RS Vwgh 2003/6/23 2002/17/0281

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Veröffentlicht am 23.06.2003
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E3R E03605600
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

31992R3950 ZusatzabgabeV Milchsektor idF 31999R1256;
31999R1256 Nov-31992R3950;
BAO;

Rechtssatz

Die Nichteinhaltung festgesetzter Referenzmengen ist nach gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen, nämlich nach der Verordnung (EWG) Nr. 3950/92, betreffend die Erhebung einer Zusatzabgabe im Milchsektor, in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1256/1999 durch die Erhebung einer Zusatzabgabe sanktioniert. Das der Überproduktion entgegen wirkende Milch-Quotensystem ist also abgabenrechtlich gestaltet. Es kommt daher die Bundesabgabenordnung zur Anwendung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002170281.X05

Im RIS seit

01.08.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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