RS Vwgh 1992/10/22 91/16/0111

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Veröffentlicht am 22.10.1992
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ABGB §94 Abs1;
ABGB §94 Abs2;
ErbStG §15 Abs1 Z9;
ErbStG §3 Abs1 Z3;

Rechtssatz

Der VwGH erblickt bei der Übergabe eines Unternehmens an den Sohn des Unternehmers durchaus einen Anlaß für die Zuwendung zB im Sinne der von Dorazil, Kommentar zum Erbschaftssteuergesetz und Schenkungssteuergesetz, 3te Auflage, Wien 1990, S 364, Anm 11.11 zu § 15, vertretenen Ansicht, zumal für diesen Unternehmer zumindest eine moralische, sittliche oder Anstandspflicht besteht, seiner im Unternehmen beschäftigt gewesenen und dem Übergabsvertrag beigetretenen Ehegattin den ihr im Zeitpunkt der Übergabe des Unternehmens bzw des Erwerbes des betreffenden Rentenstammrechtes durch die Ehegattin zustehenden gesetzlichen Unterhalt zu sichern (Hinweis E 17.9.1992, 91/16/0086).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991160111.X10

Im RIS seit

22.10.1992

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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