RS Vwgh 2012/5/24 2009/16/0028

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.05.2012
beobachten
merken

Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ABGB §140;
ErbStG §15 Abs1 Z9;
  1. ABGB § 140 heute
  2. ABGB § 140 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013
  3. ABGB § 140 gültig von 01.07.1989 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 162/1989

Rechtssatz

In der Überlassung einer Wohnung wird wegen der damit verbundenen Verminderung des Unterhaltsbedarfs die Leistung eines Naturalunterhalts gesehen, welcher den Geldunterhalt des Berechtigten verringert (vgl. etwa das Urteil des OGH vom 27. Februar 2012, 7 Ob 179/11s, sowie das erwähnte hg. Erkenntnis vom 27. Juni 1991, 90/16/0096). Ob es sich bei der dem Unterhaltsempfänger überlassenen Wohnung um eine im Eigentum des Unterhaltleistenden stehende oder um eine vom Unterhaltleistenden gemietete Wohnung handelt, ist dabei unerheblich.In der Überlassung einer Wohnung wird wegen der damit verbundenen Verminderung des Unterhaltsbedarfs die Leistung eines Naturalunterhalts gesehen, welcher den Geldunterhalt des Berechtigten verringert vergleiche etwa das Urteil des OGH vom 27. Februar 2012, 7 Ob 179/11s, sowie das erwähnte hg. Erkenntnis vom 27. Juni 1991, 90/16/0096). Ob es sich bei der dem Unterhaltsempfänger überlassenen Wohnung um eine im Eigentum des Unterhaltleistenden stehende oder um eine vom Unterhaltleistenden gemietete Wohnung handelt, ist dabei unerheblich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2009160028.X05

Im RIS seit

29.06.2012

Zuletzt aktualisiert am

20.01.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten