Entscheidungen zu § 15 Abs. 1 ErbStG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 181-210 von 257

RS Vwgh 1992/10/22 91/16/0111

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §94 Abs1;ABGB §94 Abs2;ErbStG §15 Abs1 Z9;
Rechtssatz: Auch der haushaltsführende, aber erwerbstätige (voll berufstätige) Ehegatte hat einen Unterhaltsanspruch gegen den besser verdienenden, wenn er aus seinem Einkommen die den gemeinsamen Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse nicht befriedigen kann (Hinweis Koziol-Welser... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.10.1992

RS Vwgh 1992/10/22 91/16/0111

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §94 Abs1;ABGB §94 Abs2;ErbStG §15 Abs1 Z9;
Rechtssatz: Die Bedürfnisse haben primär mit der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten nichts zu tun; diese fließt nur über die Lebensverhältnisse in die Bedürfnisbemessung ein (Hinweis Pichler in Rummel Kommentar zum Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch, Band 1, zweite Auflage, Wien 199... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.10.1992

RS Vwgh 1992/10/22 91/16/0111

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §15 Abs1 Z9;ErbStG §3 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0187 E 11. Februar 1988 RS 1 Stammrechtssatz Nach der Systematik des § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG und des § 15 Abs 1 Z 9 ErbStG weisen die zwischen Unterhaltungsberechtigten und Unterhaltungsverpflichteten vereinbarten Unterhaltszahlungen freigebigen Charakter auf, sind allerdings bei Erfüllung des Begünstigungst... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.10.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/9/17 91/16/0088

Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Der am 25. Februar 1930 geborene Beschwerdeführer (ein Mittelschullehrer) und seine (Einkünfte nicht beziehende, den gemeinsamen Haushalt besorgende) Ehegattin hatten in den Jahren 1984 und 1985 eine Arbeiterwohnstätte (ein Eigenheim) errichtet. Die Grund- und Baukosten dieses ihnen je zur Hälfte gehörenden Eigenheimes hatten insgesamt S 3,300.000,-- betragen. Die Ehegattin hatte ihren Kostenanteil (S 1,650.00... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.09.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/9/17 91/16/0086

Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes:     Die Beschwerdeführerin und Georg W... seien die unehelichen Eltern des (in der Folge als Übernehmer bezeichneten) Hubert P... Die Beschwerdeführerin sei mit dem am 15. Juli 1971 verstorbenen Herrmann St... verheiratet gewesen. Seit August 1971 lebe die Beschwerdeführerin mit dem Übernehmer und dem Landwirt Friedrich H... (in der Folge: Lebensgefährte) im gemeinsamen Haushalt in Z... Nr. 11. In den Jahren 1... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.09.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/9/17 91/16/0093

Mit der im Spruch: dieses Erkenntnisses näher bezeichneten Rechtsmittelentscheidung vom 6. Mai 1991 wies die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz (Berufungssenat I) - in der Folge: belangte Behörde - die Berufung der Beschwerdeführerin gegen das Erkenntnis des Spruchsenates (Senat IV) beim Finanzamt für den ersten Bezirk in Wien als Organ des (in der Folge als FA bezeichneten) Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.09.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/9/17 91/16/0088

Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Der am 25. Februar 1930 geborene Beschwerdeführer (ein Mittelschullehrer) und seine (Einkünfte nicht beziehende, den gemeinsamen Haushalt besorgende) Ehegattin hatten in den Jahren 1984 und 1985 eine Arbeiterwohnstätte (ein Eigenheim) errichtet. Die Grund- und Baukosten dieses ihnen je zur Hälfte gehörenden Eigenheimes hatten insgesamt S 3,300.000,-- betragen. Die Ehegattin hatte ihren Kostenanteil (S 1,650.00... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.09.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/9/17 91/16/0086

Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes:     Die Beschwerdeführerin und Georg W... seien die unehelichen Eltern des (in der Folge als Übernehmer bezeichneten) Hubert P... Die Beschwerdeführerin sei mit dem am 15. Juli 1971 verstorbenen Herrmann St... verheiratet gewesen. Seit August 1971 lebe die Beschwerdeführerin mit dem Übernehmer und dem Landwirt Friedrich H... (in der Folge: Lebensgefährte) im gemeinsamen Haushalt in Z... Nr. 11. In den Jahren 1... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.09.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/9/17 91/16/0093

Mit der im Spruch: dieses Erkenntnisses näher bezeichneten Rechtsmittelentscheidung vom 6. Mai 1991 wies die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz (Berufungssenat I) - in der Folge: belangte Behörde - die Berufung der Beschwerdeführerin gegen das Erkenntnis des Spruchsenates (Senat IV) beim Finanzamt für den ersten Bezirk in Wien als Organ des (in der Folge als FA bezeichneten) Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.09.1992

RS Vwgh 1992/9/17 91/16/0086

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §15 Abs1 Z6;ErbStG §3 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0237 E VS 15. Oktober 1987 VwSlg 6257 F/1987 RS 4 Stammrechtssatz Die Erfahrung des Lebens begreift unter einer Lebensgemeinschaft ein Verhältnis zwischen Mann und Frau, das in seinem wirklichen und wesentlichen Inhalt gemäß den Willen seiner Partner eine rechtlich nicht mögliche oder um gewisser Rechtsfo... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1992

RS Vwgh 1992/9/17 91/16/0086

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §90;ErbStG §15 Abs1 Z6;ErbStG §3 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0237 E VS 15. Oktober 1987 VwSlg 6257 F/1987 RS 6 Stammrechtssatz Für die Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft, die nach eigenverantwortlicher Entscheidung die Bindung einer Ehe nicht eingehen wollen oder auch nicht eingehen können, best... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1992

RS Vwgh 1992/9/17 91/16/0086

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §90;ErbStG §15 Abs1 Z6;ErbStG §3 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0237 E VS 15. Oktober 1987 VwSlg 6257 F/1987 RS 5 Stammrechtssatz Von einer echten Lebensgemeinschaft kann nur dann gesprochen werden, wenn beide Lebensgefährten ihre ganze Kraft einsetzen, um einander beizustehen, jedenfalls eine Obsorge an den Tag... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1992

RS Vwgh 1992/9/17 91/16/0093

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §90;ErbStG §15 Abs1 Z6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0237 E VS 15. Oktober 1987 VwSlg 6257 F/1987 RS 6 Stammrechtssatz Für die Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft, die nach eigenverantwortlicher Entscheidung die Bindung einer Ehe nicht eingehen wollen oder auch nicht eingehen können, besteht keine rechtlic... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1992

RS Vwgh 1992/9/17 91/16/0088

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §15 Abs1 Z9;ErbStG §3 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0187 E 11. Februar 1988 RS 1 Stammrechtssatz Nach der Systematik des § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG und des § 15 Abs 1 Z 9 ErbStG weisen die zwischen Unterhaltungsberechtigten und Unterhaltungsverpflichteten vereinbarten Unterhaltszahlungen freigebigen Charakter auf, sind allerdings bei Erfüllung des Begünstigungst... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1992

RS Vwgh 1992/9/17 91/16/0086

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §90;ErbStG §15 Abs1 Z6;ErbStG §3 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0237 E VS 15. Oktober 1987 VwSlg 6257 F/1987 RS 6 Stammrechtssatz Für die Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft, die nach eigenverantwortlicher Entscheidung die Bindung einer Ehe nicht eingehen wollen oder auch nicht eingehen können, best... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1992

RS Vwgh 1992/9/17 91/16/0086

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §15 Abs1 Z6;ErbStG §3 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0237 E VS 15. Oktober 1987 VwSlg 6257 F/1987 RS 4 Stammrechtssatz Die Erfahrung des Lebens begreift unter einer Lebensgemeinschaft ein Verhältnis zwischen Mann und Frau, das in seinem wirklichen und wesentlichen Inhalt gemäß den Willen seiner Partner eine rechtlich nicht mögliche oder um gewisser Rechtsfo... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1992

RS Vwgh 1992/9/17 91/16/0093

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §90;ErbStG §15 Abs1 Z6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0237 E VS 15. Oktober 1987 VwSlg 6257 F/1987 RS 6 Stammrechtssatz Für die Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft, die nach eigenverantwortlicher Entscheidung die Bindung einer Ehe nicht eingehen wollen oder auch nicht eingehen können, besteht keine rechtlic... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1992

RS Vwgh 1992/9/17 91/16/0086

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §90;ErbStG §15 Abs1 Z6;ErbStG §3 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0237 E VS 15. Oktober 1987 VwSlg 6257 F/1987 RS 5 Stammrechtssatz Von einer echten Lebensgemeinschaft kann nur dann gesprochen werden, wenn beide Lebensgefährten ihre ganze Kraft einsetzen, um einander beizustehen, jedenfalls eine Obsorge an den Tag... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1992

RS Vwgh 1992/9/17 91/16/0088

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §15 Abs1 Z9;ErbStG §3 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0187 E 11. Februar 1988 RS 1 Stammrechtssatz Nach der Systematik des § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG und des § 15 Abs 1 Z 9 ErbStG weisen die zwischen Unterhaltungsberechtigten und Unterhaltungsverpflichteten vereinbarten Unterhaltszahlungen freigebigen Charakter auf, sind allerdings bei Erfüllung des Begünstigungst... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/4/23 90/16/0230

Zunächst wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Entscheidungsgründe: des auf Grund der Beschwerde der nunmehrigen Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Bundesministers für Finanzen vom 3. Februar 1989, betreffend ihren Antrag auf Anordnung gemäß § 48 BAO (Erbschaftssteuer), ergangenen Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes vom 12. Juli 1990, Zl. 89/16/0069, ÖStZB 23/24/1991, S. 582 (insbesondere S. 1 bis 3 Abs. 2 der Erkenntnisausfertigung bzw. S. 593 bis einschließlich... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.04.1992

RS Vwgh 1992/4/23 90/16/0230

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §15 Abs1 Z13; Beachte Besprechung in AnwBl 9/1992, S 660
Rechtssatz: Die Befreiungsbestimmung des § 15 Abs 1 Z 13 ErbStG setzt voraus, daß die Zuwendung unmittelbar und ausschließlich zur Pflege des Andenkens oder zur Förderung des Seelenheiles des Zuwendenden (oder seiner Angehörigen) zu verwenden ist (Hinweis E 10.11.1954, 3021/52). Selbst wenn die Auszahl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.04.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/4/23 90/16/0230

Zunächst wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Entscheidungsgründe: des auf Grund der Beschwerde der nunmehrigen Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Bundesministers für Finanzen vom 3. Februar 1989, betreffend ihren Antrag auf Anordnung gemäß § 48 BAO (Erbschaftssteuer), ergangenen Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes vom 12. Juli 1990, Zl. 89/16/0069, ÖStZB 23/24/1991, S. 582 (insbesondere S. 1 bis 3 Abs. 2 der Erkenntnisausfertigung bzw. S. 593 bis einschließlich... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.04.1992

RS Vwgh 1992/4/23 90/16/0230

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §15 Abs1 Z13; Beachte Besprechung in AnwBl 9/1992, S 660
Rechtssatz: Die Befreiungsbestimmung des § 15 Abs 1 Z 13 ErbStG setzt voraus, daß die Zuwendung unmittelbar und ausschließlich zur Pflege des Andenkens oder zur Förderung des Seelenheiles des Zuwendenden (oder seiner Angehörigen) zu verwenden ist (Hinweis E 10.11.1954, 3021/52). Selbst wenn die Auszahl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.04.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1991/10/31 90/16/0176

Im Zuge eines gegen die Beschwerdeführerin geführten Finanzstrafverfahrens gab sie am 5. November 1987, als Beschuldigte niederschriftlich vernommen, unter anderem folgendes an:     "Bei meiner Einreise im Jahr 1984 hatte ich Ersparnisse in Höhe von S ....... Seit der Einreise nach Österreich habe (richtig wohl: lebe) ich mit meinem Freund N. E. in einer Lebensgemeinschaft ... Bis zum Jahre 1985 pendelte ich laufend zwischen der BRD und Österreich..." Weiters gab die Beschwerdefüh... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 31.10.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/10/31 90/16/0176

Im Zuge eines gegen die Beschwerdeführerin geführten Finanzstrafverfahrens gab sie am 5. November 1987, als Beschuldigte niederschriftlich vernommen, unter anderem folgendes an:     "Bei meiner Einreise im Jahr 1984 hatte ich Ersparnisse in Höhe von S ....... Seit der Einreise nach Österreich habe (richtig wohl: lebe) ich mit meinem Freund N. E. in einer Lebensgemeinschaft ... Bis zum Jahre 1985 pendelte ich laufend zwischen der BRD und Österreich..." Weiters gab die Beschwerdefüh... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 31.10.1991

RS Vwgh 1991/10/31 90/16/0176

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §672;ErbStG §15 Abs1 Z9;VwRallg;
Rechtssatz: Zur Auslegung des Begriffes "Unterhalt" wird von der Rsp die Bestimmung des § 672 ABGB herangezogen, wodurch unter Unterhalt "Nahrung, Kleidung, Wohnung und die übrigen Bedürfnisse" zu verstehen sind (Hinweis E 7.9.1989, 88/16/0022). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.10.1991

RS Vwgh 1991/10/31 90/16/0176

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §672;ErbStG §15 Abs1 Z9;VwRallg;
Rechtssatz: Zur Auslegung des Begriffes "Unterhalt" wird von der Rsp die Bestimmung des § 672 ABGB herangezogen, wodurch unter Unterhalt "Nahrung, Kleidung, Wohnung und die übrigen Bedürfnisse" zu verstehen sind (Hinweis E 7.9.1989, 88/16/0022). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.10.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/6/27 90/16/0096

Mit der im Spruch: dieses Erkenntnisses näher bezeichneten Berufungsentscheidung der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich (in der Folge: belangte Behörde) wurde der Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Linz (in der Folge: FA I) vom 25. Jänner 1990, mit dem gegenüber der Beschwerdeführerin aus in der Folge anzuführenden Gründen Schenkungssteuer festgesetzt worden war, nicht Folge gegeben, und zwar im wesentlichen mit f... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.06.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/6/27 90/16/0096

Mit der im Spruch: dieses Erkenntnisses näher bezeichneten Berufungsentscheidung der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich (in der Folge: belangte Behörde) wurde der Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Linz (in der Folge: FA I) vom 25. Jänner 1990, mit dem gegenüber der Beschwerdeführerin aus in der Folge anzuführenden Gründen Schenkungssteuer festgesetzt worden war, nicht Folge gegeben, und zwar im wesentlichen mit f... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.06.1991

RS Vwgh 1991/6/27 90/16/0096

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §15 Abs1 Z9;ErbStG §3 Abs1 Z2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1992, 560; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0187 E 11. Februar 1988 RS 1 Stammrechtssatz Nach der Systematik des § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG und des § 15 Abs 1 Z 9 ErbStG weisen die zwischen Unterhaltungsberechtigten und Unterhaltungsverpflichteten vereinbarten Unterhaltszahlungen freigebigen Charakt... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.06.1991

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