RS Vwgh 1991/3/21 AW 90/14/0038

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Veröffentlicht am 21.03.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §212a;
EStG 1972;
UStG 1972;
VwGG §30 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1990/06/01 AW 90/14/0014 2

Stammrechtssatz

Nichtstattgebung - Einkommensteuer - Stehen der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung zwingende öffentliche Interessen entgegen, ist eine Abwägung der Interessen nicht mehr vorzunehmen.

Schlagworte

Interessenabwägung Zwingende öffentliche Interessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:AW1990140038.A01

Im RIS seit

21.03.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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