Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §15 Abs1 Z9;ErbStG §3 Abs1 Z2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1992, 560; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0187 E 11. Februar 1988 RS 1 Stammrechtssatz Nach der Systematik des § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG und des § 15 Abs 1 Z 9 ErbStG weisen die zwischen Unterhaltungsberechtigten und Unterhaltungsverpflichteten vereinbarten Unterhaltszahlungen freigebigen Charakt... mehr lesen...
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird zunächst auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 30. Juni 1988, Zl. 87/16/0116, teilweise veröffentlicht in der ÖStZB 4/1989, S. 60, verwiesen. Ergänzend ergibt sich aus den vorgelegten Verwaltungsakten im wesentlichen folgendes: Mit Schreiben vom 18. August 1987 ersuchte die FLD (in der Folge: belangte Behörde) den Beschwerdeführer - hier und in der Folge zuhanden seines damaligen (und nunmehrigen) Vertreteres -, bis zum 30. ... mehr lesen...
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird zunächst auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 30. Juni 1988, Zl. 87/16/0116, teilweise veröffentlicht in der ÖStZB 4/1989, S. 60, verwiesen. Ergänzend ergibt sich aus den vorgelegten Verwaltungsakten im wesentlichen folgendes: Mit Schreiben vom 18. August 1987 ersuchte die FLD (in der Folge: belangte Behörde) den Beschwerdeführer - hier und in der Folge zuhanden seines damaligen (und nunmehrigen) Vertreteres -, bis zum 30. ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §15 Abs1 Z3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 468;
AnwBl 1991/8, 515;
Rechtssatz: AusfzF, ob die Bestimmung des § 15 Abs 1 Z 3 ErbStG auch für den Fall gilt oder nicht, wenn ein letzter Wille nicht erklärt wurde, und ob sie voraussetzt, daß der Erblasser die Zuwendung mit der Absicht macht, die Überschuldung des Bedachten zu beseitigen, oder ob ihre tatsä... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §15 Abs1 Z3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 468;
Rechtssatz: Es kommt nach § 15 Abs 1 Z 3 ErbStG auf die Überschuldung des Steuerpflichtigen im Zeitpunkt des Anfalles an und die Worte "die Beseitigung einer Überschuldung" in der zitierten Gesetzesstelle sind keineswegs im Sinn "die Beseitigung einer zwischen Erben und Erblasser bestehenden Überschuldung... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §15 Abs1 Z3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 468;
AnwBl 1991/8, 515;
Rechtssatz: AusfzF, ob die Bestimmung des § 15 Abs 1 Z 3 ErbStG auch für den Fall gilt oder nicht, wenn ein letzter Wille nicht erklärt wurde, und ob sie voraussetzt, daß der Erblasser die Zuwendung mit der Absicht macht, die Überschuldung des Bedachten zu beseitigen, oder ob ihre tatsä... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §15 Abs1 Z3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 468;
Rechtssatz: Es kommt nach § 15 Abs 1 Z 3 ErbStG auf die Überschuldung des Steuerpflichtigen im Zeitpunkt des Anfalles an und die Worte "die Beseitigung einer Überschuldung" in der zitierten Gesetzesstelle sind keineswegs im Sinn "die Beseitigung einer zwischen Erben und Erblasser bestehenden Überschuldung... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 24. Juli 1989 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 25 Abs. 2 in Verbindung mit § 25 Abs. 1 Z. 1 und § 193 Abs. 2 GewO 1973 die beantragte Konzession für das Gastgewerbe in der Betriebsart eines Gasthauses im Standort Wien 3., X-Straße 165, verweigert. Zur Begründung: wurde ausgeführt, die Beschwerdeführerin habe am 1. März 1988 um die Erteilung einer Konzession für das Gastgewerbe in der Betriebsart eines Ga... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 24. Juli 1989 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 25 Abs. 2 in Verbindung mit § 25 Abs. 1 Z. 1 und § 193 Abs. 2 GewO 1973 die beantragte Konzession für das Gastgewerbe in der Betriebsart eines Gasthauses im Standort Wien 3., X-Straße 165, verweigert. Zur Begründung: wurde ausgeführt, die Beschwerdeführerin habe am 1. März 1988 um die Erteilung einer Konzession für das Gastgewerbe in der Betriebsart eines Ga... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/06 Verkehrsteuern50/01 Gewerbeordnung67 Versorgungsrecht
Norm: ErbStG §15 Abs1 Z6;GewO 1973 §193 Abs2;GewO 1973 §25 Abs1 Z1;OFG §11 Abs5 litc;VwRallg;
Rechtssatz: Das Bestehen einer Lebensgemeinschaft verlangt vor allem eine Wohnungsgemeinschaft und Wirtschaftsgemeinschaft (Hinweis E 11.4.1980, 2542/79). Schlagworte Auslegung unbestimmter Begriffe ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern50/01 Gewerbeordnung67 Versorgungsrecht
Norm: ErbStG §15 Abs1 Z6;GewO 1973 §193 Abs2;GewO 1973 §25 Abs1 Z1;OFG §11 Abs5 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0237 E VS 15. Oktober 1987 VwSlg 6257 F/1987 RS 3 Stammrechtssatz Der Begriff "Lebensgemeinschaft" bzw "Lebensgefährte" ist in der österr Rechtsordnung nicht näher bestimmt. Nach der Rsp ist bei Prüfung der Frage, ob eine Leb... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/06 Verkehrsteuern50/01 Gewerbeordnung67 Versorgungsrecht
Norm: ErbStG §15 Abs1 Z6;GewO 1973 §193 Abs2;GewO 1973 §25 Abs1 Z1;OFG §11 Abs5 litc;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0237 E VS 15. Oktober 1987 VwSlg 6257 F/1987 RS 4 Stammrechtssatz Die Erfahrung des Lebens begreift unter einer Lebensgemeinschaft ein Verhältnis zwischen Mann und Frau, das in seinem wi... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/06 Verkehrsteuern50/01 Gewerbeordnung67 Versorgungsrecht
Norm: ErbStG §15 Abs1 Z6;GewO 1973 §193 Abs2;GewO 1973 §25 Abs1 Z1;OFG §11 Abs5 litc;VwRallg;
Rechtssatz: Das Bestehen einer Lebensgemeinschaft verlangt vor allem eine Wohnungsgemeinschaft und Wirtschaftsgemeinschaft (Hinweis E 11.4.1980, 2542/79). Schlagworte Auslegung unbestimmter Begriffe ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern50/01 Gewerbeordnung67 Versorgungsrecht
Norm: ErbStG §15 Abs1 Z6;GewO 1973 §193 Abs2;GewO 1973 §25 Abs1 Z1;OFG §11 Abs5 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0237 E VS 15. Oktober 1987 VwSlg 6257 F/1987 RS 3 Stammrechtssatz Der Begriff "Lebensgemeinschaft" bzw "Lebensgefährte" ist in der österr Rechtsordnung nicht näher bestimmt. Nach der Rsp ist bei Prüfung der Frage, ob eine Leb... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/06 Verkehrsteuern50/01 Gewerbeordnung67 Versorgungsrecht
Norm: ErbStG §15 Abs1 Z6;GewO 1973 §193 Abs2;GewO 1973 §25 Abs1 Z1;OFG §11 Abs5 litc;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0237 E VS 15. Oktober 1987 VwSlg 6257 F/1987 RS 4 Stammrechtssatz Die Erfahrung des Lebens begreift unter einer Lebensgemeinschaft ein Verhältnis zwischen Mann und Frau, das in seinem wi... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §15 Abs1 Z6;ErbStG §21;
Rechtssatz: § 15 Abs 1 Z 6 ErbStG idF vor der Nov BGBl 1987/312 war (Hinweis E VS 15.10.1987, 86/16/0237, VwSlg 6257 F/1987) und § 21 ErbStG ist NUR auf Erwerbe von Todes wegen anwendbar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987160026.X05 Im RIS seit 02.01.2002 ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §15 Abs1 Z3; Beachte Besprechung in:
FJ 1989/5, FJ-GVR S.3;
Rechtssatz: Nach § 15 Abs 1 Z 3 ErbStG kommt es auf die Überschuldung des Steuerpflichtigen vor dem Anfall an. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987160116.X03 Im RIS seit 30.06.1988 mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §15 Abs1 Z6;ErbStG §21;
Rechtssatz: § 15 Abs 1 Z 6 ErbStG idF vor der Nov BGBl 1987/312 war (Hinweis E VS 15.10.1987, 86/16/0237, VwSlg 6257 F/1987) und § 21 ErbStG ist NUR auf Erwerbe von Todes wegen anwendbar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987160026.X05 Im RIS seit 02.01.2002 ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §15 Abs1 Z3; Beachte Besprechung in:
FJ 1989/5, FJ-GVR S.3;
Rechtssatz: Nach § 15 Abs 1 Z 3 ErbStG kommt es auf die Überschuldung des Steuerpflichtigen vor dem Anfall an. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987160116.X03 Im RIS seit 30.06.1988 mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §15 Abs1 Z9;ErbStG §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Nach der Systematik des § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG und des § 15 Abs 1 Z 9 ErbStG weisen die zwischen Unterhaltungsberechtigten und Unterhaltungsverpflichteten vereinbarten Unterhaltszahlungen freigebigen Charakter auf, sind allerdings bei Erfüllung des Begünstigungstatbestandes steuerbefreit (Hinweis E 16.6.1983, 82/15/0028, VwSlg 5794 F... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §15 Abs1 Z9;ErbStG §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Nach der Systematik des § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG und des § 15 Abs 1 Z 9 ErbStG weisen die zwischen Unterhaltungsberechtigten und Unterhaltungsverpflichteten vereinbarten Unterhaltszahlungen freigebigen Charakter auf, sind allerdings bei Erfüllung des Begünstigungstatbestandes steuerbefreit (Hinweis E 16.6.1983, 82/15/0028, VwSlg 5794 F... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §90;ABGB §98 idF 1978/280;ErbStG §15 Abs1 Z6;VwGG §13 Z1;
Rechtssatz: Nach dem klaren Wortlaut des § 98 erster Satz ABGB idF BGBl 280/1978 besteht ein Anspruch auf angemessene Abgeltung der Mitwirkung - und zwar in Form einer Gewinnbeteiligung (Hinweis auf OGH 15.6.1983, EvBl 1984/1=EFSlg 42635) - nur... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §90;ErbStG §15 Abs1 Z6;VwGG §13 Z1;
Rechtssatz: Von einer echten Lebensgemeinschaft kann nur dann gesprochen werden, wenn beide Lebensgefährten ihre ganze Kraft einsetzen, um einander beizustehen, jedenfalls eine Obsorge an den Tag legen, wie sie den Ehegatten durch Gesetz auferlegt ist (Hinweis E 4.4... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §757;B-VG Art7;ErbStG §14 Abs1 Z1;ErbStG §14 Abs3;ErbStG §15 Abs1 Z6;ErbStG §7 Abs1;VwGG §13 Z1; Beachte Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):1278/68 E 19. März 1970 RS 1; 1441/56 E 3. Oktober 1960 VwSlg 2287 F/1960 RS 1; (RIS: abgv) Rechtss... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §15 Abs1 Z6;VwGG §13 Z1;
Rechtssatz: Die Befreiungsbestimmung des § 15 Abs 1 Z 6 ErbStG kommt nach ihrem Wortlaut nur für eine Person zum Tragen, die dem Erblasser unentgeltlich ODER gegen ein nicht ausreichendes Entgelt Pflege oder Unterhalt gewährt hat. Aus der disjunktiven Konjunktion "oder" ergibt sich, daß die umschriebenen Dienstleistungen ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §90;ErbStG §15 Abs1 Z6;VwGG §13 Z1; Beachte Besprechung in:AnwBl 3/1988, S 157; Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):1278/68 E 19. März 1970 RS 1; 1441/56 E 3. Oktober 1960 VwSlg 2287 F/1960 RS 1; (RIS: abgv)
Rechtssatz: Für die Partner einer nicht ehelichen Lebensgemein... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/06 Verkehrsteuern
Norm: B-VG Art7;ErbStG §14 Abs1 Z1;ErbStG §14 Abs3;ErbStG §15 Abs1 Z6;ErbStG §7 Abs1;VwGG §13 Z1; Beachte Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):1278/68 E 19. März 1970 RS 1; 1441/56 E 3. Oktober 1960 VwSlg 2287 F/1960 RS 1; (RIS: abgv)
Rechtssatz: Ein Vergleich mit der erbschaftssteuerlichen B... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/06 Verkehrsteuern50/01 Gewerbeordnung67 Versorgungsrecht
Norm: ErbStG §15 Abs1 Z6;GewO 1973 §193 Abs2;GewO 1973 §25 Abs1 Z1;OFG §11 Abs5 litc;VwGG §13 Z1;
Rechtssatz: Der Begriff "Lebensgemeinschaft" bzw "Lebensgefährte" ist in der österr Rechtsordnung nicht näher bestimmt. Nach der Rsp ist bei Prüfung der Frage, ob eine Lebensgemeinschaft vorliegt, von den Erfahrungen des Leb... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/06 Verkehrsteuern50/01 Gewerbeordnung67 Versorgungsrecht
Norm: ErbStG §15 Abs1 Z6;GewO 1973 §193 Abs2;GewO 1973 §25 Abs1 Z1;OFG §11 Abs5 litc;VwGG §13 Z1;
Rechtssatz: Die Erfahrung des Lebens begreift unter einer Lebensgemeinschaft ein Verhältnis zwischen Mann und Frau, das in seinem wirklichen und wesentlichen Inhalt gemäß den Willen seiner Partner eine rechtlich nicht möglic... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §90;ErbStG §15 Abs1 Z6;VwGG §13 Z1;
Rechtssatz: Von einer echten Lebensgemeinschaft kann nur dann gesprochen werden, wenn beide Lebensgefährten ihre ganze Kraft einsetzen, um einander beizustehen, jedenfalls eine Obsorge an den Tag legen, wie sie den Ehegatten durch Gesetz auferlegt ist (Hinweis E 4.4... mehr lesen...