Der Beschwerdeführer war bis zum Jahr 1988 Gebrauchtwagenhändler, wobei er seinen Gewinn gemäß § 4 Abs 1 EStG 1972 ermittelte. In der Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1982 bis 1986 machte der Beschwerdeführer die aus den Jahren 1980 und 1982 stammenden Verluste gemäß § 18 Abs 1 Z 4 EStG 1972 geltend. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid verweigerte die belangte Behörde den Abzug der geltend gemachten Beträge mit der Begründung: , di... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer waren seit 7. Oktober 1988 Geschäftsführer der B-GmbH (in der Folge: GmbH) mit jeweils selbständiger Vertretungsbefugnis. Am 19. Jänner 1989 wurde der Konkurs über das Vermögen der GmbH eröffnet. Am 10. Oktober 1990 wurde der Konkurs nach Verteilung des Massevermögens aufgehoben. Mit den im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheiden wurden die Beschwerdeführer jeweils für Abgabenschulden der GmbH von 91.988 S als Haftungspflichtige in Anspruch genom... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof10/10 Grundrechte19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB;BAO;MRK;StGG;VwGG §28 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/12 91/14/0018 5 (hier nur wahllose Aufzählung von Bestimmungen der MRK, des StGG, des ABGB und der BAO) Stammr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB;BAO;MRK;VwGG §28 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/14/0126 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/12 91/14/0018 5 (hier nur wahllose Aufz... mehr lesen...
Der im Spruch: zitierte Antrag, die Einbringung bestimmter Abgaben auszusetzen, stützt sich auf keine gesetzlichen Bestimmungen. Er kann daher nur seinem Inhalt nach gedeutet werden. Eine Aussetzung der Einhebung von Abgaben, wie sie § 212a BAO während eines abgabenbehördlichen Rechtsmittelverfahrens vorsieht, ist dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren fremd. Sollte dem Antragsteller eine derartige Maßnahme vorschweben, so wäre sein Antrag als unzulässig zurückzuweisen. Sollte der ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a;VwGG §30 Abs2;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Gewerbesteuer 1988-1990 - Der Antrag, die Einbringung bestimmter Abgaben auszusetzen, stützt sich auf keine gesetzlichen Bestimmungen. Er kann daher nur seinem Inhalt nach gedeutet werde... mehr lesen...
Mit Bescheid des Finanzamtes vom 21. September 1992 wurden Anträge der Beschwerdeführerin, die Einhebung fälliger Abgaben (Kapitalertragsteuer 1988 und 1989, Umsatzsteuer 1988 bis 1990, Gewerbesteuer 1988 und 1989, Körperschaftsteuer 1988 und 1989) in der Höhe von insgesamt S 2,309.170,-- gemäß § 212a BAO auszusetzen, zurückgewiesen, weil sie keine Darstellung der Ermittlung der für die Aussetzung in Betracht kommenden Abgabenbeträge enthielten. Im (vorgedruckten) Text des Bescheides ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a;BAO §218 Abs4;BAO §218 Abs5;BAO §230 Abs7;B-VG Art7 Abs1;
Rechtssatz: Die Wirkungen eines (im Sinne des § 218 Abs 4 BAO zeitgerecht eingebrachten) Aussetzungsantrages, dem nicht stattgegeben wurde, beschränken sich auf die Hemmung der Vollstreckbarkeit BIS ZUR ERLEDIGUNG DES ANTRAGES (vgl § 230 Abs 6 BAO) und... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde den Anträgen des Beschwerdeführers 1) auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in einer Abgabenangelegenheit, 2) auf Wiederaufnahme eines Abgabenverfahrens und 3) auf Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO im Instanzenzug nicht stattgegeben. Mit der gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde verbindet der Beschwerdeführer den Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung. Einen "unverhäl... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Wiederaufnahme des Verfahrens und Aussetzung der Einhebung - Mit dem Antrag auf Aussetzung der Einhebung, den die belangte Behörde im weiteren Spruchteil des angefochtenen Bescheides abgewiesen hat, erstrebte der Bf eine nach dem Gese... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 24. Jänner 1990 setzte der Magistrat der Stadt Wien, MA 4/4, gegenüber der Beschwerdeführerin "gemäß § 41 Abs. 1 und 2 und § 42 des Wiener Garagengesetzes vom 27. September 1957, LGBl. für Wien Nr. 22, in der derzeit geltenden Fassung, in Verbindung mit § 2 der Verordnung der Wiener Landesregierung vom 11. Februar 1975, LGBl. für Wien Nr. 9, ... auf Grund der Feststellungen des Bescheides der Magistratsabteilung 37 vom 1.12.1989" die Ausgleichsabgabe in Höhe von S 200... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a;LAO Wr 1962 §160a;
Rechtssatz: Aussetzungsanträge können frühestens gleichzeitig mit der maßgeblichen Berufung eingebracht werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1992170152.X02 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid entsprach die belangte Behörde gemäß Art. 11 des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen vom 4. Oktober 1954, BGBl. 1955/249 (im folgenden kurz: Vertrag) dem Ersuchen der Oberfinanzdirektion München, den in der Rückstandsanzeige des Zentralfinanzamtes München vom 10. Oktober 1991, AZ StNr. 802/50268 angeführten Abgabenrückstand des Besc... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht39/06 Rechtshilfe Amtshilfe
Norm: BAO §212a;BAO §291;B-VG Art103 Abs4;Rechtsschutz Rechtshilfe Abgabensachen BRD 1955 Art11 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Hinsichtlich der Rüge des Beschwerdeführers, ihm stehe gegen den angefochtenen Bescheid kein ordentliches Rechtsmittel und damit auch nicht das Re... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Bundeshauptstadt Wien vom 10. Oktober 1991 wurde die Beschwerdeführerin als Haftpflichtige zur Zahlung der für die Zeit von Jänner 1989 bis Oktober 1989 im Betrieb in W, H-Gasse, entstandenen Getränkesteuerschuld der ehemaligen Pächterin, der N-GesmbH., im Betrag von S 56.905,-- (einschließlich Nebenansprüchen) herangezogen. In der dagegen erhobenen Berufung brachte die Beschwerdeführerin vor, sie sei in einem Pensionistenheim untergebracht... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a;LAO Wr 1962 §160a;
Rechtssatz: Die Frage, ob eine Berufung iSd § 160a Wr LAO (§ 212a BAO) wenig erfolgversprechend ist, muß nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der Entscheidung über den Aussetzungsantrag geprüft werden; bei dieser Beurteilung ist insbesondere auch auf die jeweils herrschende (insbesondere publizierte) R... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin gab in ihrem mit der Beschwerde verbundenen Aufschiebungsantrag an, sie sei finanziell solid; sie führe Jahr für Jahr Steuern und Abgaben in mehrstelliger Millionenhöhe ab. Eine Gefährdung der Einbringlichkeit von S 24,031.906,-- sei nach menschlichem Ermessen ausgeschlossen. Ohne die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung würde die Beschwerdeführerin einen unwiederbringlichen Schaden erleiden, weil ihr bis zur Rückerstattung der genannte Betrag nicht zur Entfal... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §212a;Sonderabgabe von Erdöl 1980;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Erdölsonderabgabe - Wenn die belBeh nur "Hinweise" auf die Einbringlichkeit vorfindet und deshalb eine Sicherheitsleistung verlangt, zu deren Auferlegung durch den VwGH keine gesetzliche Grundlage besteht, muß davon ausgegang... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das denselben Beschwerdeführer betreffende hg. Erkenntnis vom 10. Dezember 1991, 91/14/0183, sowie das darin genannte Erkenntnis vom selben Tag, 91/14/0164, verwiesen (vgl. zur Hauptsache das denselben Beschwerdeführer betreffende hg. Erkenntnis vom 14. Jänner 1992, 91/14/0185, und das darin genannte Erkenntnis vom 10. Dezember 1991, 91/14/0163). Auf Grund des erstgenannten Erkenntnisses gab die belangte Behörde mit Berufungsentschei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
92/14/0153 E 17. November 1992
Rechtssatz: Die Verbuchung einer allfälligen Gutschrift hat bereits aufgrund der Aussetzungsbewilligung zu erfolgen, ohne daß es hiefür eines weiteren Bescheides bedürfte. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:... mehr lesen...
Voraussetzung dafür, daß der Verwaltungsgerichtshof einer bei ihm erhobenen Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuerkennen kann, ist unter anderem nach § 30 Abs. 2 VwGG, daß mit dem Vollzug der angefochtenen Entscheidung für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes obliegt es dem Beschwerdeführer, der die Zuerkennung einer aufschiebenden Wirkung begehrt, schon in seinem Antrag die konkreten Tatums... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Gebühr für Abtretung eines Anteiles an einer GmbH - Das Vorliegen eines unverhältnismäßigen Nachteiles ist nicht schon dann gegeben, wenn die Finanzbehörde die Aussetzung der Einhebung der Abgabenschuld gemäß § 212 a BAO bewilligt hatte, sondern hängt davon ab, ob die Nich... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für das Jahr 1985 - Die bloße Behauptung, der Fremdenverkehr sei stark rückgängig und hätten die letzten beiden schneearmen Winter, aber auch die Saisonen 1990/91 sowie 1991/92 beträchtliche Verluste nach sich gezogen, sowi... mehr lesen...
Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß § 30 Abs 2 VwGG unter anderem davon abhängig, daß nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für die Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteiles aus einer Verpflichtung zu einer Geldleistung ist von den Beschwerdeführern durch ZIFFERNMÄßIGE ANGABEN über ihre Wirtschaftsverhältnisse zu konkretisieren (vgl den in der Sammlung der Entscheidungen... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 21. Dezember 1988 nahm das Finanzamt gegenüber der Beschwerdeführerin das Verfahren betreffend die Umsatzsteuer für 1985 gemäß § 303 Abs. 4 BAO wieder auf und erließ einen neuen Sachbescheid. Mit ihrer gegen den Sachbescheid erhobenen Berufung verband die Beschwerdeführerin den Antrag, (unter anderem) die Einhebung der Umsatzsteuer für 1985 gemäß § 212a BAO auszusetzen. Das Finanzamt wies den Aussetzungsantrag, soweit er die Umsatzsteuer für 1985 betraf, ab. Der gegen... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Nach der Rsp des VwGH (Hinweis B 10.4.1991, 91/15/0011) ist ein rechtliches Interesse des Besch an der Beseitigung eines Bescheides, mit dem die Aussetzung der Einhebung einer Abgabe gem § 212a BAO verweigert wurde, zu verneinen, sobald im Verfahren betreffend die Festsetzung d... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Ein (in der Folge als N bezeichneter) gemeinnütziger Bauträger im Sinne des § 4 GrEStG 1955 (in der Folge: GrEStG) hatte auf Grund des Kaufvertrages vom (2./)3. Dezember 1980 von einem Landwirt das Eigentum an einer bestimmten unbebauten Liegenschaft in Niederösterreich erworben und in der betreffenden gemäß § 18 GrEStG dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien (in der Folge: FA) erstatteten Ab... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;KO §110 Abs3;KO §46;KO §66;
Rechtssatz: Anhängige steuerrechtliche Verfahren werden durch die Konkurseröffnung nicht unterbrochen (Hinweis OGH 21.1.1959, 6 Ob 343/58; E 11.1.1957, 2041, 2042/54). Das Konkursgericht hat zu entscheiden, ob eine Abgabenforderung eine Masseforderung ist oder nicht. Der vom Abgabenpflichtigen als krypti... mehr lesen...
Der vorliegende Beschwerdefall ist sowohl hinsichtlich des Verwaltungsverfahrens, der Entscheidungsgründe: des angefochtenen Bescheides, des Verfahrens vor dem Verfassungsgerichtshof als auch der Beschwerdeausführungen dem Erkenntnis vom heutigen Tag, 91/14/0164, völlig gleichgelagert. Der Beschwerdeführer wird überdies im gegenständlichen Verfahren gegen die selbe belangte Behörde vom selben Rechtsfreund vertreten wie der Beschwerdeführer in der zur bereits erwähnten hg Zahl protokoll... mehr lesen...
Der vorliegende Beschwerdefall ist sowohl hinsichtlich des Verwaltungsverfahrens, der Entscheidungsgründe: des angefochtenen Bescheides, des Verfahrens vor dem Verfassungsgerichtshof als auch der Beschwerdeausführungen dem Erkenntnis vom heutigen Tag, 91/14/0164, völlig gleichgelagert. Der Beschwerdeführer wird überdies im gegenständlichen Verfahren gegen die selbe belangte Behörde vom selben Rechtsfreund vertreten wie der Beschwerdeführer in der zur bereits erwähnten hg Zahl protokoll... mehr lesen...