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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §140;Rechtssatz
In der Überlassung einer Wohnung wird wegen der damit verbundenen Verminderung des Unterhaltsbedarfs die Leistung eines Naturalunterhalts gesehen, welcher den Geldunterhalt des Berechtigten verringert (vgl. etwa das Urteil des OGH vom 27. Februar 2012, 7 Ob 179/11s, sowie das erwähnte hg. Erkenntnis vom 27. Juni 1991, 90/16/0096). Ob es sich bei der dem Unterhaltsempfänger überlassenen Wohnung um eine im Eigentum des Unterhaltleistenden stehende oder um eine vom Unterhaltleistenden gemietete Wohnung handelt, ist dabei unerheblich.In der Überlassung einer Wohnung wird wegen der damit verbundenen Verminderung des Unterhaltsbedarfs die Leistung eines Naturalunterhalts gesehen, welcher den Geldunterhalt des Berechtigten verringert vergleiche etwa das Urteil des OGH vom 27. Februar 2012, 7 Ob 179/11s, sowie das erwähnte hg. Erkenntnis vom 27. Juni 1991, 90/16/0096). Ob es sich bei der dem Unterhaltsempfänger überlassenen Wohnung um eine im Eigentum des Unterhaltleistenden stehende oder um eine vom Unterhaltleistenden gemietete Wohnung handelt, ist dabei unerheblich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2009160028.X05Im RIS seit
29.06.2012Zuletzt aktualisiert am
20.01.2015