In der Verlassenschaftssache nach der im August 2005 verstorbenen Rosa H erklärte Josef H, seinen Pflichtteilsanspruch geltend zu machen. Er verstarb im März 2006. Gemäß dem Pflichtteilsbedeckungsübereinkommen vom 13. September 2006 (in der Verlassenschaftssache nach Rosa H) wurden der Beschwerdeführerin als Erbin nach Josef H zur Berichtigung des Pflichtteilsanspruches Sparbücher aus der Verlassenschaft nach Rosa H übergeben. Der Beschwerdeführerin wurde mit Einantwortungsbeschluss v... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §15 Abs1 Z17;
Rechtssatz: Die Erbschaftssteuer ist nach § 15 Abs. 1 Z 17 erster Anstrich ErbStG insoweit abgegolten, als endbesteuertes Vermögen als Erbschaft anfällt oder als Vermächtnis ausgesetzt wurde. Abgegolten ist die Steuer aber auch dann, wenn in Abgeltung des Pflichtteilsanspruchs oder im Zuge der Erbauseinandersetzung endbesteuertes Nachlassvermögen zugewie... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Erbin nach ihrem am 14. Februar 2006 verstorbenen Ehemann. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Traun vom 17. Juli 2006 wurde der Beschwerdeführerin die Verlassenschaft zur Gänze eingeantwortet. Der Verlassenschaftsabhandlung wurde das eidesstättige Vermögensbekenntnis vom 10. Juli 2006 zugrunde gelegt, woraus sich ein reiner Nachlass von 244.058,16 EUR (Aktiva 254.390,63 EUR und Passiva von 10.332,17 EUR) ergab und welches unter den Aktiva zwei Wertpapierdepo... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §15 Abs1 Z17;ErbStG §2 Abs1 Z1;ErbStG §2 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Übersteigt das im Nachlass enthaltene endbesteuerte Vermögen den Wert dessen, was dem Erben (gemeinsam mit anderen Empfängern derartigen Vermögens) verbleibt, dann steht es der Steuerbefreiung nicht entgegen, wenn der Erbschaftssteuerpflichtige zwar nicht selbst endbesteuertes Vermögen erwirbt, sein Erwerb ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §140; ABGB §984;ErbStG §15 Abs1 Z9;ErbStG §3 Abs1 Z2; ABGB § 140 heute ABGB § 140 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ABGB § 140 gültig von 01.07.1989 bis 31.01.2013 z... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §15 Abs1 Z9;ErbStG §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Zuwendungen in Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung können grundsätzlich den Tatbestand des § 3 Abs. 1 Z 2 ErbStG nicht erfüllen. Wird der Unterhalt oder die Ausbildung zur Erfüllung einer gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung gewährt, so bedarf es keiner Befreiung, weil dann der Tatbestand der freigiebigen Zuwendung gar ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §15 Abs1 Z9;ErbStG §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Zwischen Unterhaltsberechtigten und -verpflichteten vereinbarte Unterhaltszahlungen weisen zwar freigiebigen Charakter auf (erfüllen den Tatbestand des § 3 Abs. 1 Z 2 ErbStG), können aber bei Erfüllung des Begünstigungstatbestandes (§ 15 Abs. 1 Z 9 leg. cit.) steuerbefreit sein (vgl. etwa die hg. Erkenntnisse vom 16. Juni 198... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §15 Abs1 Z9;
Rechtssatz: Zum Unterhalt im Sinn des § 15 Abs. 1 Z 9 ErbStG gehört u.a. die Befriedigung des Wohnbedürfnisses (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 31. Oktober 1991, 90/16/0176 und das erwähnte hg. Erkenntnis vom 29. Juni 2006, 2006/16/0016, VwSlg 8144 F/2006). Zum Unterhalt im Sinn des Paragraph 15, Absatz eins, Ziffer 9, ErbStG gehört u.a. die Befriedigung... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §140;ErbStG §15 Abs1 Z9; ABGB § 140 heute ABGB § 140 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ABGB § 140 gültig von 01.07.1989 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. N... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §140;ErbStG §15 Abs1 Z9;ErbStG §3 Abs1 Z2; ABGB § 140 heute ABGB § 140 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ABGB § 140 gültig von 01.07.1989 bis 31.01.2013 zuletzt geän... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §140;ErbStG §15 Abs1 Z9;ErbStG §3 Abs1 Z2; ABGB § 140 heute ABGB § 140 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ABGB § 140 gültig von 01.07.1989 bis 31.01.2013 zuletzt geän... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern72/01 Hochschulorganisation
Norm: ErbStG §15 Abs1 Z12;UniversitätsG 2002 §18 Abs2;UniversitätsG 2002 §3;
Rechtssatz: § 18 Abs. 2 UG 2002 fordert lediglich, dass die Universität bei der Tätigkeit, welche den Steuertatbestand erfüllt, in Erfüllung ihrer Aufgaben handelt. Es reicht aus, dass die Universität die für die Entstehung der Steuerschuld kausalen Handlungen bei oder im Zusamm... mehr lesen...
Eine Pflichtteilsberechtigte erhielt zur Abgeltung ihres Pflichtteilsanspruches nach dem Tod ihres Ehegatten auf Grund von Pflichtteilsübereinkommen mit ihren beiden bedingt erbserklärten Kindern aus dem endbesteuerten Verlassenschaftsvermögen (von Konten und Sparbüchern sowie einer Überschreibung eines Depots in der Höhe von EUR 14.701,71) EUR 70.000,--. Nach den Feststellungen des Finanzamtes betrug der Reinnachlass der Verlassenschaft EUR 175.433,79 (davon endbesteuertes Vermögen E... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §15 Abs1 Z17;
Rechtssatz: Die Erbschaftssteuer ist insoweit abgegolten, als ein (Geld-) Vermächtnis mittels endbesteuerten Nachlassvermögens erfüllt wird. Die Steuerfreiheit hängt freilich davon ab, dass dem Steuerpflichtigen tatsächlich endbesteuertes Vermögen zugewendet wird (Hinweis VfGH E 25. Februar 1999, B 128/97, und VfGH E 27. September 1999, B 3026/97, B 3027/97). ... mehr lesen...
Eine Pflichtteilsberechtigte erhielt zur Abgeltung ihres Pflichtteilsanspruches nach dem Tod ihres Ehegatten auf Grund von Pflichtteilsübereinkommen mit ihren beiden bedingt erbserklärten Kindern aus dem endbesteuerten Verlassenschaftsvermögen (von Konten und Sparbüchern sowie einer Überschreibung eines Depots in der Höhe von EUR 14.701,71) EUR 70.000,--. Nach den Feststellungen des Finanzamtes betrug der Reinnachlass der Verlassenschaft EUR 175.433,79 (davon endbesteuertes Vermögen E... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §15 Abs1 Z17;
Rechtssatz: Die Erbschaftssteuer ist insoweit abgegolten, als ein (Geld-) Vermächtnis mittels endbesteuerten Nachlassvermögens erfüllt wird. Die Steuerfreiheit hängt freilich davon ab, dass dem Steuerpflichtigen tatsächlich endbesteuertes Vermögen zugewendet wird (Hinweis VfGH E 25. Februar 1999, B 128/97, und VfGH E 27. September 1999, B 3026/97, B 3027/97). ... mehr lesen...
Auf Grund des Schenkungsvertrages vom 6. Mai 2005 überließ H R, der Ehemann der Mitbeteiligten, seinen vier Kindern im Vertrag näher bezeichnete Liegenschaften unentgeltlich jeweils zu gleichen Teilen. Laut Punkt VI. des Vertrages befinde sich auf den vertragsgegenständlichen Liegenschaften u.a. ein Einfamilienhaus, welches derzeit vom Geschenkgeber und der Mitbeteiligten und von einem der Kinder mit dessen Ehegatten bewohnt werde. Die Geschenknehmer räumten dem Geschenkgeber und des... mehr lesen...
Auf Grund des Schenkungsvertrages vom 6. Mai 2005 überließ H R, der Ehemann der Mitbeteiligten, seinen vier Kindern im Vertrag näher bezeichnete Liegenschaften unentgeltlich jeweils zu gleichen Teilen. Laut Punkt VI. des Vertrages befinde sich auf den vertragsgegenständlichen Liegenschaften u.a. ein Einfamilienhaus, welches derzeit vom Geschenkgeber und der Mitbeteiligten und von einem der Kinder mit dessen Ehegatten bewohnt werde. Die Geschenknehmer räumten dem Geschenkgeber und des... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §504;ABGB §758;ABGB §94;ErbStG §15 Abs1 Z9;ErbStG §15 Abs2;ErbStG §3 Abs1 Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2006/16/0073 E 26. September 2006
Rechtssatz: Das Vorausvermächtnis kommt nur dann subsidiär zum Tragen, sofern der überlebende Ehegatte nicht bereits anderweitig ein Recht auf weitere Benützung... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §15 Abs1 Z9;ErbStG §3 Abs1 Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2006/16/0073 E 26. September 2006
Rechtssatz: Zuwendungen in Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung können grundsätzlich den Tatbestand nach § 3 Abs. 1 Z. 2 ErbStG nicht erfüllen (vgl. Fellner, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Rz 12 zu § 3 ErbStG mwN). Wird der Unterhalt oder die Au... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §15 Abs1 Z9; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2006/16/0073 E 26. September 2006
Rechtssatz: Die Befreiungsbestimmung des § 15 Abs. 1 Z. 9 ErbStG erfasst gleichermaßen Zuwendungen des Unterhaltsverpflichteten wie von Dritten zum Zwecke des angemessenen Unterhaltes oder zur Ausbildung. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §504;ABGB §94;ErbStG §15 Abs1 Z9;ErbStG §15 Abs2;ErbStG §3 Abs1 Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2006/16/0073 E 26. September 2006
Rechtssatz: Stellt sich eine Leistung als bloße Erfüllung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht dar, liegt keine freigebige Zuwendung vor; der Anwendungsbereich des § 15 A... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §504;ABGB §758;ABGB §94;ErbStG §15 Abs1 Z9;ErbStG §15 Abs2;ErbStG §3 Abs1 Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2006/16/0073 E 26. September 2006
Rechtssatz: Das Vorausvermächtnis kommt nur dann subsidiär zum Tragen, sofern der überlebende Ehegatte nicht bereits anderweitig ein Recht auf weitere Benützung... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §15 Abs1 Z9;ErbStG §3 Abs1 Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2006/16/0073 E 26. September 2006
Rechtssatz: Zuwendungen in Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung können grundsätzlich den Tatbestand nach § 3 Abs. 1 Z. 2 ErbStG nicht erfüllen (vgl. Fellner, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Rz 12 zu § 3 ErbStG mwN). Wird der Unterhalt oder die Au... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §15 Abs1 Z9; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2006/16/0073 E 26. September 2006
Rechtssatz: Die Befreiungsbestimmung des § 15 Abs. 1 Z. 9 ErbStG erfasst gleichermaßen Zuwendungen des Unterhaltsverpflichteten wie von Dritten zum Zwecke des angemessenen Unterhaltes oder zur Ausbildung. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §504;ABGB §94;ErbStG §15 Abs1 Z9;ErbStG §15 Abs2;ErbStG §3 Abs1 Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2006/16/0073 E 26. September 2006
Rechtssatz: Stellt sich eine Leistung als bloße Erfüllung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht dar, liegt keine freigebige Zuwendung vor; der Anwendungsbereich des § 15 A... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft im Sinn des § 1 des Bundesgesetzes über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften, BGBl. I Nr. 19/1998. Die Beschwerdeführerin ist eine staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft im Sinn des Paragraph eins, des Bundesgesetzes über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 19 aus 1998,. Die "Verfass... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft im Sinn des § 1 des Bundesgesetzes über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften, BGBl. I Nr. 19/1998. Die Beschwerdeführerin ist eine staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft im Sinn des Paragraph eins, des Bundesgesetzes über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 19 aus 1998,. Die "Verfass... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §35 Abs1;BAO §36 Abs1;ErbStG §15 Abs1 Z14 lita;
Rechtssatz: Die Abgabepflichtige mag das Ziel verfolgen, allen Menschen zu helfen, ein persönliches Verhältnis zu Gott, dem Allmächtigen zu entwickeln und ihr Leben nach den Grundsätzen seines Wortes, der Bibel, auszurichten; daneben sehen diese Statuten jedoch nur für Mitglieder das ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §35 Abs1;BAO §36 Abs1;ErbStG §15 Abs1 Z14 lita;
Rechtssatz: Die Abgabepflichtige mag das Ziel verfolgen, allen Menschen zu helfen, ein persönliches Verhältnis zu Gott, dem Allmächtigen zu entwickeln und ihr Leben nach den Grundsätzen seines Wortes, der Bibel, auszurichten; daneben sehen diese Statuten jedoch nur für Mitglieder das ... mehr lesen...