Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a lith;
Rechtssatz: Ein in einer "Buszone" abgestellter PKW ist jedenfalls als verkehrsbeeinträchtigend iSd § 89a Abs. 2 StVO 1960 anzusehen (Hinweis E 26. März 1987, 86/02/0184). (Hier: Gilt auch für eine "Buszone", die Omnibussen des Wiener Stadtrundfahrtengewerbes vorbehalten ist.) European Case Law Identif... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2a lith; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/02/0164 E 21. Dezember 2001 RS 2 Stammrechtssatz In dem in § 89a Abs. 2a lit. h StVO enthaltenen Fall genügt für die Zulässigkeit der Abschleppung eines Fahrzeuges das Abstellen ohne Besorgnis einer bevorstehenden Verkehrsbeeinträchtigung (Hinweis E 26.3.1987, 86/02/0184). ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 21. November 2001 wurden der Beschwerdeführerin unter Berufung auf § 89a Abs. 7 und 7a StVO iVm §§ 1 und 2 der Verordnung des Magistrates der Stadt Wien betreffend die Festsetzung der Kosten für die Entfernung und Aufbewahrung von Fahrzeugen in Bauschbeträgen, Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 20/1997, Kosten für die von der Magistratsabteilung 48 am 29. Jänner 2001 um 12.15 Uhr vorgenommene Entfernung und nachfolgende A... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a litc;StVO 1960 §89a Abs7;StVO 1960 §89a Abs7a;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;
Rechtssatz: Hat der PKW der Bfin 45 cm über die vor der Hauseinfahrt angebrachte Abschrägung geragt, so lässt sich - selbst wenn man die Abschrägung mit der Einfahrt gleichsetzt - ohne entsprechende Feststellungen über die Breite der Gru... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. Juni 1997 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 89a Abs. 7 und 7a StVO 1960 der Ersatz der Kosten für die am 25. Juni 1996 um 11.32 Uhr vorgenommene Entfernung und nachfolgende Aufbewahrung eines dem Kennzeichen nach näher bestimmten Kraftfahrzeugs von seinem Abstellort im 13. Wiener Gemeindebezirk vorgeschrieben. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. Juni 1997 wurde... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a litc;StVO 1960 §89a Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/02/0251 E 20. April 2001 RS 2 Stammrechtssatz Eine gesetzmäßig verordnete und kundgemachte Ladezone ist zur Gänze für ihre bestimmungsgemäße Verwendung freizuhalten (Hinweis E 3. November 2000, 2000/02/0201). European Case Law I... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a litc;StVO 1960 §89a Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/02/0251 E 20. April 2001 RS 1 Stammrechtssatz In jenen Fällen, in denen das Gesetz als Voraussetzung für die Entfernung eines Hindernisses verlangt, dass Verkehrsteilnehmer "gehindert" sind, ist keine konkrete Hinderung von Verkehrsteilnehmern erforderlich; es reicht viel... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 9. September 1999 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 89a Abs. 7 und 7a StVO i.V.m. einer näher genannten Verordnung des Magistrates der Stadt Wien vom 15. Mai 1997 ein Kostenersatz im Ausmaß von insgesamt S 2.155.-- vorgeschrieben, weil das auf den Beschwerdeführer zugelassene und dem Kennzeichen nach näher bestimmte Kraftfahrzeug am 9. Februar 1998 um 09.40 Uhr in 1190 Wien, Muthgasse, in der dort befindlichen B... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/02/0322 E 16. Dezember 1992 RS 2 Stammrechtssatz Einem zur Wahrnehmung der Vorgänge des öffentlichen Straßenverkehrs bestellten und geschulten Organ ist es zuzubilligen, eine Behinderung von Verkehrsteilnehmern richtig zu beobachten (Hinweis E 23.9.1... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/02/0329 E 25. März 1994 RS 1
(Hier nur letzter Satz, wobei das in 5m Entfernung von der
Haltestellentafel abgestellte Fahrzeug jedenfalls eine
Beeinträchtigung des Verkehrs darstellt.) Stammrechtssatz Der VwGH hat zwar in seiner zu § 89a Abs 2 StVO idF der 4ten Nov ergangenen Rechtsprechung zum A... mehr lesen...
Nach der Sachverhaltsfeststellung des angefochtenen Bescheides, die in der Beschwerde unbestritten bleibt, ist der Beschwerdeführer Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach näher bestimmten Pkws, der am 13. März 1999 gegen 21.30 Uhr auf einer näher bezeichneten Straße in Linz abgestellt war. An dieser Straßenstelle befand sich eine Halteverbotstafel mit dem Zusatz "Ausgenommen Autobusse zum Aus- und Einsteigen". Dieses Fahrzeug wurde in der Folge abgeschleppt. Mit Besch... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2a lith;
Rechtssatz: In dem in § 89a Abs. 2a lit. h StVO enthaltenen Fall genügt für die Zulässigkeit der Abschleppung eines Fahrzeuges das Abstellen ohne Besorgnis einer bevorstehenden Verkehrsbeeinträchtigung (Hinweis E 26.3.1987, 86/02/0184). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:2001020164.X02 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2a lith;VwRallg;
Rechtssatz: Wortlaut und Sinn des § 89a Abs. 2a lit. h StVO 1960 schließen auch solche Zonen mit ein, in denen Omnibusse (= Autobusse) nur zum Zweck des Ein- oder Aussteigens halten dürfen (Hinweis E 13.6.1988, 88/18/0021). Schlagworte Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verh... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 29. Jänner 1998 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 89a Abs. 7 und 7a StVO für die am 3. April 1996 vorgenommene Entfernung und nachfolgende Aufbewahrung des an einem näher bezeichneten Ort in Wien verkehrsbeeinträchtigend abgestellt gewesenen, dem Kennzeichen und der Marke nach bestimmten Kraftfahrzeuges ein Kostenersatz in der Höhe von insgesamt S 2.041,-- vorgeschrieben. Die belangte Behörde ging dabei d... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a litc;StVO 1960 §89a Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/02/0251 E 20. April 2001 RS 1 Stammrechtssatz In jenen Fällen, in denen das Gesetz als Voraussetzung für die Entfernung eines Hindernisses verlangt, dass Verkehrsteilnehmer "gehindert" sind, ist keine konkrete Hinderung von Verkehrsteilnehmern erforderlich; es reicht viel... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a lite; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/02/0015 E 2. Mai 1995 RS 1 Stammrechtssatz Ist bei einer Garageneinfahrt oder Grundstückseinfahrt eine Benützung nicht völlig auszuschließen, liegt eine begründete Besorgnis einer Hinderung iSd § 89a Abs 2 und § 89a Abs2a lit c StVO vor (Hinweis E 31.3.1993, 92/02/0319). ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 15. April 1997 wurden dem Beschwerdeführer gemäß § 89a Abs. 7 und 7a StVO Kosten für die am 28. März 1996 um 8.26 Uhr vorgenommene Entfernung und nachfolgende Aufbewahrung eines an einem näher umschriebenen Ort in Wien 4 verkehrsbeeinträchtigend abgestellt gewesenen, dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges vorgeschrieben. In der Begründung: ging die belangte Behörde u.a. davon aus, dass das Fahrzeug in e... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a litc;StVO 1960 §89a Abs7;
Rechtssatz: Die Behörde ist zwar nicht berechtigt, die Entfernung eines Fahrzeuges vom Aufstellungsort auch dann noch fortzusetzen, nachdem sich der Zulassungsbesitzer des Fahrzeuges bereit erklärt hat und offensichtlich in der Lage ist, das Fahrzeug unverzüglich vom Aufstellungsort zu entfernen. Eine ander... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a litc;StVO 1960 §89a Abs7;
Rechtssatz: In jenen Fällen, in denen das Gesetz als Voraussetzung für die Entfernung eines Hindernisses verlangt, dass Verkehrsteilnehmer "gehindert" sind, ist keine konkrete Hinderung von Verkehrsteilnehmern erforderlich; es reicht vielmehr die konkrete Besorgnis einer solchen Hinderung aus (Hinweis E 18.... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a litc;StVO 1960 §89a Abs7;
Rechtssatz: Eine gesetzmäßig verordnete und kundgemachte Ladezone ist zur Gänze für ihre bestimmungsgemäße Verwendung freizuhalten (Hinweis E 3. November 2000, 2000/02/0201). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:1997020251.X02 Im RIS seit ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 25. November 1997 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 89a Abs. 7 und Abs. 7a StVO für die am 12. April 1997 um 10.57 Uhr vorgenommene Entfernung und nachfolgende Aufbewahrung eines an einem näher genannten Ort in Wien verkehrsbeeinträchtigend abgestellt gewesenen, dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges ein Kostenersatz in der Höhe von insgesamt S 2.041,-- vorgeschrieben. In der Begründung: führte die b... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a litc;StVO 1960 §89a Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/02/0112 E 8. Juli 1994 RS 1
(hier: nur erster Satz) Stammrechtssatz Eine gesetzmäßig verordnete und kundgemachte Ladezone ist ZUR GÄNZE für ihre bestimmungsgemäße Verwendung freizuhalten (Hinweis E 26.7.1981, 81/02/0077, E 27.2.1992, 92/02/0037). Sie darf auch nicht gleic... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer für die Entfernung seines verkehrsbehindernd abgestellten Fahrzeuges ein Kostenbeitrag von S 2.628,-- vorgeschrieben. In der Begründung: führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, dass der Beschwerdeführer sein Kfz auf einem Behindertenparkplatz abgestellt habe, weshalb dieses entfernt bzw. an den Verwahrungsort gebracht worden sei. Beim Abstellen eines Fahrzeuges auf einem Behindertenparkp... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;StVO 1960 §24 Abs1 lita;StVO 1960 §52 lita Z13b;StVO 1960 §89a Abs2a litd;VStG §5 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Ein Kraftfahrer hat gerade im Stadtgebiet mit Halteverboten zu rechnen und daher - hat er die Absicht, sein Fahrzeug abzustellen - gezielt nach entsprechenden Straßenverkehrszeic... mehr lesen...
Mit dem in Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 9. September 1997 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 89a Abs. 7 StVO ein Kostenersatz für die von der Magistratsabteilung 68 des Magistrates der Stadt Wien am 2. Dezember 1996 vorgenommene Entfernung des an einem näher beschriebenen Ort in Wien verkehrsbeeinträchtigend abgestellt gewesenen, dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges in der Höhe von insgesamt S 1.020,-- vorgeschrieben. In der Begründung: des... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. Juni 1997 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 89a Abs. 7 und 7a StVO ein Kostenersatz für die von der Magistratsabteilung 48 des Magistrates der Stadt Wien am 6. Jänner 1996 um 16.07 Uhr vorgenommene Entfernung und nachfolgende Aufbewahrung des an einem näher beschriebenen Ort verkehrsbeeinträchtigend abgestellt gewesenen, dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeugs des Beschwerdeführers in der Höhe von insges... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. Juni 1997 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 89a Abs. 7 StVO für die von der Magistratsabteilung 68 des Magistrates der Stadt Wien am 23. Jänner 1997 von 09.44 bis 10.04 Uhr vorgenommene Entfernung eines an einem näher beschriebenen Ort verkehrsbeeinträchtigend abgestellt gewesenen, dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeugs ein Kostenersatz in der Höhe von S 600,-- vorgeschrieben. In der Begründung: wur... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/16 92/02/0322 2 Stammrechtssatz Einem zur Wahrnehmung der Vorgänge des öffentlichen Straßenverkehrs bestellten und geschulten Organ ist es zuzubilligen, eine Behinderung von Verkehrsteilnehmern richtig zu beobachten (Hinweis E 23.9.1992, 90/03/0250). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;StVO 1960 §89a Abs2a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/21 89/02/0194 5 Stammrechtssatz Beim gesetzlichen Tatbestand der Beeinträchtigung des Verkehrs iSd § 89a Abs 2a StVO kommt es ua wesentlich auf die Abstellposition des für den ASt zugelassenen sowie des vor diesem abgestellten PKW zum Zeitpunkt der Entfernun... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §89a Abs2a lita;
Rechtssatz: § 89a Abs 2 lit a StVO sieht die Beseitigung eines Gegenstandes auf der Straße als den Verkehr beeinträchtigend vor, wenn der Lenker eines Schienenfahrzeugs - objektiv gesehen - der Ansicht sein konnte, daß ein risikoloses Vorbeifahren an dem Gegenstand im Hinblick auf die mögliche Verursachung eines Schadens trotz Verminderung der G... mehr lesen...