende Partei die Klage auf Scheidung der am 11.6.1966 geschlossenen Ehe wegen einer Eheverfehlung der betreibenden Partei ein. Mit einstweiliger Verfügung vom 10.6.1983 trug das Erstgericht dem Verpflichteten auf, der betreibenden Partei ab 1.9.1982 "bis zum rechtskräftigen Abschluß des Verfahrens über die Ehescheidung" einen vorläufigen monatlichen Unterhalt von S 3.500,-- zu bezahlen. Am 20.3.19... mehr lesen...
Norm: EheG §55a EheG §69 Abs2 EheG §80 EheG § 55a heute EheG § 55a gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 EheG § 55a gültig von 01.07.2001 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2000 EheG § 55a gültig von 0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 23. August 1959 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit Urteil des Kreisgerichtes Leoben vom 20. Oktober 1986, 8 Cg 311/86-10, gemäß § 55 EheG rechtskräftig geschieden. Im Urteil wurde gemäß § 61 Abs 3 EheG ausgesprochen, daß den dortigen Kläger (= hier Beklagten) das Verschulden an der Zerrüttung der Ehe trifft. Der Ehe entstammt die am 11. September 1961 geborene, noch nicht selbst erhaltungsfähige Tochter Karin, für die der Beklagte einen monatliche... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile haben am 12.12.1964 geheiratet. Mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck als Berufungsgerichtes vom 11.9.1986 (3 C 24/85-19 des BG Innsbruck) war der Klägerin ein monatlicher Unterhalt von S 5.500 ab 1.4.1986 zuerkannt worden. Mit der am 16.1.1987 eingebrachten Klage begehrt die Klägerin eine Unterhaltserhöhung auf monatlich S 7.540. Bereits im Zeitpunkt der Einbringung der Klage war die Ehe der Streitteile infolge Teilrechtskraft des die Scheidung au... mehr lesen...
Begründung: Der am 4. Jänner 1942 geborene Kläger und die am 28. Juni 1926 geborene Beklagte schlossen am 11. Dezember 1972 die Ehe. Es handelte sich beiderseits um die dritte Eheschließung nach Scheidung der jeweiligen Vorehen. Die Ehe blieb kinderlos. Ehepakte wurden nicht errichtet. Beide Streitteile sind österreichische Staatsbürger. Ihr letzter gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt war in Wien. Der Kläger begehrte die Scheidung der Ehe gemäß § 55 Abs.3 EheG und trug vor, die... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Zulässigkeit der außerordentlichen Revision der Klägerin wird damit begründet, daß das Berufungsgericht die Frage, ob Beiträge zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 69 Abs. 2 EheG) neben dem nach § 94 ABGB auszumessenden Unterhalt begehrt werden können oder in diesem inkludiert sind, ebenso unrichtig gelöst habe wie die Frage, inwieweit es der Billigkeit entspreche, eine Unterhalt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile schlossen am 21.Februar 1983 die Ehe, welcher zwei am 30.Juli 1983 sowie am 23.September 1985 geborene Kinder entstammen. Für die Klägerin war dies die erste, für den Beklagten die zweite Ehe. Seit November 1986 war der Klägerin bekannt, daß der Beklagte sexuelle Beziehungen zu einer anderen Frau unterhielt. Nachdem die Klägerin diese Frau aufgesucht und mit ihr gesprochen hatte, kam es zu keinen weiteren ehewidrigen Beziehungen zwischen dies... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 24. Oktober 1986 gemäß § 55 EheG mit dem Ausspruch nach § 61 Abs. 3 EheG geschieden, daß den Beklagten das überwiegende Verschulden an der Zerrüttung der Ehe trifft. Bereits mit Urteil des Bezirksgerichtes Lienz vom 29. Mai 1980 war dem Beklagten ab 1. April 1980 eine monatliche Unterhaltsleistung an die Klägerin von S 7.500,-- auferlegt worden. Mit der am 24. Dezember 1986 eingebrachten Klag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind österreichische Staatsbürger. Sie schlossen am 28. November 1970 die Ehe. Aus der Ehe entstammen zwei Kinder, der am 10. Juli 1970 geborene Alexander und die am 28. Juni 1976 geborene Margot. Ende August 1981 zog der Kläger aus der in Klagenfurt gelegenen Ehewohnung aus und nahm mit Manuela M*** eine Lebensgemeinschaft auf, aus der der am 4. September 1984 geborene Sohn Markus stammt. Die Ehewohnung ist eine Dienstwohnung des Bundesmini... mehr lesen...
Norm: EheG §55 Abs3 g EheG §61 Abs3 EheG §69 Abs2 EheG § 55 heute EheG § 55 gültig ab 01.08.1938 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 303/1978 EheG § 61 heute EheG § 61 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind am 18.August 1964 in Salzburg die Ehe eingegangen. Der Ehemann war und blieb österreichischer Staatsbürger. Die in Jaffa geborene Ehefrau erwarb durch die Eheschließung die österreichische Staatsangehörigkeit. Der letzte gemeinsame inländische Wohnsitz der Streitteile lag im Sprengel des Erstgerichtes. Am 30.Oktober 1968 brachte der Ehemann eine auf § 49 EheG gestützte Scheidungsklage an. Im Sinne eines am 18.Oktober 1972 bei Gericht ei... mehr lesen...
Norm: EheG §55 g EheG §61 Abs3 EheG §69 Abs2 ZPO §391 A EheG § 55 heute EheG § 55 gültig ab 01.08.1938 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 303/1978 EheG § 61 heute EheG § 61 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind österreichische Staatsbürger, leben aber in der Schweiz. Aus der am 30.7.1947 geschlossenen Ehe stammen drei bereits volljährige Kinder. Seit 17.9.1968 ist die häusliche Gemeinschaft aufgehoben. Der Kläger hat der Beklagten aufgrund der Entscheidungen schweizerischer Gerichte Ehegattenunterhalt zu leisten. Über einen Antrag, darüber hinaus weiteren einstweiligen Unterhalt zu leisten, ist noch nicht entschieden. Der Kläger begehrt die Scheidung d... mehr lesen...
Norm: ABGB §94 EheG §69 Abs2 EO §35 Af ABGB § 94 heute ABGB § 94 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ABGB § 94 gültig von 01.01.2000 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/1999 ABGB § 94 gültig von 01.01.... mehr lesen...
Norm: ABGB §94 EheG §69 Abs2 EO §35 Af EO §39 Abs1 Z1 I EO §39 Abs1 Z1 IIIA EO §382 Abs1 Z8 lita IIIG EO §382 Abs1 Z8 lita IVB ABGB § 94 heute ABGB § 94 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ABGB § 94 gültig von 01.01.2000 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 2. 12. 1976 schlossen die damals noch miteinander verheirateten Parteien vor dem Bezirksgericht Innere Stadt Wien zu 34 C 420/76 einen Vergleich, in dem sich der damalige Beklagte unter anderem verpflichtete, der damaligen Klägerin einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 30 % seiner gesamten Nettobezüge „für die aufrechte Dauer der Ehe“ ab 1. 9. 1976 zu zahlen. Mit seit 11. 4. 1979 rechtskräftigem Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien vom 13. ... mehr lesen...
Norm: EheG §51 EheG §55 Abs3 g EheG §61 Abs3 EheG §69 Abs2 EheG § 51 gültig von 01.08.1938 bis 30.06.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 59/2017 EheG § 55 heute EheG § 55 gültig ab 01.08.1938 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 303/1978 ... mehr lesen...
Norm: EheG §55 a EheG §61 Abs3 EheG §69 Abs2 EheG § 55 heute EheG § 55 gültig ab 01.08.1938 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 303/1978 EheG § 61 heute EheG § 61 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr.... mehr lesen...
Mit der am 29. April 1981 erhobenen Klage begehrte Leopoldine G die Scheidung ihrer Ehe aus dem Verschulden des Beklagten. Die Ehe habe sich von allem Anfang an nicht sehr harmonisch gestaltet. Der Beklagte habe sich ihr gegenüber immer sehr lieblos verhalten, habe sich um sie nicht gekümmert und ihr zu verstehen gegeben, daß er an ihr nicht das geringste Interesse habe. Dies habe soweit geführt, daß ihr der Beklagte keinen Unterhalt mehr geleistet habe, sodaß sie schließlich am 23.... mehr lesen...
Norm: ABGB §94 EheG §69 Abs2 ABGB § 94 heute ABGB § 94 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ABGB § 94 gültig von 01.01.2000 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/1999 ABGB § 94 gültig von 01.01.1976 bis 3... mehr lesen...
Norm: ABGB §1418 EheG §69 Abs2 ABGB § 1418 heute ABGB § 1418 gültig ab 01.01.1812 EheG § 69 heute EheG § 69 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §76 Abs2 litb EheG §69 Abs2 ASVG § 76 heute ASVG § 76 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 162/2015 ASVG § 76 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 162/2015 ASVG § 76 gültig von 01.01.... mehr lesen...
Die Streitteile sind österreichische Staatsbürger. Mit Vergleich vor dem Landgericht Berlin vom 15. 11. 1960 verpflichtete sich der Kläger, an die Beklagte, mit der er damals noch in aufrechter Ehe lebte, über die mit einstweiliger Anordnung des Landgerichtes Berlin vom 14. 7. 1960 zugesprochene Unterhaltsrente von 500 DM hinaus vom 1. 7. 1960 an eine weitere monatliche Unterhaltsrente von 100 DM zu bezahlen. Mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 6. 10. 1967... mehr lesen...
Norm: ABGB §94 EheG §69 Abs2 ABGB § 94 heute ABGB § 94 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ABGB § 94 gültig von 01.01.2000 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/1999 ABGB § 94 gültig von 01.01.1976 bis 3... mehr lesen...
Norm: ABGB §94 EheG §69 Abs2 ABGB § 94 heute ABGB § 94 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ABGB § 94 gültig von 01.01.2000 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/1999 ABGB § 94 gültig von 01.01.1976 bis 3... mehr lesen...
Norm: EheG §69 Abs2 ZPO §502 Abs2 Ca6 EheG § 69 heute EheG § 69 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 EheG § 69 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009 EheG § 69 gültig von 01.01.19... mehr lesen...
Die Ehe der Streitteile wurde aus dem Grund des § 55 Abs. 3 EheG mit dem Ausspruch geschieden, daß das Verschulden an der Ehezerrüttung den Ehemann trifft. Die Ehe der Streitteile wurde aus dem Grund des Paragraph 55, Absatz 3, EheG mit dem Ausspruch geschieden, daß das Verschulden an der Ehezerrüttung den Ehemann trifft. Die geschiedene Ehefrau beansprucht Unterhalt im Sinne des § 69 Abs. 2 EheG. Mit der am 25. Oktober 1978 angebrachten Klage begehrte sie den Zuspruch eines mona... mehr lesen...