Entscheidungen zu § 24 Abs. 1 FSG

Unabhängige Verwaltungssenate

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Entscheidungen 61-90 von 123

RS UVS Burgenland 2005/02/17 F01/06/05005

Rechtssatz: Dem Berufungswerber wurde seine Lenkberechtigung wegen einer mit besonderer Rücksichtslosigkeit begangenen Tat (Überholen eines Radfahrers ohne seitlichen Abstand, jedoch ohne Verkehrsunfall) für drei Monate ab Zustellung des Bescheides entzogen. Zum Entziehungszeitpunkt lag die Tat bereits 16 Monate zurück. In dieser Zeit war der Berufungswerber im Besitz seiner Lenkberechtigung und hat sich wohlverhalten. Auch wenn in dieser Zeit das Verwaltungsstrafverfahren durchgeführt wur... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 17.02.2005

RS UVS Oberösterreich 2004/12/30 VwSen-520809/2/Br/Gam

Rechtssatz: Ein ärztliches Gutachten, welches Kontrolluntersuchungen im Sinne des § 5 Abs. 5 FSG für erforderlich erachtet, hat die vorgeschlagenen Zeitabstände für diese Untersuchungen nachvollziehbar zu begründen. Die Mindestanforderungen an die Nachvollziehbarkeit und Schlüssigkeit eines Gutachtens ergibt sich nicht zuletzt auch aus den Regelungszielen des § 2 FSG-GV. Nicht sachgerechte Auflage in Form der Beibringung eines Harnbefundes alle drei Monate nach einem unbedeutenden Suchtgif... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 30.12.2004

RS UVS Oberösterreich 2004/12/20 VwSen-520791/3/Br/Wü

Rechtssatz: Sechs Monate Führerscheinentzugsdauer scheinen bei einer Alkoholisierung von 1,15 Promille mit dem Motiv die Fahrleistung zu demonstrieren als angemessen. Die Fahrt erfolgte gegen den ausdrücklichen Willen des Zulassungsbesitzers mit überhöhter Geschwindigkeit, zur Nachtzeit und mit einem Beifahrer. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 20.12.2004

TE UVS Wien 2004/11/17 FSG/18/7275/2004

1. Die Bundespolizeidirektion Wien, Verkehrsamt, hat mit Bescheid vom 24.08.2004, Zahl IV-EC 8466/VA/04, die dem Berufungswerber (Bw) am 28.01.1973 unter der Zahl 0073374/71 von der Bundespolizeidirektion Wien, Verkehrsamt, für die Klasse B erteilte Lenkberechtigung für die Zeit von 3 (drei) Jahren unter der Auflage des Codes 104, wonach alle 12 (zwölf) Monate ein Befund eines Facharztes für Innere Medizin beizubringen ist, das ist bis 23.08.2007, gemäß § 24 Absatz 1 Ziffer 2 FSG 1997 befr... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 17.11.2004

RS UVS Wien 2004/11/17 FSG/18/7275/2004

Rechtssatz: Die nachträgliche Befristung einer bereits unbefristet erteilten Lenkberechtigung kommt auch nur dann in Frage, wenn eine gesundheitliche Beeinträchtigung besteht, nach deren Art in Zukunft mit einer die Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen ausschließenden oder einschränkenden Verschlechterung gerechnet werden muss. Dass eine Verschlechterung nicht ausgeschlossen werden kann, reicht nach dieser Judikatur für die Einschränkung der Gültigkeit einer Lenkberechtigung gerade nicht... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 17.11.2004

RS UVS Burgenland 2004/11/09 F02/06/04002

Rechtssatz: Die  Befristung einer Lenkberechtigung ist nur dann rechtmäßig, wenn eine ?Krankheit? festgestellt wurde, bei der ihrer Natur nach mit einer zum Verlust oder zur Einschränkung der Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen führenden Verschlechterung gerechnet werden muss. Nach einer bereits 7 Jahre zurückliegenden Bypassoperation ist bei stabilem Gesundheitszustand (der durch internistische Befunde nachgewiesen wurde) und außerdem keine der im § 10 FSG-GV genannten Herz- und Gefäßk... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 09.11.2004

RS UVS Oberösterreich 2004/11/09 VwSen-520758/2/Br/Da

Rechtssatz: Eine ausgesprochene Befristung scheint auf Grund der durchaus intakten Zukunftsprognose sachlich nicht gerechtfertigt. Wenn sich der Berufungswerber berufsbedingt mehrere Monate im Ausland aufhält, scheidet darüber hinaus dadurch eine sachliche Vertretbarkeit der Vorlage von Laborparametern während dieser Zeit wohl gänzlich aus. Mit dieser Auflage würde dem Berufungswerber letztlich nur die Wahl zwischen Verzicht auf eine berufliche Perspektive oder seiner Lenkerberechtigung er... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 09.11.2004

TE UVS Tirol 2004/10/28 2004/23/102-4

Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid wurde dem Berufungswerber wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit im Sinne des § 7 Abs 3 Z 4 FSG gemäß § 24 Abs 1 Z 1 FSG das Recht aberkannt, von seiner ausländischen Lenkberechtigung für die Klasse B (Führerschein ausgestellt von der Präfektur Bozen am 20.10.1997, Zl BZ5027067K) für den Zeitraum von 2 Wochen, gerechnet ab Rechtskraft dieses Bescheides, Gebrauch zu machen.   Gegen diesen Bescheid wurde - zu diesem Zeitpunkt noch rechtsanwaltlich ver... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 28.10.2004

TE UVS Burgenland 2004/10/19 F02/06/04004

Der Berufungswerber ist laut einer Mitteilung des Amtsarztes der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See vom 01 10 2003 an Diabetes mellitus erkrankt. Das Führerscheinreferat der Bezirkshauptmannschaft ersuchte den Amtsarzt daraufhin um Erstellung eines Gutachtens hinsichtlich der gesundheitlichen Eignung des Berufungswerbers zum Lenken von Kraftfahrzeugen der Klasse B. Aus einer ?Kurzmitteilung? des Amtsarztes vom 05 11 2003 geht hervor, dass der Berufungswerber an diesem Tag untersucht wu... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 19.10.2004

TE UVS Tirol 2004/09/02 2004/23/165-1

Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Berufungswerber auf Wiederaufnahme des Führerscheinentzugverfahrens als verspätet eingebracht zurückgewiesen, sowie der Antrag des Berufungswerber auf Aushändigung des Führerscheins abgewiesen.   Laut dem zugrundeliegenden Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 05.04.2003 zu 704-4-1-FSE wurde dem Berufungswerber die von der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel für Kraftfahrzeuge der Klasse(n) B, C, E, F und G erteilten Lenk... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 02.09.2004

TE UVS Tirol 2004/09/01 2004/20/196-1

Mit dem angefochtenen Bescheid schränkte die Erstbehörde die Gültigkeit der von der Bezirkshauptmannschaft Kufstein 19.12.1991 für die Klassen A, B, E, F erteilte Lenkberechtigung, Zl 2071/91, gemäß § 24 Abs 1 Z 2, § 3 Abs 1 Z 3 und § 8 des Führerscheingesetzes durch Befristung bis zum 22.07.2005 ein.   In der Begründung: verwies die Erstbehörde auf das amtsärztliche Gutachten vom 22.07.2004, wonach der Berufungswerber derzeit nur bedingt zum Lenken von Kraftfahrzeugen geeignet sei und es z... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 01.09.2004

RS UVS Tirol 2004/09/01 2004/20/196-1

Rechtssatz: Die Notwendigkeit von Nachuntersuchungen im Sinne dieser Gesetzesstelle ist gegeben, wenn eine ?Krankheit? festgestellt wurde, bei der ihrer Natur nach mit einer zum Verlust oder zur Einschränkung der Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen führenden Verschlechterung gerechnet werden muss (vgl dazu aus der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zudem mit § 8 Abs 3 Z 2 FSG im Wesentlichen inhaltsgleichen § 69 Abs 1 lit b KFG 1967 die Erkenntnisse vom 15.12.1995, Zl... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Tirol | 01.09.2004

RS UVS Kärnten 2004/08/17 KUVS-714/4/2004

Rechtssatz: Kommt der amtsärztliche Sachverständige unter Einbeziehung der verkehrspsychologischen Stellungnahme zur Beurteilung, dass der Berufungswerber zum Lenken eines Kraftfahrzeuges der Gruppe 1 (Klassen A, B) nicht geeignet ist, so ist der Entzug der Lenkberechtigung mangels gesundheitlicher Eignung bis zu Beibringung eines positiven amtsärztlichen Gutachtens begründet. Schlagworte Führerschein, Führerscheinentzug, Lenkberechtigung, Lenkberechtigungsentzug, unbefristeter Lenkbe... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 17.08.2004

RS UVS Kärnten 2004/08/17 KUVS-434/8/2004

Rechtssatz: Wird im Beweisverfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat durch ein amtsärztliches Gutachten schlüssig und nachvollziehbar dargelegt, dass beim Berufungswerber kein Hinweis auf eine mangelnde kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit abzuleiten ist und dieser zum Lenken von Kraftfahrzeugen in der Gruppe 1 gesundheitlich geeignet ist, so ist der befristete Führerscheinentzug mit dem Nachuntersuchungsauftrag mit Rechtswidrigkeit behaftet. (Aufhebung) Schlagworte Führersche... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 17.08.2004

TE UVS Wien 2004/06/18 FSG/18/2821/2004

1. Die Bundespolizeidirektion Wien, Verkehrsamt, hat mit Bescheid vom 10.03.2004, Zahl III-FC 6058/VA/01, die dem Berufungswerber am 18.11.1963 unter der Zahl 19049/63 von der Bundespolizeidirektion Wien, Verkehrsamt, für die Klasse(n) B erteilte Lenkberechtigung für die Zeit von 1 (einem) Jahr, das ist bis 4.3.2005, gemäß § 24 Absatz 1 Ziffer 2 FSG 1997 befristet und weiters gemäß § 13 Abs 2 FSG 1997 verfügt, den Führerschein, Zahl 19049/63, unverzüglich beim Verkehrsamt der Bundespolizei... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 18.06.2004

RS UVS Wien 2004/06/18 FSG/18/2821/2004

Rechtssatz: § 11 FSG-GV sieht in seinem Abs 2 bei Zuckerkranken, die mit Insulin behandelt werden müssen, nur in Beziehung auf eine Lenkberechtigung der Gruppe 2 zwingend die amtsärztliche Nachuntersuchung vor. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 18.06.2004

RS UVS Wien 2004/06/18 FSG/18/2821/2004

Rechtssatz: Die nachträgliche Befristung einer bereits unbefristet erteilten Lenkberechtigung kommt auch nur dann in Frage, wenn eine gesundheitliche Beeinträchtigung besteht, nach deren Art in Zukunft mit einer die Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen ausschließenden oder einschränkenden Verschlechterung gerechnet werden muss. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 18.06.2004

TE UVS Tirol 2004/06/02 2003/17/233-6

Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt:   ?Tatzeit: 15.08.2003 um 03.15 Uhr Tatort: Aschau Parkplatz Lokal ?A.? Fahrzeug: Kombinationskraftwagen, XY   1. Sie sind mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang gestanden und haben Ihr Fahrzeug nicht sofort angehalten. 2. Sie sind mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden in ursächlichem Zusammenhang gestanden und haben nicht ohne unnötigen Aufschub die nä... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 02.06.2004

TE Uvs Bescheid 2004/5/24 411-037/04

1.       Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Berufungswerber gemäß den §§ 24 Abs 1 Z 1 und 25 Abs 1 und 3 des Führerscheingesetzes (FSG) die Lenkberechtigung für die Klasse(n) A, B für die Dauer von drei Monaten, somit bis einschließlich 17.6.2004 entzogen. Die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Berufung gegen diesen Bescheid wurde ausgeschlossen. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Berufungswerber gemäß den Paragraphen 24, Absatz eins, Ziffer eins und 25 Absatz ein... mehr lesen...

Entscheidung | Uvs Bescheid | 24.05.2004

RS Uvs 2004/5/24 411-037/04

Norm: FSG §24 Abs1 Z1 FSG §7 Abs3 Z7 lita FSG § 24 heute FSG § 24 gültig ab 24.04.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 17/2026 FSG § 24 gültig von 01.09.2021 bis 23.04.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 154/2021 FSG § 24 gültig von 01.10.20... mehr lesen...

Rechtssatz | Uvs | 24.05.2004

RS UVS Vorarlberg 2004/05/24 411-027/04

Rechtssatz: Nach Auffassung des UVS muss bei einer Wertung der hier in Rede stehenden Übertretung des FSG (Lenken eines KFZ trotz Entzug der Lenkberechtigung) angenommen werden, der Berufungswerber werde die Verkehrssicherheit gefährden. Wenn jemand - offensichtlich ohne besondere Not - eine derart wichtige, im Interesse der Verkehrssicherheit getroffene Regelung vorsätzlich missachtet, dann ist zu befürchten, dass dieselbe Person auch andere gleich wichtige, im Interesse der Verkehrssiche... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 24.05.2004

TE UVS Wien 2004/04/16 FSG/18/731/2004

1. Die Bundespolizeidirektion Wien, Verkehrsamt, hat mit Bescheid vom 23.12.2003, Zahl IV-FC 10959/VA/03, die dem Berufungswerber am 22.12.2003 unter der Zahl 2031167 von der Bundespolizeidirektion Wien für die Klasse B erteilte Lenkberechtigung für die Zeit von 3 (drei) Jahren, das ist bis 11.12.2006, gemäß § 24 Absatz 1 Ziffer 2 FSG 1997 befristet. Begründet wurde diese Entscheidung mit dem Hinweis auf das amtsärztliche Gutachten vom 11.12.2003, wonach der BW wegen Prostatektomie und mil... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 16.04.2004

RS UVS Wien 2004/04/16 FSG/18/731/2004

Rechtssatz: Wie die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zeigt, kommt die nachträgliche Befristung einer bereits unbefristet erteilten Lenkberechtigung nur dann in Frage, wenn eine gesundheitliche Beeinträchtigung besteht, nach deren Art in Zukunft mit einer die Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen ausschließenden oder einschränkenden Verschlechterung gerechnet werden muss. Dass eine Verschlechterung nicht ausgeschlossen werden kann, reicht nach dieser Judikatur für die Einschränkung d... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 16.04.2004

TE UVS Burgenland 2004/02/17 F01/06/04002

Mit dem im Vorspruch angeführten Bescheid wurde dem Berufungswerber gemäß §§ 24 Abs 1, 25 Abs 1, 26 Abs 1 und § 7 Abs 3 Z 9 Führerscheingesetz (FSG) die ihm von der Bezirkshauptmannschaft Oberwart erteilte  Lenkberechtigung für die Klasse B vom 16 10 1980, Zl ***, wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit auf die Dauer von drei Monaten, gerechnet ab Zustellung des Bescheides, entzogen. Weiters wurde ausgesprochen, dass die Zeit der Inhaftierung in die Entziehungszeit nicht einzurechnen ist ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 17.02.2004

RS UVS Burgenland 2004/02/17 F01/06/04002

Rechtssatz: Sachverhalt: Der Berufungswerber wurde wegen Verbrechen nach § 206 und § 207 StGB mit unbedingter Freiheitsstrafe von 6 Jahren bestraft. Die Verurteilung ist seit 25 11 2003 rechtskräftig Die Tathandlungen ereigneten sich zwischen 1992 und 1999. Am 31 08 2002 wurden sie angezeigt und wurde der Berufungswerber am 02 09 2002 in U-Haft genommen. Seit 25 11 2003 befindet er sich in Strafhaft, die voraussichtlich am 02 09 2008 enden wird. Am 09 12 2003 erfuhr die Bezirkshauptmannsch... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 17.02.2004

TE UVS Tirol 2004/01/27 2003/20/225-6

Mit Mandatsbescheid vom 30.7.2003, wurde dem Berufungswerber von der Bezirkshauptmannschaft Reutte die Lenkberechtigung für die Klassen A1, A2, B, C1, C, EB, EC1, EC, F und G für einen Zeitraum von 12 Monaten gerechnet ab dem 6.7.2003 (Tag der vorläufigen Abnahme) entzogen. Weiters wurde für die Dauer des Entzuges der Lenkberechtigung ein Lenkverbot hinsichtlich des Lenkens von Motorfahrrädern, vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen oder Invalidenkraftfahrzeugen ausgesprochen. Es wurde auch da... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 27.01.2004

TE UVS Tirol 2004/01/14 2003/17/232-2

Mit dem erstinstanzlichen Bescheid der Bundespolizeidirektion Innsbruck wurde dem Beschuldigten die Lenkberechtigung für die Klasse B in der zeitlichen Gültigkeit durch die Befristung bis 04.07.2005 eingeschränkt. Außerdem wurde er aufgefordert, seinen Führerschein unverzüglich ab Rechtskraft des Bescheides vorzulegen.   Begründet wurde dieser Bescheid damit, dass im amtsärztlichen Gutachten vom 04.07.2003 festgestellt worden sei, dass die gesundheitliche Eignung des Beschuldigten zum Lenk... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 14.01.2004

RS UVS Kärnten 2003/12/05 KUVS-1792/6/2003

Rechtssatz: Ist im Rahmen des Beweisverfahrens vor dem UVS ausgehend von den der Anzeige angeschlossenen Lichtbildern und den sich daraus ergebenden Geschwindigkeiten und Entfernungsangaben, die Ausführungen des Meldungslegers, auf der von ihm angegebenen Strecke, dem Berufungswerber in einem gleichbleibenden Abstand auf einer Länge von 300 m bei Einhaltung einer Geschwindigkeit von 168 km/h nachgefahren zu sein, technisch nicht nachzuvollziehen und war die Verwertbarkeit der Geschwindigke... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 05.12.2003

TE UVS Steiermark 2003/11/17 42.14-10/2003

Mit dem bekämpften Bescheid entzog die Bundespolizeidirektion Graz dem Berufungswerber die Lenkberechtigung der Klasse B im Anschluss an einen bestehenden Entzug - Entziehung der Lenkberechtigung wegen Verkehrsunzuverlässigkeit bis 08.09.2003 - mangels gesundheitlicher Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen. Gleichzeitig wurde ausgesprochen, dass dem Berufungswerber vor Wiederlangung der gesundheitlichen Eignung keine neue Lenkberechtigung erteilt werden darf und dass ihm das Lenken von Mo... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 17.11.2003

RS UVS Steiermark 2003/11/17 42.14-10/2003

Rechtssatz: Die von der Erstbehörde gutachtlich festgestellte Nichteignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen wegen mangelnder Verkehrsanpassung erscheint nachvollziehbarer als eine im Berufungsverfahren demonstrierte Einsicht und behauptete Änderung alter Lebensgewohnheiten, wenn bei einer Verkehrsauffälligkeit seit über 10 Jahren zuletzt in relativ kurzen Zeitabständen Geschwindigkeitsüberschreitungen und Verkehrsunfälle mit Sachschäden stattfanden, viele Vorstrafen wegen Lenkens ohne Lenkbe... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 17.11.2003

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