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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §140;Rechtssatz
Wohnt der Unterhaltsberechtigte in einer eigenen Eigentumswohnung, so liegen Unterhaltszahlungen jedenfalls dann vor, wenn der Unterhaltleistende dem Unterhaltsempfänger die bei der Benützung der eigenen Eigentumswohnung des Unterhaltsempfängers anfallenden Betriebskosten trägt, indem er etwa Geldbeträge in dieser Höhe dem Unterhaltsempfänger zukommen lässt (vgl. das Urteil des OGH vom 27. Februar 2012, 7 Ob 179/11s).Wohnt der Unterhaltsberechtigte in einer eigenen Eigentumswohnung, so liegen Unterhaltszahlungen jedenfalls dann vor, wenn der Unterhaltleistende dem Unterhaltsempfänger die bei der Benützung der eigenen Eigentumswohnung des Unterhaltsempfängers anfallenden Betriebskosten trägt, indem er etwa Geldbeträge in dieser Höhe dem Unterhaltsempfänger zukommen lässt vergleiche das Urteil des OGH vom 27. Februar 2012, 7 Ob 179/11s).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2009160028.X07Im RIS seit
29.06.2012Zuletzt aktualisiert am
20.01.2015