RS Vwgh 1990/7/3 87/14/0042

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Veröffentlicht am 03.07.1990
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §302 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 16;

Rechtssatz

Die Rechtskraft eines (hier: Abgaben-)Bescheides, gegen den ein Rechtsmittel zulässig ist, tritt erst mit Ablauf der - wenn auch ungenützten - Rechtsmittelfrist ein (Hinweis E 20.9.1984, 82/16/0105, VwSlg 5915/F)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1987140042.X01

Im RIS seit

22.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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