RS UVS Kärnten 2004/08/17 KUVS-714/4/2004

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Veröffentlicht am 17.08.2004
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Rechtssatz

Kommt der amtsärztliche Sachverständige unter Einbeziehung der verkehrspsychologischen Stellungnahme zur Beurteilung, dass der Berufungswerber zum Lenken eines Kraftfahrzeuges der Gruppe 1 (Klassen A, B) nicht geeignet ist, so ist der Entzug der Lenkberechtigung mangels gesundheitlicher Eignung bis zu Beibringung eines positiven amtsärztlichen Gutachtens begründet.

Schlagworte
Führerschein, Führerscheinentzug, Lenkberechtigung, Lenkberechtigungsentzug, unbefristeter Lenkberechtigungsentzug, amtsärztliches Gutachten, mangelnde gesundheitliche Eignung, mangelnde Lenkeignung
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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