RS Vwgh 1991/4/10 91/15/0011

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Veröffentlicht am 10.04.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §212a;
VwGG §34 Abs1;

Beachte

Siehe jedoch: 91/14/0164 E 10. Dezember 1991 RS 1; 93/17/0055 E 24. September 1993 RS 1;

Rechtssatz

Ein Bescheid, der eine beantragte Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO verweigert, kann ab dem Zeitpunkt, zu dem über die Berufung, von deren Erledigung die Höhe der Abgabe, deren Aussetzung beantragt wurde, unmittelbar oder mittelbar abhing, abgesprochen ist, den AbgPfl nicht mehr in subjektiven Rechten verletzen.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991150011.X04

Im RIS seit

10.04.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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