Entscheidungen zu § 4 Abs. 3 FSG

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Entscheidungen 1-24 von 24

TE UVS Tirol 2008/02/28 2008/13/0352-1

Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid ordnete die Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel an, der Berufungswerber habe innerhalb von vier Monaten, ab Zustellung des Bescheides, eine Nachschulung zu absolvieren. Sie begründete diese Maßnahme damit, dass im Fall, dass der Besitzer einer Lenkberechtigung innerhalb der Probezeit einen schweren Verstoß gemäß § 4 Abs 6 FSG begehe oder er gegen die Alkoholbestimmung des § 4 Abs 7 FSG verstoße, von der Behörde eine Nachschulung anzuordnen sei. Mit diese... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 28.02.2008

TE UVS Steiermark 2007/07/25 42.20-8/2007

Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde die Berufungswerberin verpflichtet, sich innerhalb von vier Monaten einer Nachschulung zu unterziehen. Diesem Bescheid lag zu Grunde, dass die Berufungswerberin mit Strafverfügung vom 26.01.2007 wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung der kundgemachten Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h im Ausmaß von 23 km/h bestraft wurde. In der dagegen erhobenen Berufung wird vorgebracht, dass zum damaligen Zeitpunkt nicht die Berufungswerberi... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 25.07.2007

RS UVS Steiermark 2007/07/25 42.20-8/2007

Rechtssatz: Gemäß § 4 Abs 6 Z 2 lit a iVm § 4 Abs 3 FSG ist eine Nachschulung anzuordnen, wenn der Inhaber eines Probeführerscheines eine mit technischen Hilfsmitteln festgestellte Überschreitung einer ziffernmäßig festgesetzten erlaubten Höchstgeschwindigkeit im Ausmaß von mehr als 20 km/h im Ortsgebiet begeht. Gleichzeitig verlängert sich die Probezeit um ein weiteres Jahr. Die Anlastung des gegenständlichen schweren Verstoßes und der Eintritt der angeführten Rechtsfolgen setzen somit vo... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 25.07.2007

TE UVS Steiermark 2007/05/21 42.6-7/2007

Mit dem im Spruch: genannten Bescheid wurde Herr O G H, wohnhaft in L 47, Lenkberechtigung: Gruppen/Klassen: AB, gemäß § 4 Abs 3 und Abs 6 FSG verpflichtet, eine Nachschulung zu absolvieren. Im Weiteren wurde ausgeführt, dass sich die Probezeit dadurch bis 11.03.2008 (Code 110.02) verlängert. Weiters wurde darauf verwiesen, dass, wenn dieser Anordnung nicht binnen vier Wochen Folge geleistet oder die Mitarbeit bei der Nachschulung unterlassen wird, die Lenkberechtigung gemäß § 24 Abs 3 FSG ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 21.05.2007

RS UVS Steiermark 2007/05/21 42.6-7/2007

Rechtssatz: Die Probezeit bedeutet nicht, dass der Inhaber der Lenkberechtigung während dieser Zeit als verkehrsunzuverlässig anzusehen ist (VwGH 14.3.2000, 99/11/0348, zu § 64a Abs 2 KFG). Diese Rechtslage ist auf den inhaltlich unveränderten § 4 Abs 3 FSG anzuwenden. Daher steht es auch mit dem Führerscheingesetz nicht im Einklang, wenn die Probezeit bei der Anordnung der Nachschulung wegen eines schweren Verstoßes innerhalb der Probezeit nicht nur gemäß § 4 Abs 3 FSG um ein Jahr verläng... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 21.05.2007

RS UVS Steiermark 2007/05/21 42.6-7/2007

Rechtssatz: Gemäß § 4 Abs 3 FSG verlängert sich die Probezeit mit der Anordnung der Nachschulung jeweils um ein weiteres Jahr. In diesem Sinne hat die Eintragung der Verlängerung der Probezeit in den Führerschein nur deklarative Wirkung, weshalb ein irrtümliches Unterbleiben dieser Eintragung die Verlängerung nicht verhindert. Schlagworte Probezeit Verlängerung Eintragung deklarativ mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 21.05.2007

RS UVS Vorarlberg 2007/05/04 411-026/07

Rechtssatz: Wenn zwischen dem Eintritt der Rechtskraft der Bestrafung und der Anordnung der Nachschulung ein Zeitraum von mehr als zwei Jahren liegt, kann von einer unverzüglichen Anordnung der Nachschulung nach Rechtskraft der Bestrafung nicht mehr gesprochen werden. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 04.05.2007

TE UVS Steiermark 2006/07/28 42.3-4/2008

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde eine Nachschulung auf ihre Kosten angeordnet und die Probezeit bis 23.01.2010 verlängert. Dies bezog sich auf die Klassen A, B, C, E und F der Lenkberechtigung. Die rechtzeitig eingebrachte Berufung bekämpft ausschließlich die Verlängerung der Probezeit wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung. Hiezu wird ausgeführt, dass dem Berufungswerber am 23. September 2005 die Lenkberechtigung für die Klassen A, B, C, E und F mit einer Probezeit bis 23. Septembe... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 28.07.2006

RS UVS Steiermark 2006/07/28 42.3-4/2008

Rechtssatz: Bei der Verlängerung der Probezeit um ein Jahr nach § 4 Abs 3 FSG ist die Dauer der Entziehung der Lenkberechtigung nicht dazuzurechnen. Daher hätte die Probezeit, die bei der Erteilung der Lenkberechtigung am 23.9.2005 bis zum 23.9.2007 erstreckt wurde, bei der Entziehung der Lenkberechtigung vom 23.5.2006 in der Dauer von vier Monaten nur bis zum 23.9.2008 und nicht bis zum 23.1.2009 verlängert werden dürfen. Somit endete die Probezeit, die wegen eines weiteren schweren Verst... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 28.07.2006

TE UVS Steiermark 2005/08/01 42.5-10/2005

Mit dem im Spruch: näher bezeichneten Bescheid wurde angeordnet, dass sich C O einer Nachschulung zu unterziehen hat und innerhalb einer Woche, gerechnet ab Bescheidzustellung, den Führerschein zwecks Vornahme der notwendigen Eintragungen der Bundespolizeidirektion Graz vorzulegen hat. Dem Bescheid angefügt wurde der Hinweis, dass mit der Anordnung der Nachschulung - die binnen vier Wochen absolviert werden muss, widrigenfalls die Lenkberechtigung bis zur Befolgung der Anordnung zu entziehe... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 01.08.2005

RS UVS Steiermark 2005/08/01 42.5-10/2005

Rechtssatz: Bei der Anordnung einer Nachschulung wegen eines schweren Verstoßes nach § 4 Abs 6 FSG, wie einer Vorrangverletzung und fahrlässigen Körperverletzung, ist nach § 4 Abs 3 FSG die Rechtskraft der Bestrafung wegen des schweren Verstoßes abzuwarten. Das Zurücktreten des Staatsanwaltes von der Strafverfolgung durch die Anwendung der Diversion ist einer rechtskräftigen Bestrafung im Sinne des § 4 Abs 3 FSG nicht gleichzuhalten. Eine der Maßnahmen im Rahmen der Diversion besteht darin... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 01.08.2005

RS UVS Kärnten 2005/04/21 KUVS-745/2/2005

Rechtssatz: Wird die Berufungswerberin als Besitzerin eines Probeführerscheines wegen einer am 25.3.2004 begangen Vorrangsverletzung mit Straferkenntnis rechtskräftig wegen einer Übertretung nach § 19 Abs. 7 iVm § 19 Abs. 4 StVO 1960 bestraft, so liegen die Voraussetzungen des § 4 Abs. 3 FSG für die angeordnete Nachschulung vor. Schlagworte Nachschulung, Nachschulungsanordnung, Probeführerschein, Vorrangverletzung mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 21.04.2005

TE UVS Steiermark 2004/11/18 42.3-5/2004

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Berufungswerber aufgetragen, gemäß § 4 Abs 3 FSG eine Nachschulung für die Klasse B zu absolvieren und wurde dadurch die Probezeit bis 11. Oktober 2005 verlängert. Es wurde ihm angedroht, dass er im Falle der Nichtfolgeleistung der Anordnung binnen vier Monaten oder wenn die Mitarbeit bei der Nachschulung unterlassen wird, die Lenkberechtigung gemäß § 24 Abs 3 FSG bis zur Befolgung der Anordnung entzogen würde. Zudem wurde ihm aufgetragen, gemäß § 4... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 18.11.2004

RS UVS Steiermark 2004/11/18 42.3-5/2004

Rechtssatz: Zur Ermittlung des Blutalkoholwertes zum Lenkzeitpunkt mittels Rückrechnung ist auszuführen, dass der Alkoholabbau in der Spätphase der Eliminationskurve nicht mehr linear, sondern exponentiell ausschleichend erfolgt (Penning, Rechtsmedizin, Unimed Verlag 1996 S. 265). Bei einem nachträglich gemessenen Blutalkoholwert unter 0,2 Promille kann der stündliche Abbauwert somit deutlich kleiner als 0,1 Promille sein. Es ist daher eine Rückrechnung von einem nach unten korrigierten Bl... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 18.11.2004

TE UVS Tirol 2004/02/26 2004/20/048-1

Mit einem Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Imst vom 14.10.2003 wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe am 13.08.2001 um 15.50 Uhr als wartepflichtiger Lenker des Pkws, Kennzeichen IM-XY, in Innsbruck auf dem Rennweg im Kreuzungsbereich mit der Kaiserjägerstraße in Richtung Bundespolizeidirektion Innsbruck fahrend, vom Rennweg in die Kaiserjägerstraße eingebogen, wodurch ein Vorrangberechtigter und die Fahrtrichtung beibehaltender Fahrzeuglenker zum unmittelbaren Abbremsen ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 26.02.2004

RS UVS Kärnten 2003/12/02 KUVS-1959/2/2003

Rechtssatz: Die Kraftfahrbehörde ist an die rechtskräftige Verurteilung wegen einer Verwaltungsübertretung gemäß § 4 Abs. 1 lit. a StVO als schweren Verstoß gebunden, sodass es ihr verwehrt ist, die Frage der Begehung des zugrundeliegenden Deliktes von sich aus neu aufzurollen, sodass eine Auseinandersetzung mit dem ? ausschließlich das Anlassdelikt betreffenden ? Berufungsvorbringen unterbleiben hat. Schlagworte Führerschein, Führerscheinentzug, Lenkberechtigung, Lenkberechtigungsent... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 02.12.2003

TE UVS Steiermark 2003/09/22 42.16-16/2003

Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde für die nunmehrige Berufungswerberin gemäß § 4 Abs 3 FSG eine Nachschulung angeordnet. Begründet wurde diese Maßnahme im Wesentlichen damit, dass die Berufungswerberin laut Mitteilung des Wachzimmers E der Bundespolizeidirektion G am 31.07.2003 den Personenkraftwagen mit dem behördlichen Kennzeichen lenkte, obwohl ihr Atemalkoholgehalt 0,10 mg/l betragen habe. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerecht erhobene Berufung, i... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 22.09.2003

RS UVS Steiermark 2003/09/22 42.16-16/2003

Rechtssatz: Eine Nachschulung gemäß § 4 Abs 3 und 7 FSG, weil die Besitzerin eines Probeführerscheines einen Personenkraftwagen in einem leicht durch Alkohol beeinträchtigten Zustand (Atemalkoholwert 0,1 mg/l) gelenkt hatte, ist nicht erforderlich, wenn diese Tat in einer offenkundigen Notstandssituation nach § 6 VStG begangen wurde, weil die Betreffende wegen einer massiver Bedrohung und Verfolgung durch ihren Ex-Freund in ihr Fahrzeug geflüchtet war und nur eine kurze Fahrt zum Polizeiwa... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 22.09.2003

TE UVS Steiermark 2003/06/25 42.11-8/2003

Am 7.7.2000 wurde Herrn M S (im Folgenden Berufungswerber) die Lenkberechtigung für die Klasse B von der Bezirkshauptmannschaft Z A S erteilt. Innerhalb der zweijährigen Probezeit beging der Berufungswerber einen schweren Verstoß im Sinne des § 4 Abs 6 FSG, da er am 3.7.2002 trotz ausgeschildertem Überholverbot ein mehrspuriges Kraftfahrzeug überholte und somit eine Übertretung nach § 16 Abs 2 lit a StVO setzte. Die Bestrafung wegen dieses Verkehrsdeliktes wurde mit 20.9.2002 rechtskräftig... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 25.06.2003

RS UVS Steiermark 2003/06/25 42.11-8/2003

Rechtssatz: Gemäß § 4 Abs 3 FSG muss die Nachschulung unverzüglich nach der Rechtskraft der Bestrafung des schweren Verstoßes angeordnet werden. Das Gebot, die Nachschulung unverzüglich anzuordnen, ist untrennbar mit der Verlängerung der Probezeit um ein Jahr verbunden. Daher ist eine Anordnung der Nachschulung rechtswidrig, wenn sie erst ca 6 1/2 Monate nach Rechtskraft der Bestrafung erfolgt und dadurch eine Schlechterstellung der Partei eintritt (siehe VwGH 22.4.1997, 96/11/0361). So wu... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 25.06.2003

TE UVS Tirol 2003/06/11 2003/22/100-1

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Berufungswerber als Inhaber der von der Bezirkshauptmannschaft Imst erteilten Lenkberechtigung für Fahrzeuge der Klassen B, C, E, F, G, eine Nachschulung angeordnet. Gleichzeitig wurde er aufgefordert, seinen Führerschein zum Zwecke der Vornahme der notwendigen Eintragungen vorzulegen.   Dagegen richtet sich die rechtzeitige Berufung des Berufungswerbers, in der er vorbringt, er habe für die verfahrensgegenständliche Übertretung bereits eine Strafe ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 11.06.2003

RS UVS Tirol 2003/06/11 2003/22/100-1

Rechtssatz: Das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit auf der Inntalautobahn um 40 km/h ist ein schwerer Verstoß, der eine Nachschulung erfordert. Schlagworte Überschreiten, Höchstgeschwindigkeit, Nachschulung mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Tirol | 11.06.2003

TE UVS Tirol 2003/04/16 2003/17/089-1

Mit dem obgenannten Bescheid wurde dem Berufungswerber P. W. gemäß § 4 Abs 3 des Führerscheingesetzes 1997 eine Nachschulung angeordnet. Dieser Anordnung zur Nachschulung habe er innerhalb von vier Monaten nachzukommen. Außerdem wurde der Beschuldigte verpflichtet, binnen zwei Wochen nach Zustellung des genannten Bescheides zwecks Vornahme der notwendigen Eintragung hinsichtlich Verlängerung der Probezeit den Führerschein der Bezirkshauptmannschaft Lienz vorzulegen.   Begründet wurde diese... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 16.04.2003

TE UVS Tirol 2003/03/11 2003/20/054-2

Mit einer Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Villach vom 20.8.2002 wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe am 16.8.2002 um 23.55 Uhr in Villach auf der B94, Ossiacher Bundesstraße, Kreuzung Brandenburgweg das KFZ mit dem Kennzeichen KU-688AT gelenkt und dabei die für das Ortsgebiet zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h um 36 km/h überschritten.   Dadurch habe er eine Übertretung gemäß § 20 Abs 2 StVO gesetzt. Aufgrund dieser Verwaltungsübertretung wurde über den Berufungswerb... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 11.03.2003

Entscheidungen 1-24 von 24

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