Begründung: Die Streitteile haben am 16. 6. 2003 die Ehe geschlossen. Im Juli 2005 hat sich die Klägerin vom Beklagten nach einer körperlichen Attacke getrennt. Das Scheidungsverfahren ist nach wie vor anhängig. Während aufrechter Ehe behielten die Parteien ihre getrennten Haushalte, die Klägerin in Österreich und der Beklagte in Frankreich, bei. Jeder kam für die Kosten seines Haushalts jeweils aus eigenem auf. Auch die Lebenskosten trug grundsätzlich jede Partei für sich selbst. D... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die 1972 geschlossene Ehe der Streitteile ist seit 9. November 1977 aus dem (Allein-)Verschulden des Beklagten rechtskräftig geschieden. Die Klägerin lebte danach etwa 25 Jahre in Lebensgemeinschaft mit einem anderen Mann. Diese Lebensgemeinschaft ging etwa 2002/2003 zu Ende. Seither lebt sie von Sozialhilfe. Die vom Magistrat der Stadt Wien bezogenen Sozialhilfeleistungen setzen sich aus dem Richtsatz, einer monatlichen Wohnbeihilfe, einem monatlichen Zuschuss ... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei und der Gegner der gefährdeten Partei sind seit 7. Mai 1976 miteinander verheiratet. Im Jahr 2008 brachte die gefährdete Partei (im Folgenden: Frau) eine Scheidungsklage ein; das Scheidungsverfahren ist anhängig. Ende Mai 2008 kam es zur Trennung der Haushalte. Aus der Ehe entstammen drei selbsterhaltungsfähige Kinder. Der Gegner der gefährdeten Partei (im Folgenden: Mann) verdient als unselbstständig Erwerbstätiger monatlich netto 2.103 EUR zuzüg... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden und durch die Hofräte und Hofrätinnen Hon.-Prof. Dr. Sailer, Dr. Lovrek, Dr. Jensik und Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Renate F*****, vertreten durch Dr. Franz Bixner, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Ing. Franz F*****, vertreten durch Dr. Wolfgang Bernt, Rechtsanwalt in Wien, wegen Unterhaltserhöhung, über die... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile haben am 16. 6. 2001 geheiratet; ein Scheidungsverfahren ist anhängig. Sie haben keine gemeinsamen Kinder; die Klägerin ist für zwei Kinder, der Beklagte für ein Kind sorgepflichtig. Die Klägerin begehrte vom Beklagten zuletzt 1.898 EUR sA an rückständigem Ehegattenunterhalt für die Zeit vom 1. 3. 2005 bis 31. 12. 2006. Der Beklagte habe im genannten Zeitraum, während dem die Streitteile noch in Hausgemeinschaft gelebt hätten, seine Unterhaltspflicht gege... mehr lesen...