RS Vwgh 1998/12/18 97/02/0458

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Veröffentlicht am 18.12.1998
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §89a Abs2a lita;

Rechtssatz

§ 89a Abs 2 lit a StVO sieht die Beseitigung eines Gegenstandes auf der Straße als den Verkehr beeinträchtigend vor, wenn der Lenker eines Schienenfahrzeugs - objektiv gesehen - der Ansicht sein konnte, daß ein risikoloses Vorbeifahren an dem Gegenstand im Hinblick auf die mögliche Verursachung eines Schadens trotz Verminderung der Geschwindigkeit nicht möglich ist (Hinweis E 19.12.1985, 85/02/0224).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997020458.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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