Rechtssatz: Stattgebung - Umsatzsteuer 1997 bis 2002 - Der Gesetzgeber sieht mit der Bestimmung des § 212a BAO die Möglichkeit der Aussetzung der Einhebung von Abgaben für die Dauer des Berufungsverfahrens vor, wobei die Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben der Zuerkennung der Aussetzung grundsätzlich nicht entgegensteht (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar2, § 212a Tz 18). Aus der dieser Regelung des § 212a BAO zugrundliegenden Wertungsentscheidung des Gesetzgebers ist für das verwaltungsg... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §212a;UStG 1994;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2005/15/0001 B 28. April 2005 RS 2 Stammrechtssatz Stattgebung - Umsatzsteuer 1997 bis 2002 - Der Gesetzgeber sieht mit der Bestimmung des § 212a BAO die Möglichkeit der Aussetzung der Einhebung von Abgaben für die Dauer des Berufungs... mehr lesen...
Mit Bescheid des Vorstands für den Geschäftsbereich I der Agrarmarkt Austria vom 5. Februar 2004 wurden der Beschwerdeführerin Agrarmarketingbeiträge in der Höhe von EUR 123.021,01 vorgeschrieben. Unstrittig betrifft diese Vorschreibung Bemessungszeiträume zwischen April 2002 und Oktober 2003. Mit Bescheid des Vorstands für den Geschäftsbereich römisch eins der Agrarmarkt Austria vom 5. Februar 2004 wurden der Beschwerdeführerin Agrarmarketingbeiträge in der Höhe von EUR 123.021,01... mehr lesen...
Allen beschwerdeführenden Parteien wurden Agrarmarketingbeiträge für die oben genannten Zeiträume mit Bescheiden des Vorstandes für den Geschäftsbereich I der Agrarmarkt Austria vorgeschrieben; alle beschwerdeführenden Parteien haben dagegen Berufung erhoben und gemäß § 212a BAO die Aussetzung der Einhebung beantragt. Allen beschwerdeführenden Parteien wurden Agrarmarketingbeiträge für die oben genannten Zeiträume mit Bescheiden des Vorstandes für den Geschäftsbereich römisch eins ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Vorstands für den Geschäftsbereich I der Agrarmarkt Austria vom 5. Februar 2004 wurden dem Beschwerdeführer Agrarmarketingbeiträge in der Höhe von EUR 21.385,48 vorgeschrieben. Unstreitig betrifft diese Vorschreibung Bemessungszeiträume zwischen Mai 2003 und Oktober 2003. Mit Bescheid des Vorstands für den Geschäftsbereich römisch eins der Agrarmarkt Austria vom 5. Februar 2004 wurden dem Beschwerdeführer Agrarmarketingbeiträge in der Höhe von EUR 21.385,48 vorgesc... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei der unter diesem Spruchpunkt getroffenen Erledigung (Abweisung des im Berufungsverfahren gestellten Beweisantrages auf Beischaffung der in Rede stehenden Akten sowie auf Gewährung von Einsicht in dieselben) handelt es sich um eine prozessleitende, nicht als selbstständig anfechtbare Entscheidung aufzufassende Verfügung, zumal die belangte Behörde in der
Begründung: des angefochtenen Bescheides zum Ausdruck bringt, dass lediglich die Beischaffung und Einsichtsgewährung für da... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a;BAO §90;BAO §93 Abs2;BAO §93 Abs3 lita;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/17/0238 E 25. April 2005 RS 1 Stammrechtssatz Bei der unter diesem Spruchpunkt getroffenen Erledigung (Abweisung des im Berufungsverfahren gestellten Beweisantrages auf Beischaffung der in Rede stehenden Akten sowie auf Gewähru... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a;BAO §90;BAO §93 Abs2;BAO §93 Abs3 lita;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2005/17/0016
2005/17/0017
2005/17/0021
2005/17/0022
2005/17/0023 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/17/0238 E 25. April 2005 RS 1 Stammrechtssatz Bei der unter dies... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheiden des Vorstands für den Geschäftsbereich I der Agrarmarkt Austria vom 12. Dezember 2003 und vom 5. Februar 2004 wurden der beschwerdeführenden Partei Agrarmarketingbeiträge in der Höhe von EUR 567.860,77 bzw. EUR 157.922,65 vorgeschrieben. 1.1. Mit Bescheiden des Vorstands für den Geschäftsbereich römisch eins der Agrarmarkt Austria vom 12. Dezember 2003 und vom 5. Februar 2004 wurden der beschwerdeführenden Partei Agrarmarketingbeiträge in der Höhe von EUR 567.860,... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a;
Rechtssatz: Ungeachtet der Frage, ob eine Abweisung eines Antrags nach § 212a BAO nur bei "offenkundiger Erfolglosigkeit" (im Sinn von offenkundiger Aussichtslosigkeit) in Betracht kommt (idS E 17. Mai 2001, Zl. 2000/16/0383, unter Berufung auf Stoll, BAO, 2273; ähnlich E 31. August 2000, Zl. 98/16/0296, in einem die Getränkesteuer betreffenden... mehr lesen...
I. römisch eins. 1.1. Mit Wirksamkeit ab 1. April 1995 wurde dem Beschwerdeführer mit Mitteilung der Agrarmarkt Austria eine Direktverkaufs-Referenzmenge von 51.533 kg Milch und Milcherzeugnisse provisorisch zugeteilt. 1.2. Mit Wirksamkeit ab 1. April 1996 wurde dem Beschwerdeführer mit Mitteilung der Agrarmarkt Austria eine Direktverkaufs-Referenzmenge von 51.533 kg endgültig zugeteilt. 1.3. Mit Wirksamkeit ab 1. April 1996 wurde dem Beschwerdeführer weiters mit Mi... mehr lesen...
Index: E3R E0360560032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht55 Wirtschaftslenkung
Norm: 31992R3950 ZusatzabgabeV Milchsektor Art4 Abs2;BAO;MOG MilchGarantiemengenV 1995 §28 Abs2 idF 1995/857;MOG MilchGarantiemengenV 1995 §33 idF 1997/II/113;
Rechtssatz: Im Verfahren über die Zuteilung von Milch-Referenzmengen oder betreffend Anträge zur Umwandlung einer Direktverkaufs-Referenzmenge in eine Anlieferungs-Refer... mehr lesen...
1.1. Der Beschwerdeführer verfügte im Zwölfmonatszeitraum 2000/2001 zum Stichtag 31. März 2001 über eine endgültig zugeteilte Direktverkaufs-Referenzmenge in der Höhe von 61.781 kg (und einen Anteil von 28.837 kg Direktverkaufs-Referenzmenge, der in eine Anlieferungs-Referenzmenge umgewandelt war). In der Meldung des Direktverkaufs für den Zeitraum 1. April 2000 bis 31. März 2001 gab der Beschwerdeführer die Abgabe von Milch/Milchprodukten an Letztverbraucher im Ausmaß von 309 kg an. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren55 Wirtschaftslenkung
Norm: AVG;BAO;MOG MilchGarantiemengenV 1999 §33a Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Die Grundsätze des AVG und der BAO schließen eine Verfahrensregelung nicht aus, die die Berufung auf höhere Gewalt oder andere besondere Umstände des Einzelfalles zur Vermeidung des Eintritts einer Rechtsfolge ... mehr lesen...
Mit Bescheiden des Zollamtes Salzburg/Erstattungen wurden der Beschwerdeführerin in den Jahren 1999 und 2000 in einer Reihe von Fällen Ausfuhrerstattungen für die Ausfuhr von Fleisch von Hausschweinen nach Russland gewährt. Mit weiteren Bescheiden forderte das Zollamt Salzburg/Erstattungen von der Beschwerdeführerin Teile der mit Bescheid gewährten Ausfuhrerstattungen zurück, schrieb jeweils eine Sanktion vor und setzte Zinsen betragsmäßig fest. Mit Berufungsvorentscheidunge... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E0220200032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: 31992R2913 ZK 1992 Art244;BAO §212a;EURallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2004/16/0048
Rechtssatz: Dem Gesetz ist nicht zu entnehmen, dass die Erledigung eines Antrages auf Aussetzung der Vollziehung nur bis zur Bekanntgabe der Entscheidung über die m... mehr lesen...
Die Rechtsvorgängerin der Beschwerdeführerin war Empfängerin von in der am 30. Oktober 1995 beim Hauptzollamt Wien eingereichten Anmeldung erklärten "833 Karton Grillenten gefroren gewürzt" mit der Warennummer 1602 3990. Diese Ware wurde antragsgemäß in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt. Die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland, Technische Untersuchungsanstalt (TUA), gab nach Untersuchung von aus dieser Warensendung gezogenen Mustern folgende... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 12. März 2002 erhob der Beschwerdeführer Berufung gegen den Bescheid des Hauptzollamtes Linz vom 4. Februar 2002 und stellte den Antrag auf "Aussetzung der Abgabeneinhebung" gemäß § 212a BAO und Art. 244 Zollkodex (ZK). Hinsichtlich des Antrages auf "Aussetzung der Abgabeneinhebung" brachte der Beschwerdeführer vor, die Berufung sei erfolgversprechend. Es werde ausdrücklich darauf verwiesen, dass entgegen bestehender Irrmeinungen § 212a BAO neben Art. 244 Abs. 3 ZK... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E0220200032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: 31992R2913 ZK 1992 Art244;BAO §119 Abs1;BAO §212a;EURallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/17/0227 E 27. September 1999 RS 5 Stammrechtssatz Bei der Aussetzung der Vollziehung nach Art 244 ZK 1992 handelt es sich, wie bei der Aussetzung der Einhebung nach § 212a BAO, um eine begünstigende Bestimmung. Der Abgabepfli... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E0220200032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: 31992R2913 ZK 1992 Art244;BAO §119 Abs1;BAO §212a;EURallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/17/0227 E 27. September 1999 RS 5 Stammrechtssatz Bei der Aussetzung der Vollziehung nach Art 244 ZK 1992 handelt es sich, wie bei der Aussetzung der Einhebung nach § 212a BAO, um eine begünstigende Bestimmung. Der Abgabepfli... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE1EE3R E0220200032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz35/02 Zollgesetz59/04 EU - EWR
Norm: 11997E249 EG Art249;31992R2913 ZK 1992 Art244;31992R2913 ZK 1992 Art245;BAO §212a;EURallg;UStG 1994 §26;ZollRDG 1994 §2 Abs1;
Rechtssatz: Im Aussetzungsverfahren betreffend Eingangsabgaben ist, - sachlich durchaus gerechtfertigt - einschließlich der EUSt, Art. 24... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E0220200032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: 31992R2913 ZK 1992 Art244;31992R2913 ZK 1992 Art245;BAO §212a;EURallg;ZollRDG 1994 §2 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/17/0227 E 27. September 1999 RS 3 Stammrechtssatz Nach Art 245 ZK 1992 werden die Einzelheiten des Rechtsbehelfsverfahrens von den Mitgliedstaaten erlassen. Es sind somit die n... mehr lesen...
Wie der Beschwerdeschrift und dem ihr beiliegenden angefochtenen Bescheid entnommen werden kann, war der Beschwerdeführer handelsrechtlicher Geschäftsführer der S GmbH, die laut Firmenbuch am 8. Februar 2001 von Amts wegen gelöscht wurde. Zuvor hatte das Landesgericht Linz mit Beschluss vom 28. Oktober 1998 einen Konkursantrag mangels Vermögens abgewiesen. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug gemäß § 9 Abs. 1 iVm § 80 BAO zur Haftung für ausha... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a;BAO §245 Abs3;BAO §248;BAO §254;VwRallg;
Rechtssatz: Berufungen gegen den "Grundlagenbescheid", gleichgültig, ob vom Primärschuldner oder vom Haftungsschuldner eingebracht, berühren die Wirkungen dieses Bescheides nicht. Dies gilt umso mehr für Anträge auf Fristerstreckung zur Einbringung einer Berufung. Die Bestim... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte erwarb 1994 ein Immobilienobjekt zum Zwecke der Vermietung. Er tätigte Herstellungsaufwendungen in Form von Assanierungsaufwendungen nach dem Stadterneuerungsgesetz und machte die Abschreibung nach § 28 Abs 3 EStG 1988 in Form von Fünfzehntel-Beträgen geltend. Bei der Veranlagung 1996 anerkannte das Finanzamt die Abschreibung in Form von Fünfzehntel-Beträge nicht und berücksichtigte lediglich die AfA nach § 16 Abs 1 Z 8 EStG. Zur Begründung: führte es aus, mit dem Str... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH wurde mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 19. März 1996 gemäß § 13 Abs 4 des Wiener Vergnügungssteuergesetzes 1987, LGBl 43/1987 - VGSG, und der §§ 2 und 5 der Wiener Abgabenordnung, LGBl 21/1962 - WAO zur Haftung für Vergnügungssteuer des OR im Ausmaß von 54.905 S herangezogen. Als Empfängerin des Bescheides ist die Beschwerdeführerin benannt. Die Beschwerdeführerin brachte gegen den Haftungsbescheid die Berufung vom 26. März 1996 ein. ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a;BAO §254;LAO Wr 1962 §160a;LAO Wr 1962 §198;VwRallg;
Rechtssatz: Um dem rechtsstaatlichen Prinzip gerecht zu werden, müssen Rechtsschutzeinrichtungen ein bestimmtes Mindestmaß an faktischer Effizienz für den Rechtsschutzwerber aufweisen. Nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a;BAO §293b;B-VG Art140;B-VG Art144;VwRallg;
Rechtssatz: Die Abgabenbehörde ist zum Vollzug von ordnungsgemäß kundgemachten Gesetzen verpflichtet. Die bloße Möglichkeit der Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes ändert daran nichts. Selbst wenn sich die verfassungsrechtlichen Bedenk... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erhielt für im Jahre 1996 aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft ausgeführte Rinder die damals beantragten Ausfuhrerstattungen. Mit mehreren Bescheiden vom 4. bis 24. Mai 2000 forderte das Zollamt Salzburg/Erstattungen die bezahlten Ausfuhrerstattungen zurück. Mit Bescheid vom 10. Mai 2001 wies das Zollamt Salzburg/Erstattungen die Anträge des Beschwerdeführers auf Aussetzung der Vollziehung des Rückforderungsbescheides gemäß Art. 244 ZK iVm § 212a BAO... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 29. Jänner 2002 berichtigte das Hauptzollamt Linz gemäß Art. 220 Abs. 1 Zollkodex (ZK) nachträglich bestimmte näher bezeichnete buchmäßige Erfassungen und forderte vom Beschwerdeführer den Zollbetrag von EUR 46.107,57 nach. Dieser Bescheid enthielt folgende Zahlungsaufforderung: "Der Abgabenbetrag in Höhe von Euro 46.107,57 ist gemäß Art. 222 Abs. 1 lit. a) Zollkodex in Verbindung mit § 122 Abs. 2 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG), BGBl. Nr. 659/1994... mehr lesen...