Norm
ABGB §94Rechtssatz
Ist die Unterhatsverpflichtung eines Ehegatten im Titel ausdrücklich auf die Dauer der (aufrechten) Ehe beschränkt, also befristet, muß der auch nach der Scheidung unterhaltsberechtigte Ehegatte für den Scheidungsunterhalt einen neuen Titel erwirken.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0000812Dokumentnummer
JJR_19850213_OGH0002_0030OB00142_8400000_001