Norm
EheG §69 Abs2Rechtssatz
Auch ein gemäß § 69 Abs 2 EheG geschuldeter Unterhalt unterliegt der Regelung nach § 72 EheG.Auch ein gemäß Paragraph 69, Absatz 2, EheG geschuldeter Unterhalt unterliegt der Regelung nach Paragraph 72, EheG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0057266Zuletzt aktualisiert am
09.12.2009