Index: L69301 Wasserversorgung Burgenland10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO B-VG Art116a Abs1 Z2WLVG Bgld Nord 2007 §1 Abs4WLVG Bgld Nord 2007 §18WLVG Bgld Nord 2007 §33 Abs3 idF 2010/010 B-VG Art. 116a heute B-VG Art. 116a gültig ab 01.10.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 60/2011... mehr lesen...
1 Mit den angefochtenen Erkenntnissen wies das Landesverwaltungsgericht Burgenland die Anträge der Revisionswerberin auf bescheidmäßige Vorschreibung der Wasserabgaben für bestimmte Zeiträume und bestimmte Grundstücke mit der Begründung: ab, dass gemäß § 32 des Gesetzes vom 27. September 2007 über den Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland, LGBl. Nr. 73/2007, (in der Folge kurz: WLV-G) der Anspruch auf die Wasserbezugsgebühr und die Grundgebühr mit dem durch den Verband herzuste... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;VwRallg;
Rechtssatz: Die Umdeutung klar formulierter Anträge kommt (auch) im Bereich des Verfahrens nach der BAO nicht in Betracht. Schlagworte Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden
und von Parteierklärungen VwRallg9/1 European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
1. Mit Bescheid vom 6. April 2011 eines Organs der Agrarmarkt Austria (in der Folge: AMA) wurden dem Beschwerdeführer Agrarmarketingbeiträge in der Höhe von EUR 7.058,17 vorgeschrieben. Der Bescheid wurde mittels Rückscheinbriefes (RSb) zugestellt und von einem Organ der Österreichischen Post AG am 8. April 2011 an der Abgabestelle an einen Mitbewohner übergeben. Mit Schreiben vom 25. Juli 2011 stellte der Beschwerdeführer 1. einen Antrag auf Wiedereinsetzung in ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §215 Abs4; BAO §239; BAO § 215 heute BAO § 215 gültig ab 01.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 99/2020 BAO § 215 gültig von 14.01.2010 bis 31.12.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 9/2010 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §216; BAO §239; BAO § 216 heute BAO § 216 gültig ab 31.12.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 180/2004 BAO § 216 gültig von 01.01.1962 bis 30.12.2004 ... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird in sinngemäßer Anwendung des § 43 Abs 2 VwGG auf das hg Erkenntnis vom 24. Oktober 2012, 2011/17/0255, verwiesen. Zur Vorgeschichte wird in sinngemäßer Anwendung des Paragraph 43, Absatz 2, VwGG auf das hg Erkenntnis vom 24. Oktober 2012, 2011/17/0255, verwiesen. Mit Bescheid der Gemeindevorstehung der mitbeteiligten Stadtgemeinde vom 11. Februar 2011 wurde die Berufung der beschwerdeführenden Gesellschaft gegen den Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligt... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/03 Steuern vom Vermögen40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AbgVRefG 2009;BAO; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
Ro 2014/17/0116 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2013/17/0589 E 20. April 2016 RS 2 Stammrechtssatz Die BAO enthält auch nach ihrer Novellierun... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 7. Juni 2011 zog der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde den Beschwerdeführer zur Haftung für die Gästetaxe des Zeitraums 3. April 2009 bis 31. Dezember 2010 in der Höhe von insgesamt EUR 3.232,79 heran. Begründend führte er aus, der Beschwerdeführer vermiete das im Gemeindegebiet gelegene Ferienhaus "X Hütte" tage- oder auch wochenweise als Unterkunft für Erholungs- bzw Ferienzwecke und sei als Unterkunftgeber gemäß § 17 Abs 4 Vorarlberger Tourismusgese... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 5. April 2013 zog die Abgabenberufungskommission der mitbeteiligten Gemeinde im Instanzenzug den Revisionswerber für den Zeitraum 1. März bis 31. Dezember 2012 zur Haftung für die Gästetaxe nach dem Vorarlberger Tourismusgesetz (in Folge: Vlbg TourismusG) in der Höhe von EUR 945,40 heran. 2 Mit einem weiteren Bescheid vom 5. April 2013 schrieb die Abgabenberufungskommission der mitbeteiligten Gemeinde dem Revisionswerber im Instanzenzug Tourismusbeitrag fü... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §861;BAO;VwRallg; ABGB § 861 heute ABGB § 861 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sin... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Erkenntnis bestätigte das Landesverwaltungsgericht Kärnten den Bescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde F vom 25. November 2014, womit dieser im Instanzenzug gegenüber dem Revisionswerber Wasserbezugsgebühren für den Zeitraum vom 1. November 2010 bis zum 31. Dezember 2012 in näher angeführter Höhe vorgeschrieben hatte. Das Verwaltungsgericht sprach aus, dass eine Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei. Mit dem angefochtenen Erkenntnis bestätigte ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs7; AVG §68;BAO; VwGG §34 Abs1;VwRallg; AVG § 68 heute AVG § 68 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 AVG § 68 g... mehr lesen...
Die Revisionswerberin (eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung) beantragte mit Schreiben vom 17. Juni 2013 an die Bundesministerin für Finanzen, die Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 1994 und 1995 "gemäß § 68 AVG ersatzlos als nichtig aufzuheben". Die Revisionswerberin (eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung) beantragte mit Schreiben vom 17. Juni 2013 an die Bundesministerin für Finanzen, die Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 1994 und 1995 "gemäß Paragraph 68, AVG ersatzlo... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;BAO; GEG §6; GEG § 6 heute GEG § 6 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 GEG § 6 gültig von 01.01.2017 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durc... mehr lesen...
Am 29. Oktober 2012 brachte der Beschwerdeführer, vertreten durch seinen Bevollmächtigten, im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs eine Mahnklage gegen zwei beklagte Parteien über den Betrag von EUR 4.440,-- s.A. beim Bezirksgericht K ein, wofür die Pauschalgebühr nach TP 1 GGG EUR 313,50 betrug. Die Buchhaltungsagentur des Bundes verständigte das Bezirksgericht K mit Schreiben vom 16. November 2012 davon, dass die Gerichtsgebühr nicht habe eingezogen werden können. Aus den angeschl... mehr lesen...
Mit Beschluss vom 20. Dezember 2007 bewilligte das Bezirksgericht H auf Antrag der Revisionswerberin die Einverleibung von deren Eigentum an einer Liegenschaft. Dem Grundbuchsgesuch lag u.a. ein Kaufvertrag vom 9. Oktober 2007 zu Grunde, laut dem die Beschwerdeführerin die Liegenschaft um einen Kaufpreis von EUR 1.400.800,-- erworben habe. Die Einverleibung des Eigentumsrechts erfolgte am selben Tag. Die Eintragungsgebühr nach TP 9 lit. b Z. 1 GGG wurde, ausgehend von einer Bemessungs... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war als Kläger in einem Verfahren vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien nach bewilligter Verfahrenshilfe vorläufig von der Entrichtung der Pauschalgebühren befreit. Mit Beschluss des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 29. April 2010 wurde der Beschwerdeführer u.a. dem Grunde nach schuldig erkannt, die in dem erwähnten Verfahren angefallene Pauschalgebühr nachzuzahlen. Der Beschwerdeführer habe nach Abschluss des Verfahrens einen Betrag von r... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;BAO; GEG §6; GEG §9 Abs2; GEG § 6 heute GEG § 6 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 GEG § 6 gültig von 01.01.2017 bis 30.04.2022 zuletzt ... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69;BAO; GEG §6; GEG §7;GGG 1984 §26 Abs1a; AVG § 69 heute AVG § 69 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;BAO; GEG §6; GEG §7; GEG § 6 heute GEG § 6 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 GEG § 6 gültig von 01.01.2017 bis 30.04.2022 zuletzt geänd... mehr lesen...
Index: E1P19/05 Menschenrechte27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: 12010P/TXT Grundrechte Charta Art47;AVG;BAO; GEG §6; GEG §7;MRK Art6; GEG § 6 heute GEG § 6 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 G... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 13. Mai 2011 hatte der Beschwerdeführer von H die Hälfte-Anteile an den Liegenschaften EZ 83 und EZ 111 KG 57 212 G erworben. Aufgrund seines Grundbuchsgesuches vom 2. September 2011 trug das Bezirksgericht Zell am See sein Eigentum an den obbezeichneten Liegenschaften ein. Dem Grundbuchsgesuch war eine Erklärung über die Berechnung der Grunderwerbsteuer gemäß § 12 GrEStG angeschlossen, die eine Bemessungsgrundlage nach § 26 GGG in der Höhe von EUR 500.000,-- aufw... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Masseverwalter (Insolvenzverwalter) im Konkurs über das Vermögen der S-GmbH. Der Konkurs ist mit Gerichtsbeschluss vom 30. September 2009 eröffnet worden, sodass die Konkursordnung in der Fassung vor dem IRÄG 2010, BGBl. I Nr. 29/2010 Anwendung findet (vgl. § 273 Abs. 1 IO). Mit Eingabe vom 14. Oktober 2010 hatte der Beschwerdeführer vorgebracht, die der S-GmbH zustehende Bildungsprämie von 434,94 EUR und die ihr zustehenden Lehrlingsausbildungsprämien (je 1.0... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §239; EStG 1988 §108c; EStG 1988 §108f; BAO § 239 heute BAO § 239 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 239 gültig von 19.04.1980 bis 19.07.2022 zu... mehr lesen...
Mit den angefochtenen Bescheiden hat die belangte Behörde Berichtigungsanträge der Beschwerdeführer in einer Angelegenheit der Gerichtsgebühren als verspätet zurückgewiesen. In den gleichlautenden Begründungen ging die belangte Behörde von Zustellungen der mit den Berichtigungsanträgen bekämpften Zahlungsaufträge an die Beschwerdeführer am 8. Februar 2013 aus. Die zur Erhebung eines Berichtigungsantrages in § 7 Abs. 1 GEG normierte Frist von 14 Tagen habe daher mit Ablauf des 22. Febr... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;BAO; GEG §6;GEG; GEG § 6 heute GEG § 6 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 GEG § 6 gültig von 01.01.2017 bis 30.04.2022 zuletzt geändert ... mehr lesen...
Den Beschwerden und den diesen in Ablichtung angeschlossenen angefochtenen Bescheiden ist Folgendes zu entnehmen: Mit Schriftsätzen vom 1. und 2. Oktober 2007 seien zwei Darlehensverträge vom 12. Mai 2006 und vom 30. März 2007, welche jeweils in englischer und spanischer Sprache errichtet worden seien, zur Anzeige gebracht worden. Mit Bescheiden jeweils vom 4. April 2009 seien der beschwerdeführenden AG (Beschwerdeführerin) vom Finanzamt jeweils die Gebühr gemäß § 33 TP 19 Abs. 1 Z 1 ... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;BAO; FinStrG §77; GEG §6; GEG §7; VStG §51a; FinStrG Art. 1 § 77 heute FinStrG Art. 1 § 77 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2025 FinStrG Art. 1 § 77 g... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 19. November 2009 brachte der Beschwerdeführer beim Landesgericht Salzburg eine Wiederaufnahmsklage betreffend das Urteil des Landesgerichts Salzburg vom 6. Jänner 2009, 3Cg…/02, ein. Am Deckblatt des Schriftsatzes scheint der Vermerk "Verfahrenshilfe gebührenbefreit!!" auf und wird nach der klagenden Partei angeführt "vertreten durch: Dr. (M.) Rechtsanwältin (Anschrift) (als bestellte Verfahrenshelferin)". Der Schriftsatz wird mit den Ausführungen eingeleitet, in ... mehr lesen...