Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a;BAO §218 Abs4;
Rechtssatz: In seinem Erkenntnis vom 17. April 2000, Zl. 99/17/0437, hat der Verwaltungsgerichtshof zur Frage der Zulässigkeit bzw. Notwendigkeit einer Entscheidung über einen Aussetzungsantrag nach Ergehen der Berufungsentscheidung in der Hauptsache nach der bis zur Novelle zur BAO BGBl. I Nr. 142/2000 geltenden Rechtslage unter ... mehr lesen...
Mit gemeinsam ausgefertigten Bescheiden der Behörde erster Instanz vom 9. Dezember 2002 wurden gegenüber dem Beschwerdeführer jeweils "erste" Säumniszuschläge in der Höhe von jeweils 2 v.H. der von ihm nicht bis zum 11. November 2002 entrichteten Einkommensteuer 1996 (EUR 2.966,51; Säumniszuschlag EUR 59,33), Einkommensteuer 1997 (EUR 3.908,78; Säumniszuschlag EUR 78,18) und Einkommensteuer 1998 (EUR 3.929,13; Säumniszuschlag EUR 78,58) festgesetzt. Als Rechtsgrundlage wurde "... mehr lesen...
Mit Bescheiden vom 10. Juli 2006 setzte das Finanzamt die Einkommensteuer für die Jahre 2002 bis 2004 fest, wobei sich gegenüber den bisher vorgeschriebenen Beträgen jeweils Abgabennachforderungen ergaben. Mit Bescheiden ebenfalls vom 10. Juli 2006 setzte das Finanzamt die Anspruchszinsen hinsichtlich der Einkommensteuer für 2002 bis 2004 fest und berechnete die Zinsen auf der Grundlage des im jeweiligen Einkommensteuerbescheid angeführten Nachforderungsbetrages. Der Beschwerdeführer ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §205 Abs1;BAO §212a;
Rechtssatz: Ein Antrag auf Aussetzung der Einhebung der Anspruchszinsen erfordert keine Berufung gegen den Anspruchszinsenbescheid, sondern - da der Anspruchszinsenbescheid vom jeweiligen Einkommen- oder Körperschaftsteuerbescheid abhängt - eine Berufung gegen den zugrunde liegenden Einkommen- oder Körperschaftsteuerbescheid genüg... mehr lesen...
Mit Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien als Präses der Rechtsanwaltsprüfungskommission wurde der Beschwerdeführer (im Einvernehmen mit der Rechtsanwaltskammer Wien) zur Rechtsanwaltsprüfung zugelassen; u. a. wurde in diesem Bescheid für das Prüfungsfach Verwaltungsrecht als besonderes Rechtsgebiet "Gewerberecht" genannt. Im Februar 2006 überwies der Beschwerdeführer an das Oberlandesgericht Wien die Prüfungsgebühr von EUR 631,--. Die schriftliche Prüfungsarbeit des B... mehr lesen...
Index: 27/02 Notare27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;BAO;GEG §6;GEG §7;GEG §9;Prüfungsgeb Rechtsanwälte und Notare 2003 §3 Abs3;
Rechtssatz: So wie für das Verfahren nach den §§ 6, 7 und 9 GEG 1962 sind auch für das auf Grund eines Antrages auf Rückzahlung von Gebühren durchzuführende Verfahren weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sonder... mehr lesen...
1.1. Das beschwerdegegenständliche Verfahren betrifft den Anspruch der Beschwerdeführerin auf Gewährung von Mutterkuhprämie für das Jahr 2004. Die Beschwerdeführerin hatte zunächst am 19. Jänner 2004 eine elektronische Antragstellung (für 18 Kühe) versucht. Mit Bescheid des Vorstands für den Geschäftsbereich II der AMA vom 23. Februar 2005 wurde die individuelle Höchstgrenze der Beschwerdeführerin bei der Gewährung der Mutterkuhprämie ab 2004 mit Null festgesetzt. Mit Bescheid des Vo... mehr lesen...
Index: E3R E0360570032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren55 Wirtschaftslenkung
Norm: 31999R1254 GMO Rindfleisch;31999R2342 GMO Rindfleisch DV;AMA-Gesetz 1992 §29 Abs1;AVG §13;BAO;MOG 1985 §105 Abs1;TPV 2000;
Rechtssatz: § 105 Abs. 1 MOG 1985, der für die dort genannten Angelegenheiten die Anwendung der BAO durch die Organe der AMA anordnet, bezieht sich lediglich auf Verfahren üb... mehr lesen...
Aus der Beschwerde, der mit ihr vorgelegten Kopie des angefochtenen Bescheides sowie den Eingaben des Beschwerdeführers ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer hat am 21. und 28. Juni sowie am 22. Juli und 28. November 2000 beantragt, verschiedene Einrichtungsgegenstände und Möbel zum zollrechtlich freien Verkehr abzufertigen. Diese Einfuhrwaren waren Gegenstand der Bestellung vom 20. März 2000. Diese Bestellung enthielt neben den in Auftrag gegebenen Waren (Küche, Ele... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E0220200032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: 31992R2913 ZK 1992 Art244;BAO §119 Abs1;BAO §212a;EURallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/17/0227 E 27. September 1999 VwSlg 7443 F/1999 RS 5 Stammrechtssatz Bei der Aussetzung der Vollziehung nach Art 244 ZK 1992 handelt es sich, wie bei der Aussetzung der Einhebung nach § 212a BAO, um eine begünstigende Bestimmu... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Den Antrag der Beschwerdeführerin vom 25. April 2003 auf Aussetzung der Einhebung (§ 212a BAO) der Abgaben (in Höhe von EUR 17.869,89), für welche die Beschwerdeführerin gemäß § 11 BAO zur Haftung herangezogen worden war, wies das Finanzamt mit Bescheid vom 14. Juli 2003 ab. Zur Begründung: verwies es darauf, dass die dem Antrag zu Grunde liegende Berufung mit Berufungsentscheidung der belangte... mehr lesen...
Aus den Beschwerden und den angefochtenen Bescheiden ergibt sich folgender Sachverhalt: Erstangefochtener Bescheid: Mit Bescheid des Finanzamtes vom 28. März 2003 wurden der Beschwerdeführerin gemäß § 26 AbgEO die Kosten des Vollstreckungsverfahrens (Lohnpfändung vom 27. März 2003) in Höhe von 17,60 Euro (Pfändungsgebühr von 11 Euro samt Barauslagen) vorgeschrieben. Mit Bescheid des Finanzamtes vom 28. März 2003 wurden der Beschwerdeführerin gemäß Paragraph 26, AbgEO... mehr lesen...
1. Die Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens gehen übereinstimmend von folgendem durch die Aktenlage gedeckten Sachverhalt aus: Die mit 23. Mai 2002 datierten Bescheide betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 1997 bis 1999 und Einkommensteuer für die Jahre 1997 bis 1999 wurden dem Beschwerdeführer am 27. Mai 2002 zugestellt. Nachdem er einen Antrag auf Verlängerung der Rechtsmittelfrist bis 31. August 2002 gestellt hatte, brachte er am 14. August 2002 die mit die... mehr lesen...
Aus den Beschwerden und den angefochtenen Bescheiden ergibt sich folgender Sachverhalt: Erstangefochtener Bescheid: Die Beschwerdeführerin brachte gegen einen Bescheid des Finanzamtes vom 15. Dezember 2003 betreffend Abweisung eines Antrages auf Aussetzung der Einhebung (§ 212a BAO) die Berufung vom 22. Dezember 2003 ein. Mit Bescheid vom 27. Februar 2004 erklärte das Finanzamt diese Berufung gemäß § 275 BAO als zurückgenommen, weil die Beschwerdeführerin dem Auftrag, die... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §26;BAO §212a; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2006/15/0190
Rechtssatz: Ein Bescheid nach § 26 AbgEO verletzt die Abgabenschuldnerin nicht in ihrem Recht auf Aussetzung der Einhebung nach § 212a BAO. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2006:2... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs5;BAO §212a;
Rechtssatz: Die Aussetzung der Einhebung nach § 212a BAO dient der faktischen Effizienz von Berufungen. Die Wirkung der Aussetzung besteht nach § 212a Abs. 5 BAO in einem Zahlungsaufschub, welcher mit Ablauf der Aussetzung oder ihrem Widerruf endet. Der Ablauf der Aussetzung ist gemäß § 212a Abs. 5 BAO anlässlich einer über die B... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung zu gewähren, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegen stehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Aus dem Antrag ergibt sich, dass das Einkommen des Beschwerdeführers (aus Gewerbebetrieb) ca 1.600 Euro netto pro Monat beträgt und er gegenüber seinem Sohn und der geschiedene... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Stattgebung - Vergnügungssteuer - Die abstrakte Gefahr, dass eine Abgabenforderung uneinbringlich werden kann, stellt aus der Sicht der zwingenden öffentlichen Interessen keinen Grund dar, der gegen die aufschiebende Wirkung spricht (Hinweis Dolp, Verwaltungsgerichtsbarkeit3, 285). Aus der d... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführerin für den Monat November 1998 die Anzeigenabgabe für die anlässlich der Vornahme und Verbreitung von Anzeigen in einem näher genannten Medienwerk vereinbarten Entgelte mit EUR 53.138,88 festgesetzt. Gleichzeitig wurde ein Säumniszuschlag in der Höhe von EUR 1.062,78 vorgeschrieben. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof, mit welcher der Antrag ver... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs2;BAO §212a;VwGG §30 Abs2;VwGG §30;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Vorschreibung von Anzeigenabgabe - Dem Konkretisierungsgebot genügt der Antrag der Beschwerdeführerin ua deshalb nicht, weil er jedwede Angaben über ihre Vermögensverhältnisse, soweit sie nicht Barmittel betreffen, vermissen lässt. Auf die Überlegun... mehr lesen...
Im Jahr 1996 wurden dem Beschwerdeführer Ausfuhrerstattungen für die Ausfuhr lebender Rinder aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft gewährt. Im Jahr 2000 forderte das Zollamt Salzburg/Erstattungen vom Beschwerdeführer bescheidmäßig einen Teil dieser Erstattungen zurück. Die Rückforderungen wurden damit begründet, der Beschwerdeführer habe den Ursprung der ausgeführten Rinder in der Gemeinschaft anlässlich einer Prüfung durch die Außen- und Betriebsprüfung/Zoll nicht in allen Fälle... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E0220200032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/05 Sonstiges Zollrecht
Norm: 31992R2913 ZK 1992 Art244;AEG 1994 §1 Abs5;BAO §212a;EURallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/17/0227 E 27. September 1999 VwSlg 7443 F/1999 RS 1 Stammrechtssatz Auf Grund der nationalen Bestimmung des § 1 Abs 5 AEG 1994 ist im Aussetzungsverfahren betreffend Rückforderung von Ausfuhrerstat... mehr lesen...
Mit ihren vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheiden wies die belangte Behörde die Berufungen des Beschwerdeführers betreffend die Vorschreibung von Gebühren und Erhöhungen bzw. Anträge auf Aussetzung nach § 212a BAO als unbegründet ab. Mit ihren vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheiden wies die belangte Behörde die Berufungen des Beschwerdeführers betreffend die Vorschreibung von Gebühren und Erhöhungen bzw. Anträge auf Aussetzung nach Paragraph 212 a, ... mehr lesen...
1.1. Mit fünf Bescheiden des Vorstandes für den Geschäftsbereich I der Agrarmarkt Austria vom 5. Februar 2004 wurden den beschwerdeführenden Parteien jeweils Agrarmarketingbeiträge vorgeschrieben. Diese Vorschreibungen betrafen in allen Fällen Bemessungszeiträume bis Oktober 2003, wobei die Vorschreibung in den einzelnen Fällen unterschiedliche Monate betraf (ab Oktober 2002 zur hg. Zl. 2005/17/0013, beginnend mit Jänner 2003, Februar 2003, April 2003 und Mai 2003 in den anderen Ve... mehr lesen...
Mit Bescheid des Vorstands für den Geschäftsbereich I der Agrarmarkt Austria vom 1. Juli 2004 wurden der Beschwerdeführerin Agrarmarketingbeiträge in der Höhe von EUR 92.813,41 zuzüglich eines Erhöhungsbeitrages von EUR 9.281,34 vorgeschrieben. Unstrittig betrifft diese Vorschreibung Bemessungszeiträume zwischen November 2002 und April 2004. Mit Bescheid des Vorstands für den Geschäftsbereich römisch eins der Agrarmarkt Austria vom 1. Juli 2004 wurden der Beschwerdeführerin Agrarma... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a;BAO §90;BAO §93 Abs2;BAO §93 Abs3 lita;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2005/17/0014
2005/17/0018
2005/17/0019
2005/17/0020 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/17/0238 E 25. April 2005 RS 1 Stammrechtssatz Bei der unter diesem Spruchpunk... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a;BAO §90;BAO §93 Abs2;BAO §93 Abs3 lita;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/17/0238 E 25. April 2005 RS 1 Stammrechtssatz Bei der unter diesem Spruchpunkt getroffenen Erledigung (Abweisung des im Berufungsverfahren gestellten Beweisantrages auf Beischaffung der in Rede stehenden Akten sowie auf Gewähru... mehr lesen...
Im Unternehmen des Beschwerdeführers, der als Einzelunternehmer einen Handel mit Kraftfahrzeugen betreibt, fand eine die Jahre 1995 bis 1999 umfassende abgabenbehördliche Prüfung statt, in deren Ergebnis Abgabenbescheide ergingen, gegen welche der Beschwerdeführer Berufungen erhob, die er mit Anträgen auf Aussetzung der Einhebung der vom Streit betroffenen Abgaben verband. Ob die belangte Behörde mit ihrer im angefochtenen Bescheid getroffenen Entscheidung, den vom Beschwerdefü... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwal... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwal... mehr lesen...