Index: E1EE3L E09301000E6J10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz59/04 EU - EWR
Norm: BAO §205 BAO §205a BAO §212a ErstattungsV abziehbare Vorsteuern ausländischer Unternehmer 1995 UStG 1994 §16 UStG 1994 §21 Abs1 VwGG §38b 12010E267 AEUV Art26732006L0112 Mehrwertsteuersystem-RL Art18332006L0112 Mehrwertsteuersystem-RL Art90 Abs132008L0009 Mehrwertsteuererstattung-RL Art2761981CJ0283 CILFIT und Lanifi... mehr lesen...
1 A. Sachverhalt und bisheriges Verfahren: 2 1. Die Revisionssache Ro 2017/15/0035 3 Der in Österreich ansässige Revisionswerber machte in seiner Umsatzsteuervoranmeldung für August 2007 am 13. September 2007 einen Überschuss an Vorsteuern in Höhe von 60.689,28 € geltend. 4 Das Finanzamt verbuchte diesen Überschuss zunächst nicht am Steuerkonto des Revisionswerbers, sondern führte eine Umsatzsteuerprüfung durch. Es entstand dabei ein Streit über das Ausmaß des Vorsteuerabzugs a... mehr lesen...
1 Mit Erkenntnis vom 31. Juli 2017 wies das Bundesfinanzgericht die (als Beschwerde zu behandelnde) Berufung der Revisionswerberin gegen den Bescheid des Finanzamts vom 30. November 2009 betreffend die Vorschreibung der Grunderwerbsteuer ab. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof erklärte das Bundesfinanzgericht für zulässig. 2 Mit E-Mail vom 15. September 2017 übermittelte die die Revisionswerberin vertretende Rechtsanwälte GmbH (im Folgenden: Rechtsvertreterin) dem Bu... mehr lesen...
Index: 14/01 Verwaltungsorganisation32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;BFGG 2014 §24 Abs1;
Rechtssatz: Der gegenständliche Fall betrifft die Revisionseinbringung beim Bundesfinanzgericht. Das BFGG enthält keine Regelung betreffend die Einbringung, insbesondere die elektronische Einbringung von Eingaben beim Bundesfinanzgericht. Im der Revision vorangegangenen Beschwerdeverfahren war die... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: ALSAG 1989 §10;ALSAG 1989 §3 Abs1 Z1; BAO §212a; BAO § 212a heute BAO § 212a gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 212a gültig von 01.09.2019 bis 31.12.2022 zulet... mehr lesen...
1 Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß § 30 Abs. 2 VwGG auf Antrag des Revisionswerbers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung der berührten Interessen und Interessen anderer Parteien mit dem Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses oder mit der Ausübung der durch das angefochtene Erkenntnis eingeräumten Berechtigung für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wä... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §205a; BAO §212a; BAO § 205a heute BAO § 205a gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 205a gültig von 01.09.2019 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2019 ... mehr lesen...
1 Mit den angefochtenen Erkenntnissen wies das Landesverwaltungsgericht Burgenland die Anträge der Revisionswerberin auf bescheidmäßige Vorschreibung der Wasserabgaben für bestimmte Zeiträume und bestimmte Grundstücke mit der Begründung: ab, dass gemäß § 32 des Gesetzes vom 27. September 2007 über den Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland, LGBl. Nr. 73/2007, (in der Folge kurz: WLV-G) der Anspruch auf die Wasserbezugsgebühr und die Grundgebühr mit dem durch den Verband herzuste... mehr lesen...
Index: L69301 Wasserversorgung Burgenland10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO B-VG Art116a Abs1 Z2WLVG Bgld Nord 2007 §1 Abs4WLVG Bgld Nord 2007 §18WLVG Bgld Nord 2007 §33 Abs3 idF 2010/010 B-VG Art. 116a heute B-VG Art. 116a gültig ab 01.10.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 60/2011... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a; VwGG §34 Abs1; BAO § 212a heute BAO § 212a gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 212a gültig von 01.09.2019 bis 31.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a; BAO § 212a heute BAO § 212a gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 212a gültig von 01.09.2019 bis 31.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2019 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a; BAO §217; BAO § 212a heute BAO § 212a gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 212a gültig von 01.09.2019 bis 31.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2019 ... mehr lesen...
1.1. Der Bürgermeister der Gemeinde A setzte mit Bescheiden vom 20. April, 19. Mai, 17. Juni und 27. September 2011 die von einer (näher bezeichneten) GmbH, deren Gesamtrechtsnachfolgerin die Beschwerdeführerin ist, nach dem Vorarlberger Kriegsopferabgabegesetz (im Folgenden kurz: KOAbG) zu entrichtende Kriegsopferabgabe für das Aufstellen bzw den Betrieb eines Wettterminals im Zeitraum März bis August 2011 mit EUR 700,-- monatlich zuzüglich 2 % Säumniszuschlag fest. Dem ging jew... mehr lesen...
1. Mit Bescheid vom 6. April 2011 eines Organs der Agrarmarkt Austria (in der Folge: AMA) wurden dem Beschwerdeführer Agrarmarketingbeiträge in der Höhe von EUR 7.058,17 vorgeschrieben. Der Bescheid wurde mittels Rückscheinbriefes (RSb) zugestellt und von einem Organ der Österreichischen Post AG am 8. April 2011 an der Abgabestelle an einen Mitbewohner übergeben. Mit Schreiben vom 25. Juli 2011 stellte der Beschwerdeführer 1. einen Antrag auf Wiedereinsetzung in ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;VwRallg;
Rechtssatz: Die Umdeutung klar formulierter Anträge kommt (auch) im Bereich des Verfahrens nach der BAO nicht in Betracht. Schlagworte Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden
und von Parteierklärungen VwRallg9/1 European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 7. Juni 2011 zog der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde den Beschwerdeführer zur Haftung für die Gästetaxe des Zeitraums 3. April 2009 bis 31. Dezember 2010 in der Höhe von insgesamt EUR 3.232,79 heran. Begründend führte er aus, der Beschwerdeführer vermiete das im Gemeindegebiet gelegene Ferienhaus "X Hütte" tage- oder auch wochenweise als Unterkunft für Erholungs- bzw Ferienzwecke und sei als Unterkunftgeber gemäß § 17 Abs 4 Vorarlberger Tourismusgese... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 5. April 2013 zog die Abgabenberufungskommission der mitbeteiligten Gemeinde im Instanzenzug den Revisionswerber für den Zeitraum 1. März bis 31. Dezember 2012 zur Haftung für die Gästetaxe nach dem Vorarlberger Tourismusgesetz (in Folge: Vlbg TourismusG) in der Höhe von EUR 945,40 heran. 2 Mit einem weiteren Bescheid vom 5. April 2013 schrieb die Abgabenberufungskommission der mitbeteiligten Gemeinde dem Revisionswerber im Instanzenzug Tourismusbeitrag fü... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/03 Steuern vom Vermögen40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AbgVRefG 2009;BAO; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
Ro 2014/17/0116 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2013/17/0589 E 20. April 2016 RS 2 Stammrechtssatz Die BAO enthält auch nach ihrer Novellierun... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Erkenntnis bestätigte das Landesverwaltungsgericht Kärnten den Bescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde F vom 25. November 2014, womit dieser im Instanzenzug gegenüber dem Revisionswerber Wasserbezugsgebühren für den Zeitraum vom 1. November 2010 bis zum 31. Dezember 2012 in näher angeführter Höhe vorgeschrieben hatte. Das Verwaltungsgericht sprach aus, dass eine Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei. Mit dem angefochtenen Erkenntnis bestätigte ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §861;BAO;VwRallg; ABGB § 861 heute ABGB § 861 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sin... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a; B-VG Art133 Abs4; VwGG §34 Abs1; BAO § 212a heute BAO § 212a gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 212a gültig von 01.09.201... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen wurde der Revisionswerber als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der P GmbH in W in Spruchpunkt 1) einer näher ausgeführten Übertretung gemäß § 52 Abs. 1 Z. 1 erstes Tatbild Glücksspielgesetz (GSpG), in Spruchpunkt 2) dreier näher ausgeführten Übertretungen gemäß § 52 Abs. 1 Z. 1 viertes Tatbild GSpG schuldig erkannt. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Gries... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 10. Juli 2014 stellte die Revisionswerberin an das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel einen Antrag auf Nachsicht näher beschriebener Abgaben (Rechtsgebühr samt Nebenansprüchen). Das Finanzamt wies diesen Antrag mit Bescheid vom 16. Dezember 2014 ab. Mit Schriftsatz vom 21. Jänner 2015 erhob die Revisionswerberin dagegen Beschwerde und stellte gleichzeitig den Antrag auf Aussetzung der Einhebung der Abgaben, deren Nachsicht sie begehrt hatte. Das... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs7; AVG §68;BAO; VwGG §34 Abs1;VwRallg; AVG § 68 heute AVG § 68 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 AVG § 68 g... mehr lesen...
Die Revisionswerberin (eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung) beantragte mit Schreiben vom 17. Juni 2013 an die Bundesministerin für Finanzen, die Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 1994 und 1995 "gemäß § 68 AVG ersatzlos als nichtig aufzuheben". Die Revisionswerberin (eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung) beantragte mit Schreiben vom 17. Juni 2013 an die Bundesministerin für Finanzen, die Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 1994 und 1995 "gemäß Paragraph 68, AVG ersatzlo... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;BAO; GEG §6; GEG § 6 heute GEG § 6 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 GEG § 6 gültig von 01.01.2017 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durc... mehr lesen...
Am 29. Oktober 2012 brachte der Beschwerdeführer, vertreten durch seinen Bevollmächtigten, im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs eine Mahnklage gegen zwei beklagte Parteien über den Betrag von EUR 4.440,-- s.A. beim Bezirksgericht K ein, wofür die Pauschalgebühr nach TP 1 GGG EUR 313,50 betrug. Die Buchhaltungsagentur des Bundes verständigte das Bezirksgericht K mit Schreiben vom 16. November 2012 davon, dass die Gerichtsgebühr nicht habe eingezogen werden können. Aus den angeschl... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 4. März 2011 schrieb das Zollamt Graz den Beschwerdeführern einen Altlastenbeitrag für das 4. Quartal 2003 zur Zahlung vor. Die dagegen erhobene Berufung vom 31. März 2011 verbanden die Beschwerdeführer mit einem Antrag auf Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO. Mit Berufungsvorentscheidung vom 19. April 2011 wurde der Berufung teilweise stattgegeben und die Abgabe mit einem geringeren Betrag neu festgesetzt. Dagegen erhoben die Beschwerdeführer mit Eingabe vom 1... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a; BAO §80; BAO §9; BAO § 212a heute BAO § 212a gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 212a gültig von 01.09.2019 bis 31.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2019 ... mehr lesen...
Mit sechs Bescheiden vom 22. Oktober 2009 zog das revisionswerbende Finanzamt die E GmbH in Wien für den Zeitraum 2004 bis 2006 zur Haftung für Lohnsteuer heran und schrieb ihr für denselben Zeitraum Dienstgeberbeiträge und Zuschläge dazu samt Säumniszuschlägen vor. Die E GmbH erhob dagegen Berufung und beantragte nach einer Berufungsvorentscheidung des Finanzamts vom 12. April 2012 mit Schriftsatz vom 23. August 2012 die Vorlage der Berufung. Im März 2014 lud das Bundesfinanzgericht... mehr lesen...