Entscheidungen zu § 15 Abs. 1 ErbStG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 151-180 von 257

TE Vwgh Erkenntnis 1997/1/29 96/16/0024

Gegenstand eines zwischen dem Beschwerdeführer, seiner Ehegattin Viktoria T. und deren gemeinsamer Tochter Regina T. am 14. September 1993 abgeschlossenen Übergabsvertrages waren eine im Alleineigentum des Beschwerdeführers befindliche Liegenschaft samt einem darauf befindlichen Betrieb eines Gasthauses sowie eine Eigentumswohnung. Nach Punkt IV des Vertrages übergab der Beschwerdeführer die Liegenschaften an seine Tochter Regina T. Punkt X des Vertrages lautet auszugsweise: "Zur Sich... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.01.1997

RS Vwgh 1997/1/29 96/16/0024

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §143;ErbStG §15 Abs1 Z9;
Rechtssatz: Die Unterhaltspflicht der Kinder iSd § 143 ABGB greift nur ein, wenn einer der im Gesetz angeführten Umstände vorliegt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996160024.X04 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.1997

RS Vwgh 1997/1/29 96/16/0024

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §15 Abs1 Z9;
Rechtssatz: Die Steuerfreiheit von Zuwendungen gemäß § 15 Abs 1 Z 9 ErbStG kommt nur in Betracht, wenn der Bedachte des angemessenen Unterhaltes bedarf. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996160024.X03 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.1997

RS Vwgh 1997/1/29 96/16/0024

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §143;ErbStG §15 Abs1 Z9;
Rechtssatz: Die Unterhaltspflicht der Kinder iSd § 143 ABGB greift nur ein, wenn einer der im Gesetz angeführten Umstände vorliegt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996160024.X04 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.1997

RS Vwgh 1997/1/29 96/16/0024

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §15 Abs1 Z9;
Rechtssatz: Die Steuerfreiheit von Zuwendungen gemäß § 15 Abs 1 Z 9 ErbStG kommt nur in Betracht, wenn der Bedachte des angemessenen Unterhaltes bedarf. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996160024.X03 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1996/1/29 95/16/0096

Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens sind zwei Probleme strittig: Zum einen die Tatfrage, ob (wie die belangte Behörde vermeint) der am 14. Mai 1992 verstorbene H (im folgenden kurz: Erblasser) der Beschwerdeführerin im Jahr 1991 einen Betrag von S 700.000,-- zum Ankauf einer in der Türkei gelegenen Eigentumswohnung samt Inventar zugewendet hat und zum anderen die Rechtsfrage, ob die an die Beschwerdeführerin zu Lebzeiten des Erblassers erfolgten Zuwendungen (... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.01.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1996/1/29 95/16/0096

Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens sind zwei Probleme strittig: Zum einen die Tatfrage, ob (wie die belangte Behörde vermeint) der am 14. Mai 1992 verstorbene H (im folgenden kurz: Erblasser) der Beschwerdeführerin im Jahr 1991 einen Betrag von S 700.000,-- zum Ankauf einer in der Türkei gelegenen Eigentumswohnung samt Inventar zugewendet hat und zum anderen die Rechtsfrage, ob die an die Beschwerdeführerin zu Lebzeiten des Erblassers erfolgten Zuwendungen (... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.01.1996

RS Vwgh 1996/1/29 95/16/0096

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §115;ErbStG §15 Abs1 Z6;ErbStG §3;
Rechtssatz: Kein RS (Hier: Mangelhaftigkeit des Verfahrens ua bei Feststellungen betreffend die Anwendbarkeit des § 3 ErbStG) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995160096.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.1996

RS Vwgh 1996/1/29 95/16/0096

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §115;ErbStG §15 Abs1 Z6;ErbStG §3;
Rechtssatz: Kein RS (Hier: Mangelhaftigkeit des Verfahrens ua bei Feststellungen betreffend die Anwendbarkeit des § 3 ErbStG) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995160096.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1995/10/19 95/16/0133

Z M hatte mit notariellem Übergabsvertrag vom 18. Jänner 1974 ihrem Sohn J M die Liegenschaft EZ 5, KG O, das sogenannte "Weckengut N. 8 und Häusl N. 26" samt allem Zubehör und Inventar, Genossenschaftsanteilen und allen sonstigen damit verbundenen Rechten übergeben, wobei zur Versorgung der Übergeberin verschiedene Gegenleistungen (Ausgedinge) vereinbart wurden. Der Übernehmer J M verstarb am 23. Oktober 1992. Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Linz-Land vom 30. Dezember 1992 wu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.10.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1995/10/19 95/16/0133

Z M hatte mit notariellem Übergabsvertrag vom 18. Jänner 1974 ihrem Sohn J M die Liegenschaft EZ 5, KG O, das sogenannte "Weckengut N. 8 und Häusl N. 26" samt allem Zubehör und Inventar, Genossenschaftsanteilen und allen sonstigen damit verbundenen Rechten übergeben, wobei zur Versorgung der Übergeberin verschiedene Gegenleistungen (Ausgedinge) vereinbart wurden. Der Übernehmer J M verstarb am 23. Oktober 1992. Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Linz-Land vom 30. Dezember 1992 wu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.10.1995

RS Vwgh 1995/10/19 95/16/0133

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §938;ErbStG §15 Abs1 Z7;ErbStG §3 Abs1 Z1;ErbStG §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Der VwGH vertritt in ständiger Rechtsprechung (Hinweis E 21.4.1983, 82/16/0172; E 19.5.1983, 82/15/0110; E 28.11.1956, 2749/54, VwSlg 1538 F/1956; E 17.4.1957, 1300/55, VwSlg 1635 F/1957) die Auffassung, daß Übergabsverträge durchaus gemischte Schenkungen d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.10.1995

RS Vwgh 1995/10/19 95/16/0133

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §938;ErbStG §15 Abs1 Z7;ErbStG §3 Abs1 Z1;ErbStG §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Der VwGH vertritt in ständiger Rechtsprechung (Hinweis E 21.4.1983, 82/16/0172; E 19.5.1983, 82/15/0110; E 28.11.1956, 2749/54, VwSlg 1538 F/1956; E 17.4.1957, 1300/55, VwSlg 1635 F/1957) die Auffassung, daß Übergabsverträge durchaus gemischte Schenkungen d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.10.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1992/12/21 89/16/0147

Auf Grund der Ergebnisse umfangreicher finanzstrafbehördlicher Ermittlungen, im Zug derer auch der Beschwerdeführer als Beschuldigter einvernommen worden war, teilte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Graz (in der Folge: Finanzamt) dem Beschwerdeführer am 6. Mai 1988 mit, es sei zur Ansicht gelangt, sein Vater habe ihm im April 1983 21 der Nummer und der Bank nach bestimmte Sparbücher mit einem gesamten Einlagestand zum 1. Mai 1983 von rund 1,7 Mio S geschenkt. Trotz der... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.12.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/12/21 89/16/0147

Auf Grund der Ergebnisse umfangreicher finanzstrafbehördlicher Ermittlungen, im Zug derer auch der Beschwerdeführer als Beschuldigter einvernommen worden war, teilte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Graz (in der Folge: Finanzamt) dem Beschwerdeführer am 6. Mai 1988 mit, es sei zur Ansicht gelangt, sein Vater habe ihm im April 1983 21 der Nummer und der Bank nach bestimmte Sparbücher mit einem gesamten Einlagestand zum 1. Mai 1983 von rund 1,7 Mio S geschenkt. Trotz der... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.12.1992

RS Vwgh 1992/12/21 89/16/0147

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §15 Abs1 Z6;ErbStG §21; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/16/0026 E 30. Juni 1988 RS 5 Stammrechtssatz § 15 Abs 1 Z 6 ErbStG idF vor der Nov BGBl 1987/312 war (Hinweis E VS 15.10.1987, 86/16/0237, VwSlg 6257 F/1987) und § 21 ErbStG ist NUR auf Erwerbe von Todes wegen anwendbar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.12.1992

RS Vwgh 1992/12/21 89/16/0147

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §15 Abs1 Z6;ErbStG §21; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/16/0026 E 30. Juni 1988 RS 5 Stammrechtssatz § 15 Abs 1 Z 6 ErbStG idF vor der Nov BGBl 1987/312 war (Hinweis E VS 15.10.1987, 86/16/0237, VwSlg 6257 F/1987) und § 21 ErbStG ist NUR auf Erwerbe von Todes wegen anwendbar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.12.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/10/22 91/16/0111

Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Die im Jahre 1930 geborene Beschwerdeführerin hatte als (ganztägig) Angestellte im Unternehmen ihres im Jahre 1926 geborenen Ehegatten gearbeitet. Laut Lohnzettel hätten ihre Bruttobezüge für das Jahr 1989 S 181.860,-- (laut Gehaltsabrechnung vom 31. August 1990 habe ihr Gehalt brutto S 13.750,-- und netto - nach Abzug der laufenden Sozialversicherungsbeiträge und der Lohnsteuer - S 10.453,18) betragen. Mit - ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.10.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/10/22 91/16/0111

Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Die im Jahre 1930 geborene Beschwerdeführerin hatte als (ganztägig) Angestellte im Unternehmen ihres im Jahre 1926 geborenen Ehegatten gearbeitet. Laut Lohnzettel hätten ihre Bruttobezüge für das Jahr 1989 S 181.860,-- (laut Gehaltsabrechnung vom 31. August 1990 habe ihr Gehalt brutto S 13.750,-- und netto - nach Abzug der laufenden Sozialversicherungsbeiträge und der Lohnsteuer - S 10.453,18) betragen. Mit - ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.10.1992

RS Vwgh 1992/10/22 91/16/0111

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §94 Abs1;ABGB §94 Abs2;ErbStG §15 Abs1 Z9;
Rechtssatz: Bei beiderseitigem Einkommen gebühren dem weniger verdienenden Ehegatten 40 Prozent des Nettofamilieneinkommens, abzüglich des eigenen Einkommens (Hinweis E 27.6.1991, 90/16/0096, OGH 26.9.1991, 8 Ob 635/90, RZ 5/1992, S 125). European Case Law ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.10.1992

RS Vwgh 1992/10/22 91/16/0111

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §94 Abs1;ABGB §94 Abs2;ErbStG §15 Abs1 Z9;
Rechtssatz: Ein Unterhaltsanspruch kommt gegen den anderen Ehegatten grundsätzlich nicht in Betracht, wenn beide Ehegatten über ein zur Deckung der ihren gemeinsamen Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse hinreichendes Einkommen verfügen. Die Frage, ob die beiderseitigen Einkommen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.10.1992

RS Vwgh 1992/10/22 91/16/0111

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §94 Abs1;ABGB §94 Abs2;ErbStG §15 Abs1 Z9;ErbStG §3 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Der VwGH erblickt bei der Übergabe eines Unternehmens an den Sohn des Unternehmers durchaus einen Anlaß für die Zuwendung zB im Sinne der von Dorazil, Kommentar zum Erbschaftssteuergesetz und Schenkungssteuergesetz, 3te Auflage, Wien 1990, S 364, Anm 11.11 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.10.1992

RS Vwgh 1992/10/22 91/16/0111

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §94 Abs1;ABGB §94 Abs2;ErbStG §15 Abs1 Z9;
Rechtssatz: Aus dem Gesetz läßt sich nicht ableiten, daß § 94 Abs 1 ABGB einen Unterhaltsanspruch auch des weniger verdienenden Ehegatten gegen den anderen, unabhängig von der Haushaltsführung, aber nur im Rahmen der Lebensverhältnisse begründet, wenn "wesentlich verschieden hohe Einkom... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.10.1992

RS Vwgh 1992/10/22 91/16/0111

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §94 Abs1;ABGB §94 Abs2;ErbStG §15 Abs1 Z9;
Rechtssatz: Auch der haushaltsführende, aber erwerbstätige (voll berufstätige) Ehegatte hat einen Unterhaltsanspruch gegen den besser verdienenden, wenn er aus seinem Einkommen die den gemeinsamen Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse nicht befriedigen kann (Hinweis Koziol-Welser... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.10.1992

RS Vwgh 1992/10/22 91/16/0111

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §94 Abs1;ABGB §94 Abs2;ErbStG §15 Abs1 Z9;
Rechtssatz: Die Bedürfnisse haben primär mit der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten nichts zu tun; diese fließt nur über die Lebensverhältnisse in die Bedürfnisbemessung ein (Hinweis Pichler in Rummel Kommentar zum Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch, Band 1, zweite Auflage, Wien 199... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.10.1992

RS Vwgh 1992/10/22 91/16/0111

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §15 Abs1 Z9;ErbStG §3 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0187 E 11. Februar 1988 RS 1 Stammrechtssatz Nach der Systematik des § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG und des § 15 Abs 1 Z 9 ErbStG weisen die zwischen Unterhaltungsberechtigten und Unterhaltungsverpflichteten vereinbarten Unterhaltszahlungen freigebigen Charakter auf, sind allerdings bei Erfüllung des Begünstigungst... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.10.1992

RS Vwgh 1992/10/22 91/16/0111

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §94 Abs1;ABGB §94 Abs2;ErbStG §15 Abs1 Z9;
Rechtssatz: Bei beiderseitigem Einkommen gebühren dem weniger verdienenden Ehegatten 40 Prozent des Nettofamilieneinkommens, abzüglich des eigenen Einkommens (Hinweis E 27.6.1991, 90/16/0096, OGH 26.9.1991, 8 Ob 635/90, RZ 5/1992, S 125). European Case Law ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.10.1992

RS Vwgh 1992/10/22 91/16/0111

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §94 Abs1;ABGB §94 Abs2;ErbStG §15 Abs1 Z9;
Rechtssatz: Ein Unterhaltsanspruch kommt gegen den anderen Ehegatten grundsätzlich nicht in Betracht, wenn beide Ehegatten über ein zur Deckung der ihren gemeinsamen Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse hinreichendes Einkommen verfügen. Die Frage, ob die beiderseitigen Einkommen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.10.1992

RS Vwgh 1992/10/22 91/16/0111

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §94 Abs1;ABGB §94 Abs2;ErbStG §15 Abs1 Z9;ErbStG §3 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Der VwGH erblickt bei der Übergabe eines Unternehmens an den Sohn des Unternehmers durchaus einen Anlaß für die Zuwendung zB im Sinne der von Dorazil, Kommentar zum Erbschaftssteuergesetz und Schenkungssteuergesetz, 3te Auflage, Wien 1990, S 364, Anm 11.11 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.10.1992

RS Vwgh 1992/10/22 91/16/0111

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §94 Abs1;ABGB §94 Abs2;ErbStG §15 Abs1 Z9;
Rechtssatz: Aus dem Gesetz läßt sich nicht ableiten, daß § 94 Abs 1 ABGB einen Unterhaltsanspruch auch des weniger verdienenden Ehegatten gegen den anderen, unabhängig von der Haushaltsführung, aber nur im Rahmen der Lebensverhältnisse begründet, wenn "wesentlich verschieden hohe Einkom... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.10.1992

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