RS Vwgh 2012/5/24 2009/16/0028

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Veröffentlicht am 24.05.2012
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ABGB §140;
ErbStG §15 Abs1 Z9;
ErbStG §3 Abs1 Z2;
  1. ABGB § 140 heute
  2. ABGB § 140 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013
  3. ABGB § 140 gültig von 01.07.1989 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 162/1989

Rechtssatz

Wohnt der Unterhaltsberechtigte in einer eigenen Eigentumswohnung, so liegen Unterhaltszahlungen jedenfalls dann vor, wenn der Unterhaltleistende dem Unterhaltsempfänger die bei der Benützung der eigenen Eigentumswohnung des Unterhaltsempfängers anfallenden Betriebskosten trägt, indem er etwa Geldbeträge in dieser Höhe dem Unterhaltsempfänger zukommen lässt (vgl. das Urteil des OGH vom 27. Februar 2012, 7 Ob 179/11s).Wohnt der Unterhaltsberechtigte in einer eigenen Eigentumswohnung, so liegen Unterhaltszahlungen jedenfalls dann vor, wenn der Unterhaltleistende dem Unterhaltsempfänger die bei der Benützung der eigenen Eigentumswohnung des Unterhaltsempfängers anfallenden Betriebskosten trägt, indem er etwa Geldbeträge in dieser Höhe dem Unterhaltsempfänger zukommen lässt vergleiche das Urteil des OGH vom 27. Februar 2012, 7 Ob 179/11s).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2009160028.X07

Im RIS seit

29.06.2012

Zuletzt aktualisiert am

20.01.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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