Norm: ABGB §94EheG §69 Abs2
Rechtssatz: Der schuldlos geschiedene Ehegatte erlangt den Ersatz der von ihm aufgrund einer gesetzlichen Pflichtversicherung geleisteten Krankenversicherungsbeiträge gemäß § 69 Abs 2 Satz 2 EheG nur soweit, als er einen nach den allgemeinen Bemessungskriterien zu berechnenden Geldunterhaltsanspruch gemäß § 94 ABGB hat, in dem diese Beiträge Deckung finden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §94EheG §69 Abs2
Rechtssatz: Der schuldlos geschiedene Ehegatte erlangt gemäß § 69 Abs 2 Satz 2 EheG nur dann den Ersatz der von ihm entrichteten Beiträge zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn sie entweder in dem nach den allgemeinen Bemessungskriterien zu berechnenden Unterhalt gemäß § 94 ABGB Deckung finden oder wenn er - ohne dass ihm ein solcher Unterhaltsanspruch zustünde -, müsste er die Be... mehr lesen...
Norm: EheG §69 Abs2
Rechtssatz: Der Gesetzgeber hat die Anwendung des erörterten Privilegs nur unterhaltsrechtlichen, nicht aber auch schadenersatzrechtlichen Voraussetzungen unterworfen. Entscheidungstexte 1 Ob 180/01d Entscheidungstext OGH 07.08.2001 1 Ob 180/01d European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2001:RS011... mehr lesen...
Norm: EheG §61 Abs3EheG §69 Abs2
Rechtssatz: Hat die Unterhaltsberechtigte im Scheidungsverfahren einen Ausspruch nach § 61 Abs 3 EheG erwirkt, wonach der Unterhaltsschuldner die Zerrüttung der Ehe allein verschuldet hat, ist sie nach § 69 Abs 2 EheG so zu stellen, wie wenn die Ehe nicht geschieden wäre. Demnach ist bezüglich des Unterhaltes auf die tatsächlichen Verhältnisse im Scheidungszeitpunkt abzustellen. Zum Unterhalt gehört auch grundsä... mehr lesen...
Norm: ABGB §94EheG §69 Abs2
Rechtssatz: Auch in der "Doppelverdienerehe" können Vereinbarungen über die Tragung der gemeinsamen Lebenshaltungskosten insofern nicht als selbst über den Zeitpunkt der Scheidung hinaus wirksamer teilweiser Unterhaltsverzicht gewertet werden, als dieser Übereinkunft die bis zum Beweis des Gegenteils zu unterstellende Bedingung des gemeinsamen Wirtschaftens zugrundeliegt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...