RS Vwgh 2002/10/16 99/13/0065

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Veröffentlicht am 16.10.2002
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §212a;

Rechtssatz

Die Abgabenbezogenheit der Aussetzung der Einhebung erlaubt es nicht, die infolge Herabsetzung einer Abgabenschuld entstehende Gutschrift rückwirkend bei der Berechnung der Aussetzungszinsen für eine andere Abgabenschuld zu berücksichtigen (Hinweis E 25.6.1997, 94/15/0167; E 31.7.2002, 2002/13/0078).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999130065.X04

Im RIS seit

05.02.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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