Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §302 Abs1 impl;LAO Tir 1984 §225 Abs1;
Rechtssatz: Die Einjahresfrist des § 225 Abs 1 Tir LAO beginnt nicht mit der Zustellung des Bescheides, sondern mit dem Ablauf der Rechtsmittelfrist (Vorlageantragsfrist; Hinweis E 11.9.1968, 681/68). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:19... mehr lesen...
Die beschwerdeführende OHG, deren Gesellschafter R. und H. sind, hat mit Vertrag vom 4. März 1968 ein bis dahin von ihr selbst betriebenes Restaurant an die X. GmbH & Co KG (kurz: KG) verpachtet, an welcher R. und H. als Kommanditisten beteiligt sind. Die Pachtzahlungen erklärte die Beschwerdeführerin in den Streitjahren als Einkünfte aus Gewerbebetrieb, bei der KG wurden sie als Betriebsausgaben abgezogen (vgl. auch die Sachverhaltsangaben im die KG und spätere Streitjahre betref... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §302 Abs1;
Rechtssatz: Da nur die Festsetzung und die Einhebung einer Abgabe durch die eingetretene Verjährung begrenzt werden können, erfaßt die Befristung des § 302 Abs 1 erster Halbsatz Feststellungsbescheide nicht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990140149.X02 Im RIS seit ... mehr lesen...
Mit dem dem Beschwerdeführer am 23. Jänner 1987 zugestellten angefochtenen Bescheid hob die belangte Behörde die ebenfalls dem Beschwerdeführer am 13. Jänner 1986 zugestellten und von ihm nicht bekämpften, im Spruch: dieses Erkenntnisses genannten Bescheide wegen außer acht gelassener Verfahrensvorschriften, bei deren Einhaltung anders lautende Bescheide erlassen hätten werden können, gemäß § 299 Abs 1 lit c BAO auf. Strittig ist, ob die Aufhebung der genannten Bescheide innerhalb ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §302 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 16;
Rechtssatz: Die Rechtskraft eines (hier: Abgaben-)Bescheides, gegen den ein Rechtsmittel zulässig ist, tritt erst mit Ablauf der - wenn auch ungenützten - Rechtsmittelfrist ein (Hinweis E 20.9.1984, 82/16/0105, VwSlg 5915/F) European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §299;BAO §302 Abs1;
Rechtssatz: Die Rechtskraft eines Bescheides steht in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise einer Bescheidbehebung gem § 299 Abs 2 BAO innerhalb der Jahresfrist des § 302 Abs 1 BAO nicht entgegen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989140117.X02 Im RIS seit... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §299 Abs1;BAO §299 Abs2;BAO §302 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 269;
Rechtssatz: Nach übereinstimmender Auffassung von Lehre und Rechtsprechung (Hinweis Stoll, BAO, Wien 1980, Seite 719 f und die dort zitierte hg Judikatur) ist, weil die BAO grundsätzlich gegen jeden erstinstanzlichen Bescheid - auch wenn mit ihm den Parteia... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §243;BAO §299 Abs1;BAO §299 Abs2;BAO §302 Abs1;VwGG §26 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Da die Bundesabgabenordnung grundsätzlich gegen jeden erstinstanzlichen Bescheid - auch wenn mit ihm den Parteianträgen vollinhaltich stattgegeben wird - ein Rechtsmittel einräumt, ist davon auszugehen, daß durch einen solchen Bescheid jedenfalls e... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §299 Abs2 BAO §302 Abs1 BAO § 299 heute BAO § 299 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 299 gültig von 26.03.2009 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 20/200... mehr lesen...